Öffentliche Ausschreibung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Beschreibung der Leistung und deren Qualitätsstandards:

Eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besteht aus verschiedenen, auf den Einzelfall abgestimmten Qualifizierungsebenen in Form von Maßnahmestufen (Eignungsanalyse, Grundstufe, Förderstufe, Übergangsqualifizierung), die durch eine kontinuierliche Bildungsbegleitung ergänzt werden.

EA ­ Eignungsanalyse:

Die Inhalte der Qualifizierungsebenen mit Ausnahme der Eignungsanalyse werden in Form von einzelnen Förder- und Qualifizierungssequenzen vermittelt: Sie sind zeitlich und inhaltlich in sich abgeschlossene Qualifizierungseinheiten, die nicht zwingend aufeinander aufbauen aber anschlussfähig sind. Die einzelnen Qualifizierungssequenzen sind zeitlich zu befristen und sollen in der Regel einen Zeitraum von 6 Wochen nicht überschreiten. Ausnahme hiervon bildet die Vorbereitung auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines vergleichbaren Bildungsabschlusses und längerfristige Qualifizierungsbausteine.

B.3.1 Allgemeine Grundsätze

- Individualisierung und Binnendifferenzierung Innerhalb der Qualifizierungsebenen soll ein breit gefächertes Angebot an Förder- und Qualifizierungssequenzen vorgehalten werden, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem aktuellen Leistungsstand des Teilnehmers und dem Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes orientiert.

- Flexibilität und Durchlässigkeit

Die Angebote sollen flexible Ein- und Umstiege innerhalb der Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme sowie zeitnahe Übergänge in andere passgenaue Bildungsangebote außerhalb der Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme während der gesamten Maßnahmedauer ermöglichen.

- Transparenz und Partizipation der Teilnehmer

Die Teilnehmer sind aktiv am Qualifizierungsverlauf zu beteiligen. Voraussetzung hierfür ist eine zielgruppengerechte Information über das Qualifizierungsangebot.

- Methoden und Lehrmittel Sie sind zielgruppengerecht und anwendungsorientiert einzusetzen. Den besonderen Bedürfnissen der Teilnehmer mit Lernbehinderung ist Rechnung zu tragen. Das gilt auch für den zeitlichen Umfang /Ablauf.

- Kompetenzansatz

Die Förderung ist am Kompetenz- statt am Defizitansatz auszurichten. Dies beinhaltet, dass Lernsituationen zu schaffen sind, die an vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen anknüpfen und in denen die Teilnehmer ihre Fähigkeiten erkennen und zur Entfaltung bringen können.

- Schlüsselkompetenzen

Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen hat eine große Bedeutung, um junge Menschen auf die wachsenden Anforderungen z.B.03.2009 Seite 26 von 50

Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt vorzubereiten. Die Förderung und Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Querschnittaufgabe dar, die im Rahmen der Förder- und Qualifizierungssequenzen wahrzunehmen ist.

Insbesondere sollen gefördert werden:

· Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, aber auch Selbstbild, Selbsteinschätzung)

· Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit)

· Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lerntechniken, Einordnung und Bewertung von Wissen)

· Lebenspraktische Fertigkeiten (z.B. Umgang mit Behörden, Umgang mit Geld, Hygiene, Tagesstruktur, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Einkauf, Selbstversorgung, Erscheinungsbild)

· Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen)

· IT - und Medienkompetenz (z.B. selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken, Printmedien sowie VERBIS). B.3.2 Qualifizierungsebenen B.3.2.1 Eignungsanalyse

Die Eignungsanalyse baut auf den Erkenntnissen aus den diagnostischen Verfahren des Bedarfsträgers auf. Daten und Informationen, die dem Auftragnehmer durch die Beratungsfachkraft dem zuweisenden Bedarfsträger zur Verfügung gestellt werden, sind zu berücksichtigen. Die Eignungsanalyse ist vom Auftragnehmer auch für Teilnehmer vorzuhalten, die verspätet in die Maßnahme eintreten.

Während der Phase der Eignungsanalyse hat der Auftragnehmer gegebenenfalls eine höhere Personalkapazität vorzuhalten. Dies kann er durch flexible Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit im Maßnahmeverlauf sicherstellen.

Ziel der Eignungsanalyse ist die Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils unter Berücksichtigung von beruflichen Anforderungen. Dabei sind immer die vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (Kompetenzansatz).

In der Eignungsanalyse werden die schulischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die personalen und sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers erfasst sowie persönliches Verhalten beurteilt.

Dazu dienen vor allem sytematische Verhaltensbeobachtungen.

In der Eignungsanalyse sollen unterschiedliche eignungsdiagnostische Verfahren zum Einsatz kommen, die sich in ihrer Methode und Perspektive ergänzen. Verpflichtend vorzuhalten sind:

· Simulations- bzw. handlungsorientierte Verfahren

· Handlungsorientierte berufsbezogene Verfahren/ Arbeitsproben

· Biografieorientierte Verfahren.

Zur Ergänzung der vorgenannten Verfahren können optional Tests oder Fragebogen zusätzlich eingesetzt werden:

- zur Erfassung von schulischen Basiskompetenzen und

- zur Erhebung von berufsbezogenen Interessen und Neigungen.

Die Verfahren und Instrumente müssen auf die individuellen Vorraussetzungen der Teilnehmer, insbesondere auf junge Menschen mit Behinderung und/oder junge Menschen mit Migrationshintergrund abgestimmt werden.

Psychometrische Testverfahren und Persönlichkeitstests werden nicht verlangt und bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Sollten im Einzelfall Informationen benötigt werden, die nur mit derartigen Verfahren erhoben werden können, ist der Psychologische Dienst des Bedarfsträgers über den zuständigen Berufsberater einzuschalten.

Die Teilnehmer erhalten Unterstützung

Öffentliche Ausschreibung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 61 und § 61a SGB III) ­ BvB/2009

Stand 12.03.2009 Seite 27 von 50

· ihren eigenen Entwicklungsstand zu erkennen,

· Verantwortung für ihr Lern- und Arbeitsverhalten und

· ihre Persönlichkeitsentwicklung zu übernehmen,

· ihre individuellen Fähigkeiten zu erkennen und sie entsprechend ihrer Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit bestimmten Berufsfeldern zuzuordnen bzw. sich für die Ausbildung in einem Berufsfeld zu entscheiden.

Es sind insbesondere Erkenntnisse zu folgenden Merkmalen des Arbeitsverhaltens beim Teilnehmer zu erheben:

· kognitive Merkmale des Arbeitsverhaltens (z.B. Lernfähigkeit, Konzentration, Arbeitsplanung)

· soziale Merkmale (z.B. Teamfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Kritikfähigkeit)

· Merkmale der Art der Arbeitsausführung (z.B. Sorgfalt, Pünktlichkeit, Selbstständiges Arbeiten)

· Psychomotorische Merkmale (z.B. Handgeschick, Feinmotorik)

Im Rahmen einer Sozialanalyse ist darauf zu achten, ob und welche Bedingungen auf Seiten der Jugendlichen vorliegen, die für die bisherigen Probleme verantwortlich waren oder zukünftig zu Schwierigkeiten im Berufs- und Arbeitsleben führen werden.

Die Analyse beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten ist nur auf der Grundlage schon erworbener beruflicher Erfahrungen möglich.

Den Teilnehmern ist Gelegenheit zu geben, sich in maximal 3 Berufsfeldern aus allen angebotenen (siehe Los- und Preisblatt) Berufsfeldern zu erproben. Die körperlichen / psychischen Fähigkeiten sind bei Teilnehmern mit Behinderung besonders zu berücksichtigen.

Die Dauer der Eignungsanalyse ist auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt und kann einen Zeitraum von bis zu 4 Arbeitswochen nach Eintritt in die Maßnahme umfassen.

Die Ergebnisse der Eignungsanalyse sind festzuhalten und werden als Anlage Bestandteil des Qualifizierungsplanes. Auf die Dokumentation ist der Teilnehmer zuvor hinzuweisen. Die Ergebnisse umfassen mindestens:

· die Beobachtungsergebnisse,

· die Bewertungen dieser und

· Empfehlungen für die weitere Förderung.

Jeder Teilnehmer soll eine individuelle Rückmeldung in einem Einzelgespräch bekommen, die verständlich und hilfreich ist. Das Feedback konzentriert sich auf Merkmale und Verhaltensweisen, die im situativen Kontext der Eignungsanalyse auch ersichtlich waren. Sie setzen bei den Kompetenzen und Stärken an und sollen jedem Einzelnen tatsächliche Möglichkeiten für die berufliche und persönliche Entwicklung aufzeigen.

Abhängig von den Ergebnissen und Erkenntnissen der Eignungsanalyse sind folgende Übergänge möglich:

· in die Grundstufe

· in die Übergangsqualifizierung

· in Ausbildung oder Arbeit

· Übergang in andere (Qualifizierungs-) Angebote außerhalb der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

Spätestens eine Woche nach Ende der Eignungsanalyse ist für die zuständige Beratungsfachkraft ein auf den Ergebnissen der Eignungsanalyse aufbauender Qualifizierungsplan zu erstellen und die wesentlichen Inhalte in Form einer Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zur Genehmigung zu übermitteln. Dies erfolgt über eM@w. Mit der individuellen Qualifizierung des Einzelnen ist unmittelbar nach Ende der Eignungsanalyse zu beginnen.