Auszubildenden
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B.3 Beschreibung der Leistung und deren Qualitätsstandards
Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen. Eine Wiedergabe der Inhalte im Rahmen der Angebotsabgabe ist nicht erforderlich.
Die Ausbildung umfasst zusätzlich:
· Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik
· Schlüsselkompetenzen
· Stütz- und Förderunterricht
· Sozialpädagogische Begleitung
· Individuelle Förderplanung
· Netzwerke
· Integration
· Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten B.3.1 Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik Ziel ist es, die Teilnehmer durch den Einsatz spezieller didaktischer Lernangebote in die Lage zu versetzen, das Maßnahmeziel zu erreichen.
Die Angebote sind am Kompetenzansatz auszurichten und haben die besondere Situation der Teilnehmer zu berücksichtigen. Es sind Lernsituationen zu schaffen, die an den vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen anknüpfen und in denen die Teilnehmer ihre Fähigkeiten erkennen und zur Geltung bringen können.
Die zielgruppengerechte Methodik und Didaktik muss sich sowohl auf die Fachtheorie als auch auf die Fachpraxis beziehen.
Es sind verschiedene Methoden, insbesondere Gruppen- und Einzelunterricht, Projekt- und Gruppenarbeit, Arbeitsaufträge, Übungen und Rollenspiele einzusetzen.
Folgende Lehrmittel sind einzusetzen und vorzuhalten:
· Allgemeine und berufsspezifische Fachliteratur, die den Anforderungen der gültigen Ausbildungsordnung entspricht und für die die jeweilige Zulassung erteilt ist. Die berufsspezifische Fachliteratur ist nicht vorzuhalten, aber im Bedarfsfall unverzüglich bereit zustellen.
· Arbeitsmittel, z. B. Arbeitsbögen, Skripte, Prüfungsbögen usw., sind zum Verbleib beim Teilnehmer zur Verfügung zu stellen
· Allgemein- und berufsbezogene Lern-Software B.3.2 Schlüsselkompetenzen
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen hat eine große Bedeutung, um die Teilnehmer auf die wachsenden Anforderungen z. B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt vorzubereiten. Die Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Querschnittsaufgabe dar und ist während der gesamten Maßnahme gezielt zu fördern.
Insbesondere sollen gefördert werden:
· Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, aber auch Selbstbild, Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Offenheit, Wertehaltung, Empathie)
· Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit)
· Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lernfähigkeit, Einordnung und Bewertung von Wissen)
· Lebenspraktische Fertigkeiten (z.B. Umgang mit Behörden, Umgang mit Geld, Hygiene, Tagesstruktur, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Einkauf, Selbstversorgung, Erscheinungsbild, Freizeitgestaltung)
· Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen)
· IT - und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Printmedien)
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B.3.3 Stütz- und Förderunterricht
Der Erwerb von fachtheoretischen, -praktischen und allgemein bildenden Kenntnissen ist durch den Einsatz von Stütz- und Förderunterricht abzusichern.
Den Teilnehmern sind die zur Ausbildung erforderlichen fachtheoretischen, -praktischen und allgemein bildenden Inhalte zielgruppen- und voraussetzungsgerecht zu vermitteln bzw. deren Vermittlung zu unterstützen und zu stabilisieren (Stützunterricht). Der Stützunterricht ist kontinuierlich für alle Auszubildenden einzusetzen.
Den Teilnehmern sind generell neue Lernmöglichkeiten zu eröffnen. Dabei sollen Inhalte und Zusammenhänge aufgezeigt, verdeutlicht und dauerhaft in das Wissens- und Handlungspotenzial übernommen werden. Der Förderunterricht ist individuell einzusetzen und mit anderen Lernsituationen zu verzahnen (Förderunterricht).
Die Teilnehmer sind durch gezielte Aktivitäten auf die jeweilige Zwischen-, Teil- bzw. Abschlussprüfung vorzubereiten. Neben der fachlichen Vorbereitung ist auch ein spezielles Training im Umgang mit Prüfungsstress, Prüfungsangst und Prüfungsdruck durchzuführen.
B.3.4 Sozialpädagogische Begleitung Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabilisierung des Teilnehmers, um die dauerhafte Integration zu erreichen. Sie fördert die beruflichen sowie sozialen Handlungskompetenzen und unterstützt die Entwicklung des Teilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der Arbeits- und Lebenswelt.
Ausgehend von der Feststellung der persönlichen Fähigkeiten und individuellen Bedürfnissen ist die sozialpädagogische Begleitung bedarfsorientiert und über die gesamte Ausbildungsdauer einzusetzen sowie an den unterschiedlichen Lernorten bereit zu stellen.
Die sozialpädagogischen Angebote sind auf die Fachpraxis- und Fachtheorie abzustimmen. Zu den Angeboten gehören insbesondere:
· Krisenintervention
· Konfliktbewältigung
· Elternarbeit
· Alltagshilfen
· Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe
· Verhaltenstraining
· Suchtprävention
· Angebote zur Förderung der Selbständigkeit
· Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit den an der Ausbildung Beteiligten
· Regelmäßige Sprechstundenangebote B.3.5 Individuelle Förderplanung Ziel der individuellen Förderplanung ist die Steuerung des individuellen Maßnahmeverlaufes und die Absicherung des Maßnahmeerfolges.
Die systematische Förderplanung ist die Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung der Teilnehmer. Sie baut auf den zu erhebenden Informationen über den Teilnehmer hinsichtlich seiner schulischen Erfahrungen, des bisherigen persönlichen und beruflichen Werdegangs, seines sozialen Umfeldes, seiner Kompetenzen und Defizite sowie weiteren für den Prozess wichtigen Kompetenzen (wie z. B. die individuelle Ausprägung der Schlüsselkompetenzen) auf. Das Förderangebot wird nach Auswertung der Informationen mit dem Teilnehmer gemeinsam im Hinblick auf Förderschwerpunkte und -ziele festgelegt und vereinbart.Bei der Festschreibung der Förderziele ist für den Teilnehmer die Transparenz der Abläufe, Entscheidungen, Vereinbarungen und Konsequenzen wichtig. Zudem ist deutlich zu herauszustellen, in welcher Art und in welchem Umfang die Unterstützung durch die Fachkräfte des Auftragnehmers erfolgt. Die Förderplanung ist regelmäßig zu den im Rahmen der Zielvereinbarung vereinbarten Zeitpunkten auszuwerten und weiter zu entwickeln.
Die Dokumentation des individuellen Ausbildungs- und Entwicklungsstandes der Teilnehmer; sowie die Planung, Überwachung, Beurteilung, Steuerung und des Ausbildungs- bzw. Entwicklungsprozesses erfolgt durch den Förderplan.
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Der Förderplan wird bei Eintritt in die Maßnahme in Abstimmung mit dem Teilnehmer erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben.
Die Gliederung des Förderplans ist wie nachfolgend dargestellt durchzuführen, wobei es dem Auftragnehmer offen steht, weitere Gliederungspunkte aufzunehmen:
(1) Personenbezogene Daten
(2) Informationen zur persönlichen Lern- und Arbeitsbiographie
(3) Förderbedarf und daraus resultierende methodisch didaktische Planungsschritte
(4) Zielvereinbarungen
(5) Dokumentation des Lernerfolges
In Phasen ohne Stütz- und Förderunterricht muss die besondere sozialpädagogische Arbeit im Förderplan z. B. Fallbesprechungen, motivierende Aktionen, Einzelfallhilfen o.ä. nachgewiesen werden.
Der Förderplan ist dem jeweiligen Bedarfsträger auf Anforderung vorzulegen.
Der Förderplan ist jeweils innerhalb eines Zeitkorridors von sieben Kalendertagen (nach Eintritt der o.g. im Rahmen der Zielvereinbarung vereinbarten Zeitpunkte) zu aktualisieren und dem zuweisenden Bedarfsträger auf Anforderung vorzulegen.
B.3.6 Netzwerke
Durch die Einbindung des Auftragnehmers in die regionalen Netzwerke soll die dauerhafte Integration der Teilnehmer in Ausbildung / Arbeit erreicht werden.
Der Auftragnehmer muss im regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verankert und vernetzt sein. Sofern eine Verankerung und Vernetzung nicht besteht, hat er diese rechtzeitig bis zum Beginn der Maßnahme aufzubauen und kontinuierlich zu unterhalten.
Verankerung und Vernetzung bedeutet insbesondere die intensive Zusammenarbeit mit den örtlichen Betrieben, örtlichen Verbänden, Berufsschulen und sonstigen für die Integration maßgeblichen Einrichtungen.
B.3.7 Integration Ziel ist die Integration in Ausbildung beziehungsweise nach Abschluss der Ausbildung die Integration in Arbeit.
Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass die Teilnehmer möglichst frühzeitig in Ausbildung beziehungsweise nach Abschluss der Ausbildung in Arbeit übergehen können.
Der Auftragnehmer besitzt fundierte Kenntnisse des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes. Er hat diese Kenntnisse durch Marktanalyse und beobachtung regelmäßig zu aktualisieren. Die Kenntnisse über den regionalen Ausbildungsmarkt müssen sowohl Ausbildungen nach §§ 4, 5 ff BBiG / §§ 25, 26 ff HwO als auch §§ 64 ff BBiG / §§ 42 k-m HwO einbeziehen.
Der Auftragnehmer hat im Hinblick auf die Integration der Teilnehmer gezielt Praktikums-, Ausbildungsund Arbeitsstellen in erforderlichem Umfang zu gewinnen und die Teilnehmer bei ihren Eigenbemühungen aktiv zu unterstützen.
B.3.8 Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten
Die Benachteiligtenförderung differenziert nach problemspezifischen Zielgruppen, um deren ausbildungshemmende Faktoren auszugleichen, die der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung entgegenstehen.
Dabei verlangt die Ausbildung der Teilnehmer eine individuelle Planung der Phasen der Ausbildung, um den erfolgreichen Übergang in betriebliche Ausbildung und Beschäftigung zu gewährleisten. Zu den Phasen der Ausbildung zählen vor allem die Einstiegsphase und Orientierungsphase zu Maßnahmebeginn, die Arbeitswelterfahrung durch Ausbildungsphasen, im weiteren Verlauf die Prüfungsvorbereitung sowie der Übergang in adäquate Beschäftigung nach Abschluss der Ausbildung.
Für Teilnehmer, die sich am Ende der Ausbildung noch in der Maßnahme befinden, sind rechtzeitig Prüfungsvorbereitung und Vermittlungsbemühungen in den Arbeitsmarkt anzubieten.