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Öffentliche Ausschreibung Behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 102 SGB III) ­ BvB-Reha/2009

Stand 10.03.2009 Seite 25 von 49

B.3 Beschreibung der Leistung und deren Qualitätsstandards

Eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besteht aus verschiedenen, auf den Einzelfall abgestimmten Qualifizierungsebenen in Form von Maßnahmestufen (Eignungsanalyse, Grundstufe, Förderstufe, Übergangsqualifizierung), die durch eine kontinuierliche Bildungsbegleitung ergänzt werden.

. EA ­ Eignungsanalyse

Die Inhalte der Qualifizierungsebenen mit Ausnahme der Eignungsanalyse werden in Form von einzelnen Förder- und Qualifizierungssequenzen vermittelt. Sie sind zeitlich und inhaltlich in sich abgeschlossene Qualifizierungseinheiten, die nicht zwingend aufeinander aufbauen aber anschlussfähig sind. Die einzelnen Qualifizierungssequenzen sind zeitlich zu befristen und sollen in der Regel einen Zeitraum von 6 Wochen nicht überschreiten. Ausnahme hiervon bildet der Erwerb des Hauptschulabschlusses und längerfristige Qualifizierungsbausteine. Ausnahme hiervon bildet die Vorbereitung auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines vergleichbaren Bildungsabschlusses und längerfristige Qualifizierungsbausteine.

B.3.1 Allgemeine Grundsätze

- Individualisierung und Binnendifferenzierung Innerhalb der Qualifizierungsebenen soll ein breit gefächertes Angebot an Förder- und Qualifizierungssequenzen vorgehalten werden, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem aktuellen Leistungsstand des Teilnehmers und dem Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes orientiert.

- Flexibilität und Durchlässigkeit

Die Angebote sollen flexible Ein- und Umstiege innerhalb der BvB sowie zeitnahe Übergänge in andere passgenaue Bildungsangebote außerhalb der BvB während der gesamten Maßnahmedauer ermöglichen.

- Transparenz und Partizipation der Teilnehmer

Die Teilnehmer sind aktiv am Qualifizierungsverlauf zu beteiligen. Voraussetzung hierfür ist eine zielgruppengerechte Information über das Qualifizierungsangebot.

- Methoden und Lehrmittel Sie sind zielgruppengerecht und anwendungsorientiert einzusetzen. Den besonderen Bedürfnissen der Teilnehmer ist Rechnung zu tragen. Das gilt auch für den zeitlichen Umfang / Ablauf.

- Kompetenzansatz

Die Förderung ist am Kompetenz- statt am Defizitansatz auszurichten. Dies beinhaltet, dass Lernsituationen zu schaffen sind, die an vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen anknüpfen und in denen die Teilnehmer ihre Fähigkeiten erkennen und zur Entfaltung bringen können.

- Schlüsselkompetenzen

Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen hat eine große Bedeutung, um junge Menschen auf die wachsenden Anforderungen z. B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt vorzubereiten. Die Förderung und Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Querschnittaufgabe dar, die im Rahmen der Förder- und Qualifizierungssequenzen wahrzunehmen ist.03.2009 Seite 26 von 49

Insbesondere sollen gefördert werden:

· Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, aber auch Selbstbild, Selbsteinschätzung),

· Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit),

· Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lerntechniken, Einordnung und Bewertung von Wissen),

· Lebenspraktische Fertigkeiten (z.B. Umgang mit Behörden, Umgang mit Geld, Hygiene, Tagesstruktur, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Einkauf, Selbstversorgung, Erscheinungsbild),

· Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen),

· IT - und Medienkompetenz (z.B. selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken, Printmedien sowie VERBIS).

Über die voran stehenden Förder- und Qualifizierungssequenzen hinaus ergeben sich aus den besonderen Problemen junger Menschen mit Behinderung besondere Gestaltungserfordernisse der Maßnahme, die die Förderung der betroffenen Menschen zur Sicherstellung ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe gewährleisten. Solche sind beispielsweise:

· Information/ Schulung bei fehlenden/ mangelhaften Kenntnissen über die eigene Behinderung/Erkrankung sowie bezüglich eines angemessenen Umgangs hiermit,

· Aufbau gesundheitsförderlichen Verhaltens; Vermeiden von Rezidiven durch Beratung, Selbstbeobachtung und -kontrolle (z.B. Epilepsie, Diabetes, Psychische Behinderung),

· Bearbeitung fehlender/unzulänglicher Compliance bei z. B. Epilepsieerkrankten, Diabetikern, psychisch behinderten Menschen,

· Umgang mit behinderungsspezifischen Einschränkungen bzgl. der Berufswahl, beispielsweise bei Epilepsien, Körperbehinderungen,

· Bearbeitung von Ängsten / fehlendem Selbstvertrauen durch Misserfolgs- und Ausgrenzungserfahrungen, Beziehungsunfähigkeit nach Gewalt-/ Missbrauchserfahrungen,

· Abbau ausbildungsschädlichen/defizitären Sozialverhaltens (Hygieneprobleme, Unpünktlichkeit, Kommunikationsstörungen, Aggressivität....), Aufbau entsprechender Kompetenzen.

Der Auftragnehmer hat auch potenzielle Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber zur individuellen Ausgestaltung des Ausbildungs-/Arbeitsplatzes und des Ausbildungs-/Arbeitsumfeldes zu beraten, z. B.

· Einsatz von (techn.) Hilfsmitteln,

· Beratung zur barrierefreien Gestaltung,

· Aufklärung über individuelle behinderungsbedingte Verhaltensspezifika.

B.3.2 Qualifizierungsebenen B.3.2.1 Eignungsanalyse

Die Eignungsanalyse baut auf den Erkenntnissen aus den diagnostischen Verfahren des Bedarfsträgers auf. Daten und Informationen, die dem Auftragnehmer durch die Beratungsfachkraft der zuweisenden Bedarfsträger zur Verfügung gestellt werden, sind zu berücksichtigen. Die Eignungsanalyse ist vom Auftragnehmer auch für Teilnehmer vorzuhalten, die verspätet in die Maßnahme eintreten.

Während der Phase der Eignungsanalyse hat der Auftragnehmer gegebenenfalls eine höhere Personalkapazität vorzuhalten. Dies kann er durch flexible Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit im Maßnahmeverlauf sicherstellen.

Ziel der Eignungsanalyse ist die Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils unter Berücksichtigung von beruflichen Anforderungen. Dabei sind immer die vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (Kompetenzansatz).

In der Eignungsanalyse werden die schulischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die personalen und sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers erfasst sowie persönliches Verhalten beurteilt.

Dazu dienen vor allem systematische Verhaltensbeobachtungen.

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In der Eignungsanalyse sollen unterschiedliche eignungsdiagnostische Verfahren zum Einsatz kommen, die sich in ihrer Methode und Perspektive ergänzen. Verpflichtend vorzuhalten sind:

· Simulations- bzw. handlungsorientierte Verfahren

· Handlungsorientierte berufsbezogene Verfahren/ Arbeitsproben

· Biografieorientierte Verfahren.

Zur Ergänzung der vorgenannten Verfahren können optional Tests oder Fragebogen zusätzlich eingesetzt werden:

· zur Erfassung von schulischen Basiskompetenzen und

· zur Erhebung von berufsbezogenen Interessen und Neigungen.

Die Verfahren und Instrumente müssen auf die individuellen Vorraussetzungen der Teilnehmer, insbesondere auf junge Menschen mit Behinderung und/oder junge Menschen mit Migrationshintergrund abgestimmt werden.

Psychometrische Testverfahren und Persönlichkeitstests werden nicht verlangt und auch nicht bei der Angebotsbewertung berücksichtigt. Sollten im Einzelfall Informationen benötigt werden, die nur mit derartigen Verfahren erhoben werden können, ist der Psychologische Dienst des Bedarfsträgers über die zuständige Beratungsfachkraft einzuschalten.

Die Teilnehmer erhalten dabei Unterstützung

· ihren eigenen Entwicklungsstand zu erkennen,

· Verantwortung für ihr Lern- und Arbeitsverhalten,

· ihre Persönlichkeitsentwicklung zu übernehmen,

· ihre individuellen Fähigkeiten zu erkennen und sie entsprechend ihrer Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit bestimmten Berufsfeldern zuzuordnen bzw. sich für die Ausbildung in einem Berufsfeld zu entscheiden.

Es sind insbesondere Erkenntnisse zu folgenden Merkmalen des Arbeitsverhaltens beim Teilnehmer zu erheben:

· kognitive Merkmale des Arbeitsverhaltens (z.B. Lernfähigkeit, Konzentration, Arbeitsplanung),

· soziale Merkmale (z.B. Teamfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Kritikfähigkeit),

· Merkmale der Art der Arbeitsausführung (z.B. Sorgfalt, Pünktlichkeit, selbstständiges Arbeiten),

· psychomotorische Merkmale (z.B. Handgeschick, Feinmotorik).

Im Rahmen einer Sozialanalyse ist darauf zu achten, ob und welche Bedingungen auf Seiten der Teilnehmer vorliegen, die für die bisherigen Probleme verantwortlich waren oder zukünftig zu Schwierigkeiten im Berufs- und Arbeitsleben führen werden.

Die Analyse beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten ist nur auf der Grundlage schon erworbener beruflicher Erfahrungen möglich.

Den Teilnehmern ist daher Gelegenheit zu geben, sich in maximal 3 Berufsfeldern aus allen angebotenen (siehe Los- und Preisblatt) Berufsfeldern zu erproben. Soweit im Los- und Preisblatt weniger Berufsfelder angegeben sind, ist diese Anzahl maßgebend. Die körperlichen / psychischen Fähigkeiten sind bei Teilnehmern mit Behinderung besonders zu berücksichtigen.

Die Dauer der Eignungsanalyse ist auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt und kann einen Zeitraum von bis zu 4 Arbeitswochen nach Eintritt in die Maßnahme umfassen.

Die Ergebnisse der Eignungsanalyse sind festzuhalten und werden als Anlage Bestandteil des Qualifizierungsplanes. Auf die Dokumentation ist der Teilnehmer zuvor hinzuweisen. Die Ergebnisse umfassen mindestens:

· die Beobachtungsergebnisse,

· die Bewertungen dieser und

· Empfehlungen für die weitere Förderung.