Sozialversicherung

Öffentliche Ausschreibung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 61 und § 61a SGB III) ­ BvB/2009

Stand 12.03.2009 Seite 34 von 50

B.3.5.6 Arbeitsplatzbezogene Einarbeitung Ziel ist die Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses durch die gezielte Einarbeitung des Teilnehmers auf einem bestimmten Arbeitsplatz insbesondere für (noch) nicht ausbildungsreife Jugendliche. Dies setzt eine entsprechende schriftliche Absichtserklärung des Betriebes zur nachfolgenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung voraus.

Bei der arbeitplatzbezogenen Einarbeitung sind fehlende arbeitsplatzbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse in Fachtheorie/Fachpraxis zu vermitteln. Der Bildungsbegleiter hat die erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Fertigkeiten und Kenntnisse zu analysieren und in Form eines Einarbeitungsplans zu konkretisieren. Er begleitet den Einarbeitungsprozess vor Ort.

Die Ergebnisse der arbeitsplatzbezogenen Einarbeitung fließen in einen Qualifizierungsnachweis ein, der durch den Auftragnehmer vorzubereiten und durch den Betrieb gegenzuzeichnen ist. Der Qualifizierungsnachweis soll insbesondere Aussagen enthalten zu:

· den ausgeführten Tätigkeiten, erworbenen Fertigkeiten und Kenntnissen

· dem Namen des Betriebes

· der Zeitdauer und

· dem Leistungsstand des Teilnehmers und ist dem Teilnehmer auszuhändigen.

B.3.5.7 Bewerbungstraining Ziel ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, sich auf dem allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt selbstständig zu bewerben und dabei ihre Stärken, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend darzustellen.

Bewerbungstraining umfasst mindestens:

· Informationen über den regionalen und ggf. bundesweiten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

· Möglichkeiten der Ausbildungsstellen- und Arbeitssuche (Online-Angebote, Tagespresse)

· Stärkung der Eigenbemühungen der Teilnehmer

· eigeninitiative Nutzung des Stellen- und Bildungsangebotes

· Herausarbeiten der bewerbungsrelevanten Stärken- und Schwächen (inkl. Sozialkompetenz)

· Entwicklung von Selbstvermarktungs- und Bewerbungsstrategien

· Aktives Bewerbungstraining des einzelnen Teilnehmers (dabei grds. Verhaltensregeln, Körpersprache, Kommunikationstraining)

· Bewerbung per Telefon/ Internet / E-Mail

· Vermittlung der aktuellen Standards zur Erstellung von schriftlichen Bewerbungsunterlagen

· Erstellung von vollständigen, individuellen Bewerbungsunterlagen mit jedem Teilnehmer, so dass er diese selbst je nach Stellenangebot neu erstellen kann

· Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Testverfahren.

Zur Erstellung eigener aussagefähiger Bewerbungsunterlagen hat der Auftragnehmer Materialien und Medien sowie einschlägige Fachliteratur bereitzustellen.

B.3.5.8 Grundlagenqualifizierung IT- und Medienkompetenz Ziel ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, Medien (insbes. Internet, Printmedien) selbständig anwenden, zielgerichtet nutzen und die gewonnenen Informationen bewerten zu können.

Medienkompetenz umfasst mindestens:

· Umgang und Nutzung von visuellen, audiovisuellen und Printmedien,

· Vermittlung der Kenntnisse im Hinblick auf die Berufsorientierung, die Integration in Arbeit und Ausbildung sowie für die Bewältigung der lebenspraktischen Anforderungen

· Intensive Nutzung und Einweisung in die Informations- und Unterstützungssysteme (BERUFEnet und Verbis) des Auftraggebers, einschließlich der Erstellung und Pflege des eigenen Bewerberprofils sowie die aktive Suche nach Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten

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B.3.6 Einbindung des Auftragnehmers in die regionalen Netzwerke Ziel ist es, unter Einbeziehung aller am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beteiligten Akteuren, die dauerhafte Integration in Ausbildung / Arbeit zu erreichen.

Der Auftragnehmer muss im regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verankert und vernetzt sein.

Sofern eine Verankerung und Vernetzung nicht besteht, hat er diese rechtzeitig bis zum Beginn der Maßnahme aufzubauen und kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Verankerung und Vernetzung bedeutet insbesondere die intensive Zusammenarbeit mit den örtlichen Betrieben, örtlichen Verbänden, Berufsschulen und sonstigen für die Integration maßgeblichen Einrichtungen.

B.3.7 Einmündung in Ausbildung oder Arbeit Ziel ist die dauerhafte Einmündung der Teilnehmer in Ausbildung oder Arbeit.

Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass die Teilnehmer möglichst frühzeitig in Ausbildung / Arbeit übergehen können.

Der Auftragnehmer besitzt fundierte Kenntnisse des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes. Er hat diese Kenntnisse durch Marktanalyse und -beobachtung regelmäßige zu aktualisieren. Die Kenntnisse über den regionalen Ausbildungsmarkt müssen sowohl Ausbildungen nach §§ 4, 5 ff BBiG / §§ 25, 26 ff HwO als auch nach §§ 64 ff BBiG / §§ 42k ff HwO einbeziehen.

Im Hinblick auf die Integration der Teilnehmer hat der Auftragnehmer gezielt Praktikums-, Ausbildungsund Arbeitsstellen im erforderlichen Umfang zu akquirieren und die Teilnehmer im Bewerbungsverfahren sowie bei ihren Eigenbemühungen aktiv zu unterstützen.

B.3.8 Qualitätssicherung

Zur Sicherung der Qualität hat der Auftragnehmer die Durchführung der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen anhand von Teilnehmerbefragungen, Befragungen des in der Maßnahme eingesetzten Personals und der Praktikumsbetriebe sowie interner Reflektion der Durchführung der Maßnahme zu evaluieren. Auf Verlangen sind die Ergebnisse dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.

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B.4. Wertungsbereiche und -kriterien

Der Bieter hat in seinem Angebotskonzept analog der Gliederung der folgenden Wertungsbereiche und -kriterien darzustellen, wie er anforderungsgerecht Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen durchführen wird und wie er die Qualität der Durchführung sicherstellt. Das Angebotskonzept ist losbezogen zu erstellen.

B.4.1.2 Verankerung und Vernetzung Beschreiben Sie Ihre Verankerung und Vernetzung im regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt innerhalb der letzen 12 Monate.

Sofern eine Verankerung und Vernetzung noch nicht besteht oder Sie wesentliche Änderungen beabsichtigen, stellen Sie dar, wie Sie die Verankerung/Vernetzung kurzfristig bis zum Beginn der Maßnahme(n) erreichen werden.

Benennen Sie die maßgeblichen Partner konkret bezogen auf die Region und erläutern Sie Ihr Vorgehen mit Blick auf die Zielgruppe.

B.4.1.3 Örtliche Zusammenarbeit Beschreiben Sie dabei Art und Umfang der Zusammenarbeit mit den örtlichen Betrieben, Verbänden, Berufsschulen und sonstigen für die Durchführung der Maßnahme maßgeblichen Einrichtungen.