Phasen der Kostenentwicklung

Der Verlauf der Kostenentwicklung lässt sich in vier Phasen gliedern:

1. Vorgezogene Kostenberechnung vom 22. April 2005

Der Generalplaner legte am 22. April 2005 eine so bezeichnete vorgezogene Kostenberechnung nach DIN 276 (Kosten im Hochbau) vor. Diese Vorlage wurde ­ abweichend von einer Kostenberechnung nach DIN 276 ­ bereits im Rahmen der Vorplanung verfasst und trägt deshalb den Titel „Vorgezogene Kostenberechnung nach DIN 276". In der DIN 276 ist eine „vorgezogene Kostenberechnung" nicht ausdrücklich vorgesehen. Es wird dort lediglich zwischen einer Kostenschätzung und einer Kostenberechnung unterschieden, sodass die Stellung einer „vorgezogenen Kostenberechnung" in der Sache eine Mischform aus den beiden in der DIN 276 spezifizierten Grundtypen einer Kostenschätzung und einer Kostenberechnung darstellt. Abweichend von einer Kostenschätzung nach DIN 276 ist diese Vorlage bis auf die zweite Ebene der Kostengruppe gegliedert. In der Machbarkeitsstudie der ReGe wird diese Ausarbeitung als „Kostenschätzung" bezeichnet, die in DIN 276, Ziffer 3.2.1 als unverbindlich angeführt wird.

Grundlage der vorgezogenen Kostenberechnung waren Grundrisspläne über alle Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 sowie eine knappe Beschreibung von Ausstattungsmerkmalen und Funktionsanforderungen.

In der vorgezogenen Kostenberechnung sind die Gesamtkosten der Elbphilharmonie einerseits in Kostengruppen (sieben Hauptgruppen und 39 Untergruppen), andererseits in sechs Nutzungsbereiche gegliedert: 82 Akte Nr. 3, S. 079 f., vorgezogene Kostenberechnung nach DIN 276 vom 22. April 2005.

83 Siehe § 15 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Vorplanung ­ Kostenschätzung) und § 15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI (Entwurfsplanung ­ Kostenberechnung). 84 Drs. 18/2570, Anlage Machbarkeitsstudie, S. 74; Akte Nr. 111, S. 084 ff.; so auch Wegener, Protokoll der Sitzung vom 2. September 2010, S. 9.

K Konzert G Gastronomie, Konferenz H Hotel W Wohnen A Sonderräume, Erschließung, Technikräume

Für jeden Nutzungsbereich werden die Kosten nach Kostengruppen 200 bis 500 getrennt ausgewiesen, sodass sich neben den Teilsummen der Kostengruppen auch Teilsummen für Nutzungsbereiche ergeben. Die Kosten des Kostenbereichs A (Sonderräume, Erschließung, Technikräume) werden in einem zweiten Schritt auf die anderen Nutzungsbereiche umgelegt. Grundlage für die Höhe der Umlage ist jeweils die Bruttogeschossfläche (BGF) des jeweiligen Nutzungsbereichs. Die Baunebenkosten (Kostengruppe 700) werden nach dem Faktor der Bauteile auf die Nutzungsbereiche umgelegt. Die Kosten des Grundstücks (Kostengruppe 100) sowie der Ausstattung (Kostengruppe 600) werden nicht erfasst.

Aus der so durchgeführten Rechnung ergab sich eine Gesamtsumme der Baukosten in Höhe von 196,7 Mio. September 2004 die ReGe mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse bis Juli 2005 zur Entscheidung vorgelegt werden sollten. Die Machbarkeitsstudie wurde am 23. Juni 2005 unter Mitwirkung der Ernst & Young Real Estate GmbH sowie Roland Berger Management Consultants fertiggestellt85 und am 12. Juli 2005 im Rahmen einer Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft veröffentlicht.Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie war die vorgezogene Kostenberechnung der Generalplaner vom 22. April 2005. Diese wurde im Auftrag der ReGe durch ASSMANN als sog. „unabhängige Ermittlung und Gegenprüfung der Mengen der wesentlichen Leistungen" geprüft. Hierbei wurde „das vom Generalplaner in der Kostenschätzung eingesetzte Kostenniveau (...) als insgesamt geringfügig überhöht angesehen". Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung und Prüfung wurde daraufhin eine neue Kostenschätzung über die Gesamtkosten abgegeben. Diese neue Kostenschätzung wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie mit 186,7 Mio. beziffert.

3. Kostenberechnung vom 18. April 2006 nach Entwurfsplanung:

Die nach dem Bürgerschaftsbeschluss vom 26. Oktober 2005 in Auftrag gegebene Entwurfsplanung wurde in einer Neufassung in der Bauherrenbesprechung Nr. 18 am 19. April 2006 vorgelegt. Diese Entwurfsplanung wurde sogleich an ASSMANN zur detaillierten Prüfung weitergeleitet. Deren Ergebnisse lagen am 16. Mai 2006 vor.

Nach Aussage des Zeugen Lohr wurde von ASSMANN dabei festgestellt, dass sich der Entwurf vom Vorentwurf erheblich unterschied, gleichzeitig jedoch noch nicht vollständig spezifiziert war.

Die Kostenberechnung der Entwurfsplanung wurde grundsätzlich in der gleichen Struktur wie die vorgezogene Kostenberechnung vom 22. April 2005 vorgelegt und teilte die Gesamtkosten einerseits in Kostengruppen, andererseits in Nutzungsbereiche auf. Die Hinzunahme der neuen Nutzungsbereiche „Subkultur" und „Besonderer Ort" lässt sich auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 26. Oktober 2005 zurückführen.

Die Kostengruppen 200 und 500 (Herrichten und Erschließen bzw. Außenanlagen) wurden vollständig dem Nutzungsbereich A (Allgemeine Flächen) zugeordnet.