Öffentlichkeitsarbeit des Senats in Vorwahlzeiten

Für Parlamentsfraktionen und Regierungen herrschen strenge Regelungen, wonach staatliche Mittel, die für die Regierungsarbeit beziehungsweise die parlamentarische Arbeit vorgesehen sind, nicht für Zwecke von Parteien eingesetzt werden dürfen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben sich diese Institutionen insbesondere in den Monaten und Wochen vor Wahlen besonders mit Öffentlichkeitsarbeit zurückzuhalten.

Ich frage den Senat:

1. Auf welche Weise wird auf Senatsseite sichergestellt, dass staatliche Mittel nicht für Parteienzwecke beziehungsweise im Wahlkampf eingesetzt werden?

2. Welche Maßgaben gelten in diesem Zusammenhang bundesweit und in Hamburg?

3. Wer hat auf Senatsseite insgesamt und in den einzelnen Behörden dafür Sorge zu tragen, dass die rechtlichen Maßgaben eingehalten werden?

4. Wann und auf welche Weise wurden die Bediensteten der Stadt zuletzt darauf aufmerksam gemacht, welche Maßgaben insbesondere in Vorwahlzeiten im Zusammenhang mit der Abgrenzung zur Arbeit zu Parteizwecken gelten?

In Hamburg gilt wie im Bund und den anderen Bundesländern die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 2. März 1977 und 23. Februar 1983 entwickelte und vom Hamburgischen Verfassungsgericht mit Beschluss vom 17. Februar 2004 übernommene Maßgabe der parteipolitischen Neutralität der Regierung, die ihr eine amtliche Einwirkung auf die Willensbildung des Volkes bei Wahlen verbietet, jedoch eine Öffentlichkeitsarbeit erlaubt, mit der die Regierung ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie die künftig zu lösenden Fragen darlegen und erläutern darf.

Im Rahmen ihres jeweiligen Tätigkeitsbereichs sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung für die Rechtmäßigkeit ihres Verhaltens auch im Hinblick auf die vorgenannten Grundsätze verantwortlich; ihren Vorgesetzten obliegt die diesbezügliche Aufsicht. Die Pressestelle des Senats weist die Pressestellen der Behörden darüber hinaus zu Wahlkampfzeiten regelmäßig auf die dann geltenden besonderen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit hin. Im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen ist dies in einer Besprechung der Pressereferenten am 3. Dezember 2010 geschehen. Mit dem Protokoll dieser Besprechung ist zudem erneut das Merkblatt „Öffentlichkeitsarbeit in Vorwahlzeiten" (Stand: Januar 2007) an die Pressestellen der Hamburger Behörden übersandt worden.

5. Die Pressestelle des Senats hat am 2. Februar 2011 als Anlage zu einer Pressemitteilung im Zusammenhang mit einer Konferenz von Bildungs- und Wissenschaftsministern unionsgeführter Länder ein Papier versandt, das mit „Erklärung des Bildungssenators Dietrich Wersich zu Hamburger Umsetzungsschwerpunkten der 12 schulpolitischen Thesen der unionsgeführten Kultusministerien" überschrieben war. Darin führt der Autor unter anderem aus, was „die Union in Hamburg" und „der CDU-geführte Senat" seit 2001 seiner Ansicht nach alles geleistet haben und welche Ziele man für die Zukunft für richtig und wichtig halte.

Ist der Versand dieser Erklärung durch die Pressestelle des Senats wenige Wochen vor einer Bürgerschaftswahl mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar und wie begründet der Senat seine Auffassung?

6. Als weitere Anlage war der genannten Pressemitteilung der Pressestelle des Senats ein Papier mit dem Titel „Positionspapier: CDU-Wissenschaftspolitik ­ Eine Erfolgsstory für Hamburg!" angefügt, in dem angebliche Erfolge der CDU der vergangenen und Ziele für die kommenden Jahre formuliert werden.

Ist der Versand dieser Erklärung mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar und wie begründet der Senat seine Auffassung?

Die Klausurtagung der Bildungs- und Wissenschaftsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren fand im Rahmen der turnusmäßigen Länderkoordinierung der Kultusministerkonferenz statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Hamburger Vorlagen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Information der Öffentlichkeit über Beschlüsse und Inhalte der Tagung ist auch in Vorwahlzeiten angemessen und zulässig.

7. In einer weiteren, ebenfalls am 2. Februar 2011 von der Pressestelle des Senats veröffentlichten Mitteilung, setzt sich Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach mit mutmaßlichen Ankündigungen der SPD auseinander, erläutert angebliche Erfolge der Wissenschaftspolitik „unserer Regierungszeit" und warnt als Fazit all diejenigen, die „jetzt auf vermeintlich „bessere Zeiten" unter einer SPD-Regierung hoffen" würden.

Ist der Versand dieser Erklärung mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar und wie begründet der Senat seine Auffassung?

Gegenstand der Pressemitteilung war die Ankündigung von Oppositionsabgeordneten, den Neubau der HafenCity Universität Hamburg (HCU) stoppen und die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg auflösen zu wollen. Es gehört auch in Vorwahlzeiten zu den Aufgaben der für Wissenschaft zuständigen Behörde, wesentliche Bestandteile des Wissenschaftsstandortes Hamburg gegen derartige Vorschläge zu verteidigen.