Wechsel in der HAMBURG ENERGIE Geschäftsführung

Die HAMBURG ENERGIE GmbH wurde im Jahr 2009 gegründet, mit dem Anspruch, die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung in der Freien und Hansestadt Hamburg zu schaffen. Die Leitung des Unternehmens wurde den beiden Geschäftsführern Dr. Michael Beckereit und Dr. Ulrich Bammert übertragen. Der Markteintritt erfolgte im September 2009. Gut ein Jahr später, am 8. Dezember 2010, gibt HAMBURG ENERGIE bereits einen Wechsel in der Geschäftsführung bekannt.

Herr Dr. Bammert scheidet aus. HAMBURG ENERGIE überträgt die alleinige Führung des Unternehmens auf Herrn Dr. Beckereit, der in Personalunion Geschäftsführer des Mutterunternehmens HAMBURG WASSER ist. Der bis zum 30. November 2010 amtierende Aufsichtsratsvorsitzende von HAMBURG ENERGIE, Staatsrat a.D. Christian Maaß, dankt Herrn Dr. Bammert für seine geleistete Aufbauarbeit. Dr. Bammert habe sich „...in hohem Maße um die vertriebliche Ausrichtung des Unternehmens verdient gemacht..." (siehe Pressemitteilung von HAMBURG ENERGIE vom 8. Dezember 2010).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1) Wieso konnte HAMBURG ENERGIE die angeblich erfolgreiche Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Bammert nicht fortführen?

Aus Gründen des Datenschutzes des Betroffenen sind Angaben hierzu nicht möglich.

Die Vergütung eines Geschäftsführers wird vom jeweiligen Unternehmen gezahlt.

2) Steht das Ausscheiden des HAMBURG ENERGIE-Geschäftsführers Dr. Bammert in zeitlichem, inhaltlichem oder juristischem Zusammenhang mit den angeblich „schmutzigen Vorgängen um sauberen Strom" (siehe „Die Welt" vom 18. Dezember 2010, Seiten 37 fortfolgende)? Falls nein: Ist ausbleibender wirtschaftlicher Erfolg von HAMBURG ENERGIE der Grund oder gibt es andere Gründe für das Ausscheiden des ehemaligen Geschäftsführers?

Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

3) Wie lange ist die durch das Ausscheiden von Geschäftsführer Dr. Bammert begründete Doppelbelastung des HAMBURG WASSER- und HAMBURG ENERGIE-Geschäftsführers Dr. Beckereit weiter tragbar?

Der amtierende Geschäftsführer wird die Geschäfte der HAMBURG ENERGIE GmbH so lange alleine weiterführen, bis ein neuer zweiter Geschäftsführer bei der HAMBURG ENERGIE GmbH eingestellt wird.

4) Ist zeitnah beabsichtigt, die nun vakante Position des Geschäftsführers wieder zu besetzen und gibt es schon einen Kandidaten?

Die Position des Geschäftsführers soll wiederbesetzt werden. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

5) Wie hoch war die Vergütung von Herrn Dr. Bammert und wurde durch die Vergütung der Hamburger Steuerzahler belastet?

Falls ja: In welchem Umfang?

Falls nein: Welche andere Finanzierungsmöglichkeit wurde in welchem Umfang genutzt?

Aus Gründen des Datenschutzes des Betroffenen sind Angaben hierzu nicht möglich.

Die Vergütung eines Geschäftsführers wird vom jeweiligen Unternehmen gezahlt.

6) Wie ist es zu erklären, dass sich unter dem 8. Dezember 2010 der zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr amtierende ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende von HAMBURG ENERGIE, Herr Staatsrat a.D. Maaß, in einer offiziellen Pressemitteilung von HAMBURG ENERGIE zu aktuellen Unternehmensentscheidungen äußert?

Die genannte Pressemitteilung wurde vor dem 30. November 2010 erstellt und abgestimmt, jedoch erst zum 8. Dezember 2010 veröffentlicht.