Lärm stellt ein gravierendes Umwelt- und Gesundheitsproblem dar
Betreff: Lärmbelastung in Harvestehude/Grindelhochhäuser Eimsbüttel ist der am dichtesten besiedelte Bezirk Hamburgs. Grün- und Ruheflächen sind rar. Es gibt eine objektive Konkurrenz zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern an Grünanlagen, Parks und Spielplätzen sowie Familien mit Kindern und Hundehalterinnen und Hundehaltern. Daher ist es von hoher Bedeutung, dass Kompromisse gefunden werden, die allen Interessen gerecht werden: dem Bewegungsbedürfnis von Hunden, dem Freizeitbedürfnis von Familien mit Kindern und dem Ruhebedürfnis von Anwohnerinnen und Anwohnern. Für die Parkanlage zwischen den Grindelhochhäusern in Harvestehude ist dies offensichtlich nicht geschehen obwohl dem Amt der Missstand seit Längerem bekannt ist.
Lärm stellt ein gravierendes Umwelt- und Gesundheitsproblem dar. In der EU sind mehr als ein Viertel der Bevölkerung einem gesundheitsgefährdenden Geräuschpegel über 65 Dezibel ausgesetzt. Ein Großteil der Bevölkerung fühlt sich durch Lärm gestört.
Die Auswirkungen auf die Gesundheit beginnen bei direkten Schädigungen und einer Erhöhung des Herzinfarktrisikos. Lärmbelastungen führen zur Beeinträchtigung der Lebensqualität. Lärm ist somit eine Gefahr für die Gesundheit.
Die circa 220 Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Oberstraße 18 sind gleich von mehreren Lärmquellen betroffen: Eine (einzige) Hundeauslaufzone der Parkanlage Grindel auf der einen und ein Spielplatz sowie eine NichtLiegewiese auf der anderen Seite (auf der sich ebenfalls Hundehalterinnen und Hundehalter aufhalten). Da die Hundeauslaufzone zwischen zwei Grindelhochäusern liegt (Oberstraße 14 und Oberstraße 18) erzeugt der Lärm auf der Hundeauslauffläche zudem einen lärmverstärkenden Schall.
Seit es im Innocentiapark wieder eine Anleinpflicht für Hunde gibt, ist die Hundeauslaufzone erheblich höher frequentiert und führt vor allem im Sommer zu erheblicher Lärmbelastung. Hinzu kommen Glas- und Altpapiercontainer, die auch außerhalb der offiziellen Zeiten gefüllt und sechsmal die Woche morgens zwischen 6.30 und 7 Uhr geleert werden.
Dies alles zusammengenommen wird von vielen Anwohnern und Anwohnerinnen zunehmend als Belästigung empfunden. Dabei gilt, dass darauf geachtet werden sollte, dass es bei jedem Wohnhaus mindestens eine lärmabgewandte Seite gibt.
Die Anwohner und Anwohnerinnen möchten nach eigenen Aussagen den Spielplatz nicht missen. Sie empfinden es aber als unzumutbar, dass mittlerweile beide Grünflächen vor und hinter ihrem Haus als Hundeauslaufzone genutzt werden.
In den Grindelhochhäusern selbst ist die Hundehaltung nicht erlaubt. Es kommt daher zu Konflikten zwischen den Bewohnern und Bewohnerinnen der Grindelhochhäuser einerseits und den Bewohnern und Bewohnerinnen der Einfamilienhäuser/Villen Oberstraße, Brahmsallee, Hallerstraße, et cetera
die Hunde besitzen und ausführen andererseits.
Es ist unverständlich, dass diese Konfliktsituation nicht gelöst wird. Möglich wären eine Verlegung der Hundeauslaufzone innerhalb der Parkanlage Grindelberg und/oder eine Deklarierung der an das Haus Oberstraße 18, Seite Brahmsallee/Innocentiapark grenzenden Grünflächen als Liege- und Spielwiese.
Ich frage daher den Senat:
1) Ist dem Senat der Konflikt um die Hundeauslauffläche zwischen den Grindelhochhäusern Oberstraße 14 und 18 bekannt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, seit wann und in welcher Form hat sich der Senat bislang damit befasst und zu welchen Ergebnissen ist er gekommen?
Der zuständigen Behörde ist seit August 2010 bekannt, dass sich einzelne Bürger wegen der Hundeauslaufzone an der Oberstraße an das zuständige Bezirksamt gewandt haben.
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.
2) Wie viele Grünflächen in welchem Umfang besitzt die Parkanlage zwischen den Grindelhochhäusern insgesamt und wie viele davon sind Spiel- und Liegeflächen, wie viele sind Hundeauslaufzonen, welche sind ohne weitere Bezeichnung? Bitte anhand von beigefügten Skizzen/Plänen kenntlich machen.
Siehe Anlage.
3) Seit wann gibt es im Innocentiapark wieder eine Anleinpflicht und warum?
Die Befreiung von der Anleinpflicht nach § 9 HundeG im Innocentiapark wurde am 17. Juli 2008 durch den Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel aufgehoben. Grund war der Konflikt zwischen Spielplatznutzern und Hundebesitzern, da die Spielplatzfläche im Innocentiapark offen gestaltet ist.
4) Wann wurde entschieden, die Grünfläche zwischen den Grindelhochhäusern Oberstraße 14 und 18 zur Hundeauslaufzone zu deklarieren und wie wurden die verschiedenen Interessen dabei berücksichtigt?
Die Entscheidung wurde Ende 2001 durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel getroffen. Vor der Festlegung, welche Flächen im Kerngebiet für Hunde freigegeben werden sollten, hat der Kerngebietsausschuss Eimsbüttel zu diesem Thema im April 2001 eine öffentliche Anhörung im Hamburg-Haus durchgeführt.
5) Wie viele Hunde leben in Harvestehude? Wenn die Zahl nicht bekannt ist, wie hoch schätzt der Senat die Anzahl von Hunden in Harvestehude?
Im Hunderegister sind 488 Hunde (Stand 24. Januar 2011) in Harvestehude angemeldet.
6) Wie viele und welche Hundeauslaufflächen gibt es in Harvestehude und welchen Flächenumfang haben sie? Hält der Senat das für ausreichend?
Antwort bitte begründen.
Nein, bisher gab es keine Veranlassungen, diese Messungen vorzunehmen.
8) Welche alternativen Möglichkeiten sieht der Senat, die Situation für die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses Oberstraße 18 zu entschärfen? Wenn es keine Alternativen gibt, warum nicht?
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Die Entscheidung über mögliche Ersatzstandorte liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Bezirksamts.