Dies betrifft vorliegend insbesondere die Ausplanung und Ausfüllung von Budgets die in einer Gesamthöhe von 431 Mio

Beratungen des Senats selbst auch die vorbereitende inner- und interbehördliche Sachbehandlung, soweit deren Offenbarung geeignet ist, die Beratungs- und Entscheidungsfreiheit des Senats zu beeinträchtigen (David, a.a.O. Art. 26 Rz. 29).

Schließlich bezieht sich die parlamentarische Kontrollkompetenz grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge (BVerfGE 67, 100, 139). Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gewaltenteilung gibt es keine parlamentarische Befugnis, in laufendes exekutives Handeln einzugreifen.

Dies betrifft vorliegend insbesondere die Ausplanung und Ausfüllung von Budgets, die in einer Gesamthöhe von 43,1 Mio. Euro hinterlegt worden sind. Die diesbezüglichen Planungen und Kalkulationen sind noch nicht abgeschlossen.

Behördeninterne Kostenbewertungen zu den einzelnen Budgetpositionen werden daher nicht vorgelegt."

Aus einem Schreiben der Senatskanzlei an die Bürgerschaft vom 6. Mai 2009 geht hervor, dass die Akten der ReGe in einem separat verschließbaren Raum im Baubüro der ReGe Hamburg am Sandtorkai zur Einsichtnahme vorgehalten wurden.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Elbphilharmonie" hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2010 ein Aktenvorlageersuchen an den Senat gerichtet: „Der Untersuchungsausschuss fordert die unverzügliche Vorlage sämtlicher Akten, Vorgänge und sonstiger Unterlagen aller Behörden, Dienststellen, Gremien und öffentlichen Unternehmen, insbesondere der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH, der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und der HamburgMusik gGmbH sowie der für diese Stellen tätigen Berater und Wirtschaftsprüfer, die sich auf den Untersuchungsauftrag aus der Drucksache 19/5984 beziehen."

Dieser Aktenvorlagebeschluss wurde vom Untersuchungsausschuss in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 ergänzt: „Der Untersuchungsausschuss fordert die unverzügliche Vorlage sämtlicher Akten, Vorgänge und sonstiger Unterlagen der Hamburg Musik gGmbH sowie der für sie tätigen Berater und Wirtschaftsprüfer, die sich entsprechend dem Untersuchungsauftrag aus der Drucksache 19/5984 auf das Bauprojekt Elbphilharmonie beziehen."

Diese beiden Ersuchen des Untersuchungsausschusses betrafen auch Aktenbestände, die vom Umfang und vom zeitlichen Rahmen her über die vorgelegten Unterlagen im Zusammenhang mit dem o.g. Aktenvorlageersuchen zur Elbphilharmonie (Drs. 19/1903) hinausgingen. Da also bereits Aktenbestände im Rathaus vorlagen, sollten diese ohne den Umweg über die vorlegende Stelle dem Untersuchungsausschuss direkt zugänglich gemacht werden.

In diesem Sinne teilte der Präses des Senats durch die Senatorin Prof. Dr. Karin von Welck mit dem Schreiben vom 13. Juli 2010 mit, dass der Senat es sehr begrüßen würde, wenn „die Bürgerschaftskanzlei die bereits aus der Umsetzung des Aktenvorlageersuchens zur Elbphilharmonie (Drs. 19/1903) am 30. April 2010 übersandten, umfangreichen Aktenbestände kurzfristig auch den Mitarbeitern des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Verfügung stellen würde, um so dem Ausschuss eine zügige Aufnahme seiner Arbeitstätigkeit zu ermöglichen."

Die im Rathaus verwahrten Akten wurden daraufhin am selben Tag in den Aktenraum des Arbeitsstabes verbracht.

5 Zitat eines Schreibens des Präsidenten des Senats vom 30. April 2009 aus: Schreiben des Präsidenten der Bürgerschaft vom 4. Mai 2009.

6 Schreiben des Direktors der Bürgerschaft vom 7. Mai 2009, S. 2.

7 Schreiben des Präsidenten des Senats vom 13. Juli 2010, S. 2.

Eine Lieferung der aufgrund der Beschlüsse des Untersuchungsausschusses außerdem noch vorzulegenden umfangreichen Akten wurde in dem Schreiben für Anfang September 2010 angekündigt.

Der Präsident des Senats teilte in einem Schreiben vom 26. Oktober 2010 gegenüber dem Ausschussvorsitzenden mit, dass die Übergabe der Akten möglichst schnell erfolgen solle und dass die bisher nicht für vorlagefähig erachteten Vorgänge des Senats nunmehr ebenfalls dem Untersuchungsausschuss übergeben werden sollen.

Die Akten der HamburgMusik gGmbH wurden zur sofortigen Vorlage bestimmt. Die Akten der ReGe und der Bau KG sollen in drei Tranchen übergeben werden, wobei die letzte Lieferung Anfang 2011 erfolgen soll.

Mit dem Schreiben erfolgte die erste Nachlieferung, danach hat es noch drei weitere Nachlieferungen gegeben.

Vor dem Hintergrund der genannten Schreiben erfolgten folgende Liefertermine: Ausgangslieferung am 13. Juli 2010 vom Rathaus 336 Akten

1. Nachlieferung: 28. Oktober 2010

435 Akten aus den Bereichen Kulturbehörde, Senatskanzlei und Finanzbehörde; darüber hinaus wurden die Akten der HamburgMusik gGmbH übergeben sowie ReGe-Akten aus den Bereichen Nachtrag 4, PPHGeneralplaner-Vertrag, Investorenverfahren Entnommene Aktenbestandteile aus den Senatsakten

2. Nachlieferung: 4. November 2010

64 ReGe-Akten aus den Bereichen Machbarkeitsstudie, Planung des Generalplaners bis Ausschreibung und juristische Stellungnahmen bis Ausschreibung

3. Nachlieferung: 19. November 2010

28 Akten (ReGe-Akten)

4. Nachlieferung: 6. Dezember 2010

48 ReGe-Akten aus den Bereichen Genehmigung, Organisationshandbücher, Gutachten und Aufsichtsrat/Bauausschuss

Die Lieferung der für Anfang Januar 2011 angekündigten letzten Aktentranche steht bis heute noch aus.

II. Zeugen

Der Ausschuss hat mit Beschluss vom 1. Juli 2010 bestimmt, dass folgende Zeugen zu Fragen des Untersuchungsauftrages befragt und gehört werden sollen:

· Erster Bürgermeister Ole von Beust

· Senatorin Prof. Dr. Karin von Welck

· Senator Axel Gedaschko (ehem. Präses der BSU)

· Staatsrat Dr. Volkmar Schön (Senatskanzlei, ehem. Aufsichtsratsvorsitzender der Bau KG)

· Staatsrat Dr. Nikolas Hill (Senatskanzlei, Kulturbehörde)

· Staatsrat a.D. Reinhard Stuth (Kulturbehörde, ehem. Aufsichtsrat der Bau KG)

· Jochen Margedant (Mitarbeiter der Kulturbehörde)

· Hartmut Wegener (ehem. Geschäftsführer der ReGe)

· Heribert Leutner (ehem. ReGe-Projektleiter, jetzt ReGe-Geschäftsführer)

· Dr. Ute Jasper (Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek)

· Prof. Dr.-Ing. Lothar Ruf (RKS Ingenieure)

· Hartmut Lohr (ehemaliger Projektsteuerer Assmann Beraten+Planen GmbH)

· Pierre de Meuron (Generalplaner Herzog & de Meuron)

· Alexander Gerard (Projektentwickler)

In der Sitzung am 16. August 2010 hat der Ausschuss außerdem die Vernehmung von Dieter Becken (Projektentwickler) beschlossen.

Im Einleitungsteil des Antrags der Abgeordneten der SPD-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses am 1. Juli 2010 sind darüber hinaus folgende Personen als in Betracht kommende Zeugen angeführt:

· Senator a.D. Dr. Michael Freytag

· Staatsrat a.D. Dr. Detlef Gottschalck (Kulturbehörde, Finanzbehörde, ehem. Aufsichtsrat der Bau KG)

· Senatorin Dr. Herlind Gundelach (Staatsrätin in der BSU, ehem. Aufsichtsrat der Bau KG)

· Thomas Fuchs (ehem. Mitarbeiter der Kulturbehörde)

· Hans Hinrich Coorssen (Haushaltsdirektor und Aufsichtsrat der Bau KG)

· Dr. Horst-Michael Pelikahn (Senatsdirektor in der BSU, Aufsichtsrätin der Bau KG)

· Jörn Walter (Oberbaudirektor)

· Dieter Peters (Geschäftsführer der ReGe)

· Anette Kettner (ReGe-Projektleiterin)

· Jacques Herzog (Generalplaner Herzog & de Meuron)

· Ascan Mergenthaler (Generalplaner Herzog & de Meuron)

· Ernst Höhler (Generalplaner Höhler+Partner)

· Henner Mahlstedt (Vorstandsvorsitzender HOCHTIEF Construction AG) Folgende Zeugen, deren Vernehmung bereits beschlossen worden war, sind vom Ausschuss vernommen worden:

· Hartmut Wegener (2. September 2010)

· Dr. Volkmar Schön (17. September 2010)

· Alexander Gerard (19. Oktober 2010)

· Dieter Becken (19. Oktober 2010)

· Hartmut Lohr (4. November 2010)

· Jochen Margedant (19. November 2010 und 10. Dezember 2010)

· Axel Gedaschko (19. November 2010 und 5. Januar 2011)

· Reinhard Stuth (14. Dezember 2010)

· Prof. Dr.-Ing. Lothar Ruf (14. Dezember 2010)

· Heribert Leutner (5. Januar 2011)

Außerdem wurden Frau Dr. Ute Jasper für die Sitzungen am 4. November 2010 und am 5. Januar 2011 und Herr Dr. Nikolas Hill für die Sitzung am 10. Dezember geladen. Diese Ladungen wurden wieder aufgehoben, weil diese Zeugen am Erscheinen gehindert waren.