Die Berufseinstiegsbegleitung ergänzt auch bestehende Projekte mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung die ggf

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Berufseinstiegsbegleitung (§ 421s SGB III) ­ BerEb/2008

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B.2.6 Maßnahmedurchführung

Während der gesamten Berufseinstiegsbegleitung ist eine enge Zusammenarbeit und ein stetiger Informationsaustausch mit den Akteuren zu pflegen. Aktivitäten von öffentlichkeitswirksamer Bedeutung sowie Absprachen, die über die Betreuung der zugewiesenen Jugendlichen hinausgehen, sind rechtzeitig vorher mit dem Bedarfsträger abzustimmen.

Die Berufseinstiegsbegleitung ergänzt auch bestehende Projekte mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung die ggf. bereits vor Ort von weiteren Akteuren durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet auch mit diesen Akteuren eng zusammenzuarbeiten. Synergieeffekte sind zu nutzen.

Der Berufseinstiegsbegleiter hat den Jugendlichen offensiv und zu einem frühen Zeitpunkt auf die Wahrnehmung des Beratungs- und Vermittlungsangebotes der BA hinzuweisen. Er hilft bei Bedarf bei der Erarbeitung des „Arbeitspaketes" und achtet auf die Einhaltung der Ziel- / Eingliederungsvereinbarung seitens des Jugendlichen.

Die jeweilige Anzahl an Teilnehmerplätzen je Schule sind aus dem Los- und Preisblatt ersichtlich.

Der Auftraggeber ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, die Schulen nach dem Los- und Preisblatt (z. B. bei Schließung einer Schule) durch andere Schulen am selben Maßnahmeort zu ersetzen.

Die zur Teilnahme vorgesehenen Jugendlichen werden durch den Bedarfsträger dem Auftragnehmer schriftlich bzw. über eM@W benannt. Eine Ablehnung eines benannten Teilnehmers ist durch den Auftragnehmer nicht möglich.

Spätestens 2 Wochen vor dem Maßnahmebeginn bzw. unmittelbar nach Zuschlagserteilung, wenn die Maßnahme früher als in 2 Wochen nach Zuschlagerteilung beginnt muss der Auftragnehmer in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar sein. Der Berufseinstiegsbegleiter hat in dieser Zeit die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen und Absprachen mit den Akteuren, insbesondere mit der Schule sowie dem Bedarfsträger, zu treffen.

Bei vorzeitigem Ausscheiden von Teilnehmern kann während der gesamten Maßnahmedauer eine Nachbesetzung bis zu der im Los- und Preisblatt jeweils angegebenen Platzzahl vorgenommen werden.

Nicht besetzte Plätze können innerhalb des jeweiligen Loses auch zugunsten anderer Schulen verschoben und dort besetzt werden.

Der Berufseinstiegsbegleiter informiert unverzüglich die Schule und den Bedarfsträger wenn das Erreichen des Maßnahmeziels z. B. wegen häufiger Fehlzeiten oder fehlender Mitwirkung gefährdet ist, oder Anhaltspunkte für einen drohenden Maßnahmeabbruch vorliegen.

Der Bedarfsträger entscheidet in Abstimmung mit dem Berufseinstiegsbegleiter über den Ausschluss einzelner Teilnehmer aus der Maßnahme bzw. den Abbruch. Dies gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Erfolg der Maßnahme gefährden.

Der Auftragnehmer steuert die Besetzung der Teilnehmerplätze und sorgt für eine optimale Auslastung der Maßnahme. Hierzu ist eine Vormerkliste zu führen. Der Bedarfsträger ist über die Auslastung regelmäßig und anlassbezogen schriftlich (insbes. Wartezeiten, Minderauslastung) zu informieren. Die konkrete Abwicklung ist nach Zuschlagserteilung mit dem jeweiligen Bedarfsträger abzustimmen.

B.2.7 Angebotspreis

Der Angebotspreis ist der Monatspreis je Teilnehmerplatz.

Im Rahmen des Angebotspreises sind alle mit der Durchführung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kosten zu berücksichtigen, hierzu gehören auch:

· Kosten für erforderliche Lehrmittel, die den Teilnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen

· Unfallversicherung der Teilnehmer

· Sachkosten (z.B. Kosten für Büromaterial, Fahrtkosten, Telefonkosten, Raummiete usw.)

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Jeder Teilnehmer muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Die dem Auftragnehmer hierfür entstehenden Aufwendungen sind in die Maßnahmekosten einzukalkulieren.

Die Zahlungsmodalitäten sind dem als Anlage C beigefügtem Vertragsentwurf zu entnehmen.

B.2.8 Umsatzsteuerregelung Berufseinstiegsbegleiter nehmen Aufgaben im Zusammenhang mit der Berufsvorbereitung wahr.

Die Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde, nicht durch die Bundesagentur für Arbeit.

B.2.9 Unfallversicherung

Die Anmeldung der Teilnehmer zur Unfallversicherung sowie die Abrechnung der Beiträge erfolgt durch den Auftragnehmer. Es gelten die Vorschriften des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Zuständig für die Unfallversicherung ist für die gesamte Maßnahme der für den Auftragnehmer zuständige Unfallversicherungsträger.

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B. 3 Beschreibung der Leistung und deren Qualitätsstandards Berufseinstiegsbegleitung besteht zunächst aus der Unterstützung bei der Erreichung des Abschlusses einer allgemein bildenden Schule sowie bei der Berufsorientierung und Berufswahl. Dabei soll die Erlangung der Ausbildungsreife im Mittelpunkt stehen.

Weitere Aufgabenbereiche der Berufseinstiegsbegleitung sind die Ausbildungsplatzsuche und die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.

In allen Aufgabenbereichen der Berufseinstiegsbegleitung sollen insbesondere Alltagshilfen, Verhaltenstraining und Stabilisierung und Förderung von IT-Medienkompetenz berücksichtigt werden.

Bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund sind die soziokulturellen Besonderheiten und Erfahrungen mit einzubeziehen. Bei Bedarf sind Hilfsangebote zum Abbau von Sprachbarrieren zu initiieren.

Eltern/Erziehungsberechtigte der Jugendlichen sollen gezielt in die Begleitung des Berufswahlprozesses durch den Berufseinstiegsbegleiter einbezogen werden. Probleme, die hierbei auf einem Migrationshintergrund basieren, sind vom Berufseinstiegsbegleiter aufzugreifen. Über den Einzelfall hinausgehende Elternarbeit des Berufseinstiegsbegleiters ist mit dem Bedarfsträger abzustimmen.

Der Berufseinstiegsbegleiter unterstützt im Bedarfsfall auch die Lehrer bei migrationsspezifischen Problemen und Fragestellungen.

B.3.1 Erreichung des Abschlusses einer allgemein bildenden Schule Zielsetzung Erreichen des Schulabschlusses Wesentlichen Inhalte · Individuelle Ursachenbestimmung der schulischen Schwierigkeiten

· Kompetenzanalyse

· Organisation von individuellen Unterstützungsleistungen

· Unterstützung bei Problemen in der Schule im Kontakt mit der Schule/den Lehrern und Eltern

· Elternarbeit (Transparenz des individuellen Förderplans)

· Hilfestellung bei Problemlagen (z.B. Krisenintervention) B.3.2 Unterstützung der Berufsorientierung und Berufswahl Zielsetzung Erlangung der Berufswahlkompetenz Wesentlichen Inhalte · Standortbestimmung und individuelle Begleitung im Berufswahlprozess ergänzend zur Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung der Schulen, Berufsberatung und anderen Akteuren

· Anleitung zur aktiven Gestaltung und Dokumentation des Berufswahlprozesses möglichst unter Nutzung des Berufswahlpasses

· Der Teilnehmer soll eine Berufswahlentscheidung treffen und überprüfen können

· Er soll befähigt werden seine persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen

· Erarbeitung von Realisierungsstrategien B.3.3 Ausbildungsplatzsuche Zielsetzung Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz Wesentlichen Inhalte Unterstützung im Bewerbungsprozess unter Nutzung der Angebote der Schule und Berufsberatung sowie die individuelle Begleitung bei der