Ausbildungsmanagement

Eine Wahrnehmung der genannten Funktionen in Personalunion ist nicht zulässig. Ergibt sich aufgrund der Losgröße insgesamt keine Vollzeitstelle, so ist Personalunion bei entsprechender Qualifikation ausnahmsweise möglich.

SpBAm

Für die Module 1-3 (Ausbildungsmanagement) wird kein fester Personalschlüssel vorgegeben. Das Personal ist im erforderlichen Umfang zusätzlich zu den für abH und Modul 4 vorgegebenen Personalkapazitäten einzusetzen.

Der Personalschlüssel für das Modul 4 (Sozialpädagogische Begleitung) beträgt für die abgerufenen Einzelaufträge: Sozialpädagogen : Teilnehmer = 1 : 36

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei Abruf von Einzelaufträgen die hierfür erforderliche Personalkapazität zum Wirksamwerden des Einzelabrufs zu Verfügung steht.

Das in den Modulen 1-3 eingesetzte Personal muss innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 1 Jahr in einer Maßnahme nach § 61 SGB III (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ­ BvB), § 241 SGB III (ausbildungsbegleitende Hilfen ­ abH), § 242 SGB III (Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung ­ BaE) oder nach § 102 SGB III (Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf ­ RehaAusbildung und behindertenspezifische BvB) tätig gewesen sein oder innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr Ausbildungsmanagement durchgeführt haben.

Die Aufgaben des Moduls 4 sind von einem Sozialpädagogen wahrzunehmen. Dieser muss über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit verfügen. Diplom Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Diplom Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.

Ersatzweise werden auch andere pädagogische Hochschulabschlüsse (z.B. Diplom, Master, Bachelor, Magister Artium) und staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.

Der Einsatz von Honorarkräften ist möglich. Bei den Modulen 1-4 ist bei entsprechender Qualifikation eine Personalunion auch mit dem in abH eingesetzten Personal zulässig.

Sächliche, technische und räumliche Ausstattung

Alle Räumlichkeiten sind an dem im Los- und Preisblatt angegebenen Maßnahmeort zur Verfügung zu stellen und können sowohl für die Umsetzung von abH als auch SpBAm genutzt werden. abH

Zu den erforderlichen Räumlichkeiten gehören: Unterrichtsräume, Besprechungsräume und Sozialräume.

Diese hat der Auftragnehmer bezogen auf die Gesamtteilnehmerplatzzahl in ausreichender Zahl und Größe für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.

Unterrichtsräume sind Gruppenräume in denen die theoretischen Lerninhalte vermittelt werden oder EDV-Unterweisungen durchgeführt werden. Sie verfügen über eine zeitgerechte Ausstattung.

Es sind geeignete Medien (insbesondere Beamer oder Overheadprojektor, Flipchart oder Wandtafel, Lernsoftware) zur Unterstützung der zu vermittelnden Inhalte vorzuhalten und einzusetzen. Diese müssen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung der Maßnahme haben und die Lernfähigkeit der Teilnehmer angemessen berücksichtigen.

Zusätzlich sind Besprechungsräume zur Verfügung zu stellen, in denen Einzelberatungen / Kleingruppengespräche durchgeführt werden können. Die Größe der Räume ist so zu bemessen, dass mindestens 4 ­ 5 Personen ausreichend Platz haben. Die Räume müssen bei Besprechungen / Beratungen den persönlichen Datenschutz und die Verschwiegenheit gewährleisten.

Darüber hinaus sind Sozialräume im Rahmen der geltenden Vorschriften bereitzustellen.

Öffentliche Ausschreibung 201-09-33041

Stand: 06.07.09 Seite 19 von 44

Der Auftragnehmer stellt innerhalb seiner Räumlichkeiten sicher, dass die Teilnehmer auch außerhalb der Unterrichtszeiten Gelegenheit erhalten, die vermittelten Inhalte selbstständig zu üben. Die Nutzung der Räumlichkeiten für selbstständiges Üben ist begrenzt auf die im Rahmen der Vertragserfüllung festgelegten Anwesenheitszeiten der in der Maßnahme beschäftigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen.

Der Auftragnehmer hat PC-Arbeitsplätze im Umfang von 10 Prozent der Gesamtteilnehmerplatzzahl gemäß Los- und Preisblatt zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Berechnungsform wird immer aufgerundet. Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang auszustatten.

SpBAm

Es ist mindestens ein Büroraum vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat an seinem Standort ein Telefax und einen Fotokopierer vorzuhalten. Im Bedarfsfall können die für abH vorzuhaltenden Besprechungsräume genutzt werden.

Maßnahmedurchführung

Zwei Wochen vor dem Maßnahmebeginn, muss der Auftragnehmer über ein Büro am Maßnahmeort persönlich erreichbar sein. Das Büro ist in dieser Zeit an mindestens drei Werktagen pro Woche in der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr mit einer Fachkraft zu besetzen, die in der Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Es handelt sich um Präsenzzeiten. Die telefonische Erreichbarkeit ist nicht ausreichend.

Diese Fachkraft muss fundierte Kenntnisse über abH und SpBAm besitzen und über Erfahrungen mit der jeweiligen Zielgruppe verfügen. Sie berät nach Bedarf künftige Teilnehmer und soweit gewünscht deren gesetzliche Vertreter über das Maßnahmeangebot. Hierzu ist entsprechendes Informationsmaterial auszuhändigen.

Des Weiteren ist der durch einen Trägerwechsel bedingte Übergang von Teilnehmern vorzubereiten.

Hierbei stellt der Auftragnehmer durch seine Aktivitäten sicher, dass ein reibungsloser Übergang ermöglicht wird. Der zuständige Bedarfsträger unterstützt diesen Prozess.

Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer von Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten die telefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen. abH

Der Auftragnehmer darf in seiner Maßnahme nur solche Teilnehmer aufnehmen, für die der zuständige Bedarfsträger zuvor die Förderungsvoraussetzungen festgestellt und den Teilnehmer zugewiesen hat.

Eine Ablehnung eines vom Bedarfsträger benannten Teilnehmers ist durch den Auftragnehmer nicht möglich. Dieses gilt insbesondere auch für Teilnehmer, die nicht dem im Losblatt ggf. aufgeführten Zielgruppen-Schwerpunkt entsprechen. Der Auftragnehmer führt Einzelgespräche mit dem vom Bedarfsträger vorgeschlagenen Teilnehmer und überprüft die Bereitschaft zur Teilnahme. Über das Ergebnis ist der Bedarfsträger unverzüglich zu informieren. Dies erfolgt über eM@w.

Bei Ausscheiden von Teilnehmern erfolgt während der gesamten Maßnahmedauer eine Nachbesetzung bis zu der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Teilnehmerplatzzahl.

Die zuständige Beratungsfachkraft des Bedarfsträgers entscheidet in Abstimmung mit dem Auftragnehmer über den Ausschluss einzelner Teilnehmer aus der Maßnahme bzw. den Abbruch. Dies gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Erfolg der Maßnahme gefährden, deren Ablauf nachhaltig stören oder nicht am vereinbarten Stütz- und Förderunterricht teilnehmen. Dies erfolgt über eM@w.

Bei Belegung aller Teilnehmerplätze führt der Auftragnehmer eine Warteliste für künftige Teilnehmer. Der Eintritt dieser Teilnehmer in die laufende Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Bedarfsträger.

Die Förderung der Teilnahme an abH setzt den Abschluss einer Vereinbarung (Vordruck abH 1) zwischen dem Auftragnehmer und dem Teilnehmer zu Beginn der Maßnahme voraus.

Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass der Teilnehmer an dem in dieser Vereinbarung festgelegten Stütz- und Förderunterricht auch tatsächlich teilnimmt.

Bleibt ein Teilnehmer ohne wichtigen Grund der Maßnahme fern, ist der Bedarfsträger unverzüglich zu unterrichten. Dies erfolgt über eM@w.

Des Weiteren ist dem Auftragnehmer für jeden Teilnehmer die „Erklärung des Ausbildungs-/ Qualifizierungsbetriebes" (Vordruck abH 2), mit dessen Zustimmung vorzulegen sowie die Sozialversicherungsnummer zu benennen.

Der zuweisende Bedarfsträger sowie der Ausbildungs-/ Qualifizierungsbetrieb sind unverzüglich zu informieren, wenn:

· das Erreichen des Maßnahmeziels gefährdet ist,

· Anhaltspunkte für einen drohenden Abbruch vorliegen,

· häufige Fehlzeiten vorliegen,

· ein Teilnehmer unentschuldigt fehlt.

Die Information des Bedarfsträgers erfolgt über eM@w.

Bei Ablauf der Vertragslaufzeit sind sämtliche laufenden Teilnehmerunterlagen einschließlich der aktuellen Förderpläne dem zuständigen Bedarfsträger unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

SpBAm

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Bedarfsträger das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft hat. Dies setzt eine Antragstellung des Betriebes voraus.

Antragstellung:

Eine Erstattung für Leistungen des Ausbildungsmanagements und sozialpädagogische Begleitung kann nur erfolgen, wenn:

· der Betrieb diese beim Bedarfsträger beantragt hat und

· ein Auftrag für das jeweilige Modul nach Prüfung der Förderungsvoraussetzung durch den Bedarfsträger an den Auftragnehmer erteilt wurde.

Die Antragstellung hat bei den Modulen 1-3 vor Ausbildungs-/ bzw. Qualifizierungsbeginn zu erfolgen.

Für die Beantragung durch den Betrieb stellt der Bedarfsträger Antragsvordrucke (jeweils einen für Berufsausbildung sowie einen für Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz und Einstiegsqualifizierung) zur Verfügung.

Sofern sich Betriebe direkt an den Auftragnehmer wenden, sind diese über die Förderungsvoraussetzungen zu informieren und auf die notwendige Beantragung beim Bedarfsträger sowie auf weitere Informationsmöglichkeiten (z.B. Informationen der zuständigen Stellen) hinzuweisen. Es steht dem Auftragnehmer frei, den Betrieb bei der Antragstellung zu unterstützen.

Bewilligung:

Der Betrieb erhält vom Bedarfsträger einen Bewilligungsbescheid aus dem hervor geht:

· welcher Auftragnehmer mit der Durchführung beauftragt wird

· welche Module bewilligt werden und

· ab welchem Zeitpunkt die jeweilige Leistung vom Auftragnehmer zu erbringen ist.

Der Auftragnehmer erhält hiervon eine Durchschrift als Einzelauftrag. Diese gilt zugleich als Einzelabruf der jeweiligen Leistung (Module) aus der Rahmenvereinbarung.

Die Ablehnung eines vom Bedarfsträgers erteilten Auftrages ist durch den Auftragnehmer nicht möglich.

Folgende Module sind durch den Bedarfsträger abrufbar:

1.) Im Zusammenhang mit betrieblicher Berufsausbildung Modul 1: Unterstützungsleistungen zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen Modul 2: Prüfung der Berufseignung für Ausbildungsplätze Modul 3: Unterstützungsleistungen ab Vertragsabschluss

2.) Im Zusammenhang mit Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz Modul 3: Unterstützungsleistungen ab Vertragsabschluss Modul 4: Sozialpädagogische Begleitung