Weinberg-Architektur

Die räumliche Typologie des Großen Saals folgt dem Prinzip der sog. Weinberg-Architektur, bei dem sich die Ränge um eine zentral angeordnete Bühne gruppieren. Der Saal ist auf klassische Musik ausgerichtet, kann aber auch für Jazz und populäre Weltmusik genutzt werden und wird mit einer Orgel des Herstellers Johannes Klais Orgelbau GmbH & Co. KG ausgestattet.

Der Kleine Saal wird vorwiegend der Aufführung von Kammermusik dienen und darüber hinaus weiteren Nutzungen offenstehen.

Der Dritte Saal, das sog. Kaistudio, befindet sich im Innern des Kaispeichers und dient als Aufführungsort für zeitgenössische und experimentelle Musik.

Das Akustikkonzept der Säle stammt von dem Akustiker Yasuhisa Toyota, der bereits die Konzepte von mehr als 50 anderen Konzerthäusern und Konzerthallen erstellt hat. Betrieben wird der entstehende Konzertbereich von der städtischen gemeinnützigen HamburgMusik gGmbH. Zwischen dem Kaispeicher-Sockel und dem Aufbau befindet sich in ca. 37 Metern Höhe die öffentlich zugängliche Plaza, die als Verbindung zwischen dem Foyer der Philharmonie, den Restaurants, dem Hotel sowie den Eingängen der Wohnungen dient. Ihr 360-Panorama gewährt Ausblicke auf die Innenstadt, die HafenCity, den Hafen, die Elbe sowie nach oben in verschiedene Ebenen des Foyers der Elbphilharmonie. Kommerzielle Bereiche31

Die flankierende gewerbliche Nutzung der Mantelbebauung besteht zum einen aus Hotel, Gastronomie und Parkhaus, welche im Eigentum der städtischen Bau KG verbleiben. Als Vertragspartner verpflichtete sich ADAMANTA, neben dem Erbringen der Planungs- und Bauleistungen auch die Pächter für diesen Gebäudekomplex mit Pachtverträgen über 20 Jahre zu binden sowie die Funktionsgewährleistung und das Gebäudemanagement bis zum 30. Juni 2030 zu übernehmen.

Nach Ablauf von 20 Jahren soll die Restschuld aus den Bau- und Finanzierungskosten durch den Verkaufserlös von Hotel, Gastronomie und Parkhaus gedeckt werden.

Als Hotel für die Elbphilharmonie ist ein Fünf-Sterne-Hotel der Marke „Westin" aus der internationalen Starwood-Gruppe mit ca. 250 Zimmern sowie Konferenzräumen und Wellnessbereichen vorgesehen.

Der gastronomische Bereich der Elbphilharmonie soll sich über drei Stockwerke im Kaispeicher A und die Plaza erstrecken.

Galerie im klassischen Loungecharakter errichtet werden. Den gastronomischen Abschluss soll eine Cafe-Bar mit hochwertiger Einrichtung bilden.

Der Kaispeicher selbst soll überwiegend als Parkhaus mit ca. 510 Stellplätzen genutzt werden.

Zum anderen schließt der kommerzielle Bereich einen Wohnbereich ein, den eine Projektgesellschaft, bestehend aus Quantum Immobilien AG und HOCHTIEF, erworben hat und dessen Unterteilung in Wohnungen, Innenausbau, Vermarktung und Veräußerung sie übernimmt.

Dieser Wohnbereich soll sich in der Westspitze der Elbphilharmonie vom 11. bis ins 25. Obergeschoss erstrecken und sieht ca. 45 Wohnungen mit insgesamt mehr als 7.000 m² Wohnfläche vor. Nebenräume und Stellplätze für die Wohnungen sind im Kaispeicher vorgesehen.

Damals traten beide schriftlich an den Senat der FHH heran und stellten diesem ihre Vision einer Philharmonie auf dem ehemaligen Kaispeicher A mitsamt einem bereits entwickelten Nutzungskonzept vor.

In der Folgezeit gelang es Gerard, seine ehemaligen Studienkollegen, die bekannten Schweizer Architekten Herzog & de Meuron, für die Projektidee zu begeistern.

Im Auftrag Gerards und des Projektentwicklers Dieter Becken erstellten Herzog & de Meuron die Projektskizze „Philharmonie Hamburg" einschließlich eines Konzepts für die Mantelbebauung mit einem Hotel, Wohnungen sowie einem Bereich für Stellplätze und veröffentlichten diese im Juni 2003.

Die Presse nahm diesen Vorschlag euphorisch auf und auch die Hamburger Architektenschaft unterstützte dieses Vorhaben. Im Dezember 2003 beschloss der Senat der FHH, das Projekt weiterzuverfolgen und die Baukosten sowie Finanzierungs-, Eigentums- und Realisierungskonzepte vertiefend zu prüfen.

Ein knappes halbes Jahr später setzte die FHH die städtische ReGe als Bauherrin für das Projekt Elbphilharmonie ein und bestimmte deren Geschäftsführer, Hartmut Wegener, zum Projektkoordinator. In dieser Funktion war Wegener bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im September 2008 tätig. Nachfolger für die ReGeGeschäftsführung ist seit November 2008 Heribert Leutner, der aber nicht die Funktion des Projektkoordinators übernahm.

Der Senat beschloss im September 2004, Wegener zu ermächtigen, für die FHH einen Projektierungsvertrag mit der von Gerard und Becken betriebenen Projektvorgesellschaft Philharmonie Hamburg GbR (PPH), die aufgrund eines exklusiven Architektenvertrags mit Herzog & de Meuron über die alleinigen Architektenrechte verfügte, abzuschließen.

Ferner beauftragte der Senat Wegener, die Gründung einer Joint-Venture-Gesellschaft mit der Investorengemeinschaft PPH vorzubereiten sowie bis Juli 2005eine sog. Machbarkeitsstudie zu erstellen, welche die Realisierbarkeit der Elbphilharmonie prüfen sollte. Die Kulturbehörde wurde beauftragt, bis Ende 2004 ein Nutzungskonzept zu erstellen, das in die Machbarkeitsstudie einfließen sollte.

Da die beabsichtigte Joint-Venture-Gesellschaft zwischen FHH und PPH nicht zustande kam, einigte man sich im Rahmen einer Übertragungsvereinbarung auf die vollumfängliche Übertragung der Rechte aus dem Architektenvertrag von PPH auf die FHH gegen Zahlung einer Vergütung ihres bisherigen Aufwands. Die FHH hatte hiermit das alleinige Realisierungsrecht an dem urheberrechtlich geschützten architektonischen Konzept für die Elbphilharmonie erworben. Gerard und Becken schieden aus dem Projekt Elbphilharmonie aus.