Für die Ankäufe sind insgesamt rd

Im selben Zeitraum 1995­2003 konnten die Bezirksämter rund 55 Abwendungserklärungen durchsetzen. Damit haben bis heute insgesamt 65 Häuser den Besitzer gewechselt ohne die Sozialstruktur zu gefährden.

Für die Ankäufe sind insgesamt rd.9,5 Mio. Euro ausgegeben worden. Durch Wiederveräußerung konnten Einnahmen in Höhe von rund 9,3 Mio. Euro erzielt werden, so dass der bisherige Verlust bei nur rund 0,2 Mio. Euro liegt.

Seit 2003 ist es zu keiner weiteren Ausübung des Vorkaufsrechts im verbliebenen Gebiet Südliche Neustadt gekommen. Mit dem eventuellen Erlass weiterer Verordnungen ab dem Jahr 2011 könnte es wieder zu einem verstärkten Einsatz dieses Instrumentariums mit dem entsprechenden Rückgriff auf den Grundstock für Grunderwerb kommen.

In mehreren Gebieten wurden durch die Bezirksämter Untersuchungen zur Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung durchgeführt bzw. vorbereitet. Für ein Gebiet im Bereich St. Georg (Sanierungsgebiete St. Georg S1/S2 und Entwicklungsquartier St. Georg) hat der Senat die Durchführung einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung beschlossen. (bzw. wird bis September beschlossen haben). Auch für St. Pauli mit dem (ehemaligen) Sanierungsgebiet St. Pauli-Süd S1 (Friedrichstraße)/und den laufenden Sanierungsgebieten St. Pauli-Nord S3 (östl. Karolinenviertel) und St. Pauli Nord S5 (Wohlwillstraße) liegen hinreichende Gründe für Durchführung einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung vor. Eine entsprechende Senatsentscheidung wird gegenwärtig vorbereitet. Das Bezirksamt Altona hat eine Vorprüfung für die (teils ehemaligen) Sanierungsgebiete Altona-Altstadt S4 (Eifflerstraße)/St.

Pauli-Nord S2 (Schulterblatt)/St. Pauli-Nord S3 (westl.

Karolinenviertel))/Eimsbüttel S2 (westl.) eingeleitet.

Anlässlich des bevorstehenden Endes der Sanierungstätigkeit in Ottensen S2 (Osterkirchviertel) beabsichtigt das Bezirksamt Altona dieses Gebiet ebenfalls zu untersuchen.

Mit der Drucksache 19/4714, Ziffer 2.c) hat die Bürgerschaft den Senat u. a. ersucht „zu prüfen, mit welchen Maßnahmen eine geordnete und sozialverträgliche Entwicklung in den Stadtteilen mit Aufwertungstendenz gesichert werden kann. Zu schützen sind die Mieter von Wohn- und Gewerberaum. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen eine Übertragung von Treuhandeigentum aus Sanierungsgebieten vornehmlich an nicht primär gewinnorientierte (öffentliche) Gesellschaften, Stiftungen oder (Mieter-) Genossenschaften. Bei einer Übertragung von Treuhandvermögen an private Gesellschaften ist eine Sozialcharta zu vereinbaren, die über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren Mieterrecht und Mieterschutz sichert."

Derzeit gibt es folgende Sanierungsgebiete mit Objekten, die sich in Treuhandverwaltung der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (STEG) befinden:

­ St. Pauli Nord S3 ­ Karolinenviertel mit 910 Wohnund 200 Gewerbeeinheiten,

­ Altona-Altstadt S2 ­ Chemnitzstraße mit 34 Wohneinheiten,

­ Ottensen S2 ­ Osterkirchenvierteil mit 42 Wohn- und 8 Gewerbeeinheiten,

­ St. Pauli S5 ­ Wohlwillstraße mit 163 Wohn- und 27

Gewerbeeinheiten.

Für die Modernisierung der Wohnungen bzw. Neubauten werden die Förderprogramme, insbesondere „Modernisierung in Sanierungsgebieten", der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) in Anspruch genommen. Daraus ergeben sich Mietpreis- und Belegungsbindungen. Zurzeit bestehen Bindungszeiträume für die Modernisierungsförderung von 2011 bis 2030 bzw. bis maximal 2037 für die Neubauförderung.

In den Sanierungsgebieten St. Pauli-Nord S3 und St. Pauli S5 ist die Bau- und Modernisierungstätigkeit noch nicht beendet. Hier werden die Sanierungsverfahren voraussichtlich in den nächsten Jahren abgeschlossen.

Das Sanierungsgebiet Ottensen S2 wird voraussichtlich Ende 2010 aufgehoben, Altona-Altstadt S2 wurde 2005 aufgehoben.

Wie zukünftig mit den noch im Treuhandvermögen der STEG befindlichen Objekten umgegangen werden soll, ist derzeit Gegenstand der Diskussion zwischen den zuständigen Fachbehörden. Der Entscheidungsprozess hinsichtlich der Zukunft des Treuhandvermögens ist noch nicht abgeschlossen.

c) Weitere Steuerungsoptionen (Ziff. 2d und e aus Drucksache 19/4714)

Bei unbebauten Wohnungsbaugrundstücken, die entweder im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg stehen oder von der Freien und Hansestadt Hamburg erworben werden können, gibt es folgende Steuerungsoptionen, die das Ziel unterstützen, Mieter vor der Verdrängung aus dem Stadtteil zu schützen.

­ Die Grundstücksveräußerung erfolgt nach Vorgaben der Konzeptqualität, die in besonderem Maße berücksichtigen, dass den Bewohnern des Quartiers ein Verbleiben im Quartier ermöglicht wird. Sollen darüber hinaus besondere Ziele im Sinne der Integrierten Stadtteilentwicklung erreicht werden, müssen die städtebaulichen und wohnungspolitischen Kriterien für die Veräußerung entsprechend gewichtet werden.

­ Eine zweite Option ist, das Grundstück zugunsten von Baugemeinschaften zu disponieren. Auch in diesem Fall bestehen Steuerungsmöglichkeiten durch Vorgaben bei der Gewichtung der Auswahlkriterien für Baugemeinschaften.

Für beide Varianten gilt gleichermaßen, dass die Kriterien vorab offengelegt werden und potenzielle Erwerber sie kennen.

Bei bebauten Grundstücken besteht die Möglichkeit, dass die Mietergemeinschaft das Bestandswohngebäude erwirbt, sofern der Eigentümer zum Verkauf bereit ist.

Die Fachbehörde erarbeitet z.Z. ein Förderprogramm „Gebrauchterwerb", das Mietergemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen soll, das von ihnen bewohnte Haus zu erwerben. Hierbei ist vorgesehen, dass alle Mieter dem genossenschaftlichen Erwerbermodell zustimmen, Mitglieder der neu zu gründenden Genossenschaft werden und ein Mindestanteil der Mieterhaushalte die Einkommensgrenzen gemäß § 8 Absatz 2 HmbWoFG nicht um mehr als 70 % überschreiten. Weiterhin werden energetische Anforderungen an das zu erwerbende Objekt zu erfüllen sein.

Für gewerbliche Grundstücke und Objekte bietet Hamburg mit den von den städtischen Gesellschaften Sprinkenhof AG und STEG entwickelten und verwalteten Gewerbehöfen und Gewerbeobjekten (wie z. B. „Haus der Multimediaproduzenten", „Internet-Factory", „Vehringhof", „ETAGE 21", „Sprungschanze", „Wellengang", „Musikzentrum St. Pauli KAROSTAR") bereits seit Jahren günstigen Gewerberaum zur Vermietung an, auch und insbesondere in Stadtteilen mit Aufwertungstendenzen. Ziel ist es, Verdrängungsprozessen zu Lasten kleiner und mittlerer Betriebe sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründern entgegen zu wirken. Damit sollen auch Quartiersstrukturen erhalten und gestärkt werden.

So bewirtschaftet die Sprinkenhof AG nahezu den gesamten Bestand bebauter stadteigener Gewerbegrundstücke und stellt insgesamt 52 Gewerbeobjekte und Gewerbehöfe, verteilt über die Stadt, zur Verfügung. Die STEG bietet mit ihren 50 Büro- und Gewerbeflächen Kleinstgewerbeflächen mit Büroservice und flexiblen Kündigungsfristen an. Auch diverse private Gewerbehofbetreiber stellen Mieträume für kleine und mittlere Betriebe zur Verfügung.

E. Fortschritte bei einer stärker integrativen Wohnungspolitik

1. Einführung

Der Senat hat mit Vorlage des Wohnungsbauentwicklungsplanes aus Drucksache 19/2995 die Zielsetzung formuliert, auch unter Mobilisierung des vorhandenen Wohnungsbestandes deutliche Weichenstellungen für eine adäquate Erfüllung und nachhaltige Sicherstellung des öffentlichen Versorgungsauftrags vorzunehmen sowie mit einer im besonderen Maße integrativen Wohnungspolitik eine deutliche Verbesserung der Versorgungssituation von Zielgruppen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt zu erreichen.

Die zuständige Behörde hat dabei ­ gemeinsam mit behördlichen und externen Partnern ­ einen dreigeteilten strategischen Ansatz gewählt, den sie weiter verfolgt:

­ Weiterentwicklung, Verstetigung und Fortschreibung der bestehenden Instrumente (insbesondere Umsetzung und Weiterentwicklung des Kooperationsvertrages mit der Wohnungswirtschaft),

­ Entwicklung und Ausgestaltung neuer zielgerichteter (Förder-)Instrumente, die insbesondere die Versorgungssituation einzelner Zielgruppen verbessern helfen (z. B. Umsetzung eines Programms zum Ankauf von Belegungsrechten für bestimmte Zielgruppen),

­ Intensivierung des Dialogs zwischen den verschiedenen Akteuren und Beteiligten mit dem Ziel, die Akzeptanz von Marktteilnehmern mit besonderen Hemmnissen zu steigern und Vorurteile abzubauen.

Auf diesem Weg wurden in 2009/2010 wichtige Fortschritte erzielt; gleichwohl bleibt die Verbesserung der Versorgungssituation eine ständige Aufgabe mit hoher Priorität.

2. Entwicklung der Versorgungs- und Bedarfssituation der Hauptzielgruppen einer integrativen Wohnungspolitik

Im Rahmen einer Fortschreibung der Instrumente und Handlungsansätze für eine integrative Wohnungspolitik ist zunächst im Rahmen einer aktualisierten Bestandsaufnahme ­ im Anschluss an die Analysen unter A. ­ festzustellen, wie sich die Versorgungs- und Bedarfssituation der Hauptzielgruppen entwickelt hat.

Dabei bleibt es eine Hauptaufgabe einer integrativen Wohnungspolitik, Wohnungsuchende auf Antrag zu unterstützen, die nach ihren besonderen Lebensumständen unter Gesamtwürdigung der wohnlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dringend auf eine angemessene Wohnung angewiesen und allein nicht in der Lage sind, eine Wohnung zu finden. Diese Wohnungsuchenden werden in Hamburg von den zuständigen Bezirksämtern als sog. „vordringlich Wohnungsuchende" mit einem Dringlichkeitsschein anerkannt und im Rahmen der Möglichkeiten mit Wohnraum versorgt. Dieser Dringlichkeitsschein berechtigt zum Zugang zum sog. WA-Wohnungsbestand (Sozialwohnungen, die Dringlichkeitsscheinbewerbern vorbehalten sind). Im Bereich der Wohnungslosenhilfe stellen für die bereits in Drucksache 19/2995 dargestellten Zielgruppen die Fachstellen eine sog. Dringlichkeitsbestätigung aus ­ gebührenfrei und ohne gesonderten Antrag ­, die die Funktion eines Dringlichkeitsscheins erfüllt. Auch die Dringlichkeitsbestätigung berechtigt zum Bezug entsprechender WA-Sozialwohnungen. Im Anschluss an die Ursprungsdrucksache wird nachfolgend der Fortgang der Versorgungsentwicklung bei den Dringlichkeitsschein- (2.1) bzw. Dringlichkeitsbestätigungsinhabern (2.2) sowie bei den besonderen Zielgruppen (2.3.) dargestellt. Fallzahlen ohne Fachstellenklientel mit Dringlichkeitsbestätigung