Personalausgaben für Intendanzbereiche der Behörden

In Beantwortung meiner Anfragen Drs. 19/1479 und 19/4828 hat der Senat dargestellt, wie sich auf Senatsseite die Personalausgaben für Intendanzaufgaben in den Jahren 2002 bis 2008 entwickelt haben und welche Planungen für 2009 und 2010 galten.

Laut einer Protokollnotiz der Innenbehörde an den Innenausschuss (Protokoll Nummer 19/27) sind in der Innenbehörde im ersten Halbjahr 2010 Ausgaben („Vollkosten") für Intendanzaufgaben in Höhe von 34,933 Millionen Euro angefallen (ohne Sportamt und Landesamt für Verfassungsschutz). Ursprünglich hatte der Senat in etwa diesen Betrag als Summe der Personalausgaben in Intendanzbereichen der Innenbehörde im ganzen Jahr 2010 genannt (vergleiche zuletzt Drs. 19/5130).

Ich frage den Senat:

Zur Intendanz zählen regelhaft die in den Aufgabenbereichen Personal, Haushalt, Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik, Recht und Infrastruktur (Haus- und Gebäudedienste, Beschaffung und Bewirtschaftung, Geschäftsstelle, Druckerei, Registratur und Bücherei) erbrachten Leistungen. Eine Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Behörden kann aufgrund von unterschiedlichen Aufgabenstrukturen, Aus- und Eingliederungen sowie haushaltssystematischen Veränderungen zwischen den Haushaltsjahren eingeschränkt sein.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welche Angaben können derzeit, insbesondere angesichts der in einigen Behörden erfolgten Umstellung auf das Neue Haushaltswesen NHH, zu den anfallenden Kosten für Intendanzaufgaben beziehungsweise zu den anfallenden Personalkosten für Intendanzaufgaben in den einzelnen Behörden gemacht werden?

2. Wie haben sich die Personalausgaben für Intendanz insgesamt und in den Einzelplänen seit 2008 entwickelt (bitte darstellen wie in Drs. 19/4828)?

a) Wie haben sich die Personalausgaben der einzelnen Behörden für Intendanzaufgaben im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr absolut und prozentual entwickelt?

b) Wie haben sich die Personalausgaben der einzelnen Behörden für Intendanzaufgaben nach derzeitigem Stand im Jahr 2010 gegenüber 2009 absolut und prozentual entwickelt?

c) Welche Planungen lagen dem Haushaltsplan-Entwurf des Senats für die Jahre 2011 und 2012 mit Blick auf Personalausgaben Intendanz der einzelnen Behörden zugrunde?

Nicht näher begründete Ausgabenerhöhungen sind im Wesentlichen auf Besoldungs- und Tarifanpassungen zurückzuführen.

Eine Vollkostenermittlung erfolgt für die Intendanzleistungen gemäß NHH-Haushaltsstrukturkonzept nur in den doppischen NHH-Wirtschaftsplänen. Im Jahr 2010 haben nur die NHH-Auswahlbereiche der Welle 0 (Justizbehörde und Polizei) in dieser Systematik bewirtschaftet; daher können nur für diese Bereiche Daten geliefert werden.

Für die Jahre 2008 und 2009 liegt aus den aufgeführten Gründen keine Vollkostenrechnung vor.

Zu den Intendanzkosten der NHH-Auswahlbereiche der Welle 0 (Justizbehörde und Polizei) sind folgende Angaben möglich:

In der Kostenrechnung der Justizbehörde (Epl. 2) sind im Haushaltsjahr 2010 derzeit für Intendanz 12,4 Millionen Euro ausgewiesen. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses noch Veränderungen zu erwarten sind.

Die Feinplanung für die Haushaltsjahre 2011/2012 steht noch aus, da das IT-Verfahren hierfür zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht freigegeben ist.

Die im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 für den Aufgabenbereich Polizei geplanten Gesamtkosten beinhalten Intendanzkosten für 2011 in Höhe von 50,5 Millionen Euro und für 2012 in Höhe von 50,2 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

3. Welche Kosten werden bei der Ermittlung der Intendanzausgaben entsprechend der Protokollnotiz der Innenbehörde („Vollkosten") über die Personalaufwendungen hinaus berücksichtigt und welchen Anteil machen diese an den Intendanzkosten aus?

Bei der Berechnung der Intendanzkosten auf Vollkostenbasis fließen für die jeweiligen Kostenstellen neben den Personalkosten die zugehörigen Sachkosten und kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsung) sowie Gemeinkostenanteile ein. Im Jahre 2010 betrugen die Kosten für Intendanz der Polizei 54,3 Millionen Euro, davon für Personalkosten 33,9 Millionen Euro (62,4 Prozent) und für sonstige Kosten 20,4 Millionen Euro (37,6 Prozent).

4. Welche Angaben sind dazu möglich, wie sich die Intendanzausgaben (insgesamt, Vollkosten) in den einzelnen Behörden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 entwickelt haben? Welche Planungen lagen dem Haushaltsplan-Entwurf des Senats für die Jahre 2011 und 2012 mit Blick auf Intendanzausgaben der Einzelpläne zugrunde?

Siehe Antwort zu 1.

5. Welche Intendanzkosten fallen in den Ämtern der Innenbehörde an (bitte darstellen wie in Drs. 19/4924)?

a) Wie viele Stellen umfassen die Intendanzbereiche der einzelnen Ämter der Innenbehörde derzeit und in welcher Höhe bedeutet dies jeweils jährliche Personalausgaben?

b) Mit welchen Beträgen für Intendanzkosten aus den einzelnen Ämtern der Innenbehörde wird derzeit jährlich gerechnet? Stellen und Personalausgaben für Intendanzaufgaben der Behörde für Inneres und Sport nach bisheriger Systematik. (Stand 31. Dezember 2010; Fortschreibung 2010 auf Basis der Personalkostentabelle Dezember 2009/Budgetwerte):

Die Darstellung von Stellen und Personalkosten für Intendanzleistungen der Polizei nach der bisherigen Systematik gemäß Drs. 19/4924 für das Jahr 2010 liegt nicht vor.

Eine Zuordnung der Intendanzanteile ist nach dem Übergang der Aufgaben des Sportamtes auf die BIS noch nicht erfolgt.