Startbedingungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer

Der Senat hat in den vergangenen Jahren die Entwicklung und Perspektiven der Unternehmensgründungen im Land Bremen, von denen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Sicherheit in unserem Land wesentlich abhängen, mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Unter der allgemeinen Zielsetzung, Hemmschwellen abzubauen und den Weg in die Selbständigkeit zu vereinfachen, werden Gründer und Gründerinnen als Motor des Strukturwandels durch das Land Bremen mit einem breiten Informations- und Serviceangebot, gezielten Beratungsleistungen und maßgeschneiderten Förderprogrammen erfolgreich unterstützt. Bremen hat in den letzten Jahren seine Gründungsaktivitäten deutlich verstärkt und sich als Land mit hervorragendem Gründungsklima bekannt gemacht.

Erst kürzlich hat die Deputation für Wirtschaft und Häfen die Fortsetzung der Bremer Existenzgründungsinitiative B.E.G.IN beschlossenen. Aufgrund des damit nochmals verbesserten Förderinstrumentariums sieht der Senat günstige Bedingungen für eine weitere Steigerung des Aufbaus von jungen leistungsfähigen Unternehmen und eine weiterhin positive Entwicklung Bremens als vitaler und attraktiver Standort für Existenzgründungen.

1. Welche Gründungs- und Arbeitsplatzeffekte hat die Gründerleitstelle B.E.G.IN im Jahr 2000 entwickelt?

Die B.E.G.IN-Gründungsleitstelle hat im Jahre 2000 die Projekte von 754 Gründerinnen und Gründern begleitet. Von diesen Gründungen entfielen 233 auf Frauen, auf Männer und 128 auf Teams. Über das B.E.G.IN-Gründernetzwerk insgesamt wurden ca. 1.200 Existenzgründungen unterstützt. Dadurch entstanden im Jahre 2000 mehr als 1800 neue Arbeitsplätze.

2. Wie und mit welcher Programmstruktur will der Senat eine offensive Fortsetzung der Gründerberatung über das Jahr 2001 hinaus sicherstellen?

Die Deputation für Wirtschaft und Häfen hat im Rahmen des Beschlusses, den Projektzeitraum für die Bremer Existenzgründungsinitiative B.E.G.IN von 2002 bis 2005 zu verlängern, beschlossen, den bisherigen Förderrahmen, der sich prinzipiell bewährt hat, fortzuführen. Gleichzeitig ist zur Steigerung der Effizienz bremischer Existenzgründungsförderung eine Neujustierung bzw. dynamische Ergänzung einzelner Komponenten vorgenommen worden.

Ab dem 1. Januar 2002 wird sich die Programmstruktur wie folgt darstellen:

a) Die bewährten Elemente der infrastrukturellen Förderung werden fortgeführt.

aa) Die B.E.G.IN-Gründungsleitstelle bleibt in der infrastrukturellen Förderung Keimzelle der Bremer Existenzgründungsinitiative. Potentielle Gründer/-innen schätzen sachkundige Informationen bzw. kompetente Beratung, die örtlich zentral, offen und unkompliziert erbracht wird. Dieser Anforderung wird die Gründungsleitstelle in besonderem Maße gerecht.

Nicht ohne Grund ist die Bremer Existenzgründungsinitiative B.E.G.IN bundesweit als Good Practice-Beispiel im Rahmen eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie finanzierten Forschungsvorhabens dargestellt worden. Von dem international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG wurde in einer im April 2001 veröffentlichten Studie zu Wirtschaftspolitischen Aktivitäten in europäischen Regionen B.E.G.IN wegen seiner integrierten Förderansätze zur Beratung und Finanzierung anerkennend hervorgehoben.

Um den hohen strukturpolitischen Stellenwert von Existenzgründungen im Land Bremen zu unterstreichen, ist ein Ausbau der Gründungsleitstelle durch personelle Verstärkung des Bereichs der Gründungsberater erforderlich. Es ist deshalb vorgesehen, für den Bereich der Existenzgründerinnen zusätzlich eine Beraterin (1/1 Stelle) einzustellen, die auch für das Beratungssegment Kleinstgründungen zur Verfügung stehen soll.

bb) Die Kooperation im Netzwerk der Beratungsinstitutionen wird beibehalten. Der bisher von der Gründungsleitstelle durchgeführte Qualifizierungsservice ist aufgrund nicht ausreichender Nachfrage in der bisherigen Form beendet worden. Dafür werden künftig Weiterbildungsmaßnahmen verstärkt im Vorfeld der Gründung angeboten.

b) Die einzelbetrieblichen Förderbausteine werden neu justiert.

aa) Das Förderinstrument Existenzgründungsberatung wird beibehalten.

bb) Mastercoaching wird als neues Element der Gründungsförderung aufgenommen. Es dient der umfassenden Vorbereitung eines ausgewählten Personenkreises auf die berufliche Selbständigkeit und richtet sich insbesondere an innovative, schnell wachsende Gründungsprojekte. Die Zulassung der Teilnehmer erfolgt nach einem Auswahlverfahren sowie einer Potential- und Entwicklungsanalyse. Das Mastercoaching soll in Gruppen bis zu zehn Teilnehmern durchgeführt werden. Es enthält zwei Komponenten. Gefördert werden eine vor der Unternehmensgründung auf drei Monate ausgelegte Vorbereitungszeit und eine ca. neun Monate dauernde Nachgründungsphase. Vor Gründung werden die Teilnehmer nach einem vorgegebenen Plan aus Workshops, Qualifizierungseminaren, Einzelbetreuung und eigenen Leistungsanteilen auf die Unternehmensgründung und den Markteintritt vorbereitet. In der Nachgründungsphase erfolgt über die Gründungsleitstelle eine individuelle Betreuung, die Beziehungsnetzwerke nutzt, sich für Referenzaufträge einsetzt und auf Wunsch in Kooperation mit der BIG und der BIS Geschäftsräume vermittelt bzw. Kontakt zu Gründerzentren herstellt. Durch die Betonung der individuellen Betreuung in der Nachgründungsphase wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Jungunternehmer/-innen bereits durch die regelmäßige Geschäftstätigkeit zeitlich stark in Anspruch genommen werden.

cc) In der Existenzfestigungsberatung werden die bisherigen Förderbausteine Existenzaufbauberatung und Existenzlangzeitberatung zusammengefasst. Damit wird dem Anspruch gefolgt, das Förderangebot übersichtlich und konsistent zu gestalten. Die bisher durch Existenzaufbauberatung und Existenzlangzeitberatung angesprochenen Förderziele, wie der Abbau etwaige Defizite in der Unternehmensführung sowie Verbesserungsmöglichkeiten der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, werden nunmehr durch die Existenzfestigungsberatung insgesamt abgedeckt. Um die Existenzfestigungsberatung nachfragegerecht anbieten zu können, wurde die maximale Förderhöhe auf 10.000 Euro pro Antragsteller/-in festgesetzt.

Die bezuschusste Beratung durch freiberufliche Unternehmensberater, wie sie in der Existenzgründungsberatung und der Existenzfestigungsberatung zum Tragen kommen, ist bisher bis zu einem Tagewerksatz von 1.100 DM gefördert worden. Dieser Tagewerksatz, der den marktüblichen Kostensätzen nicht mehr entsprach, wird angepasst. Künftig gilt in der Beratungsförderung ein maximal förderfähiger Tagewerksatz von 700 Euro.

dd) Das Förderinstrument Kurzberatung/Betriebsbegehung wird eingestellt.

Für das Segment der Kleinstgründungen, die infolge ihres knappen Gründungskapitals häufig ihren speziellen Beratungs- bzw. Betreuungsbedarf nicht finanzieren können, ohne die Liquidität ernsthaft zu gefährden, wird die Gründungsleitstelle künftig einen besonderen, kostenlosen Beratungsdienst vorhalten.

ee) Das Förderinstrument Gründungspatenschaften soll deutlich ausgeweitet werden. Insbesondere ist vorgesehen, die Gründungspaten und -patinnen noch effizienter als bisher einzusetzen. Dies setzt Unterweisungen voraus, die sich konzentriert an den Bedürfnissen der Existenzgründer/-innen orientieren. Diese werden künftig verstärkt durch die Gründungsleitstelle erfolgen. Das Förderinstrument Gründungspatenschaften wird auf den Gründungstagen des Landes Bremen am 21./22. September 2001 in Bremen und Bremerhaven in besonderer Form herausgestellt und intensiv beworben werden.

ff) Innerbetriebliche Qualifizierung wird als neuer Förderbaustein zur strategischen Personalentwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufgenommen. Sie soll helfen, Mitarbeiter/-innen auf zukünftige technologische Entwicklungen vorzubereiten, die Nachfolge für bestimmte Positionen zu regeln, sich neuen Marktanforderungen anzupassen und damit Mitarbeiter, Technik und Organisation optimal zusammenzuführen.

Die Qualifizierung ist darauf ausgerichtet, Lerninhalte unmittelbar in die betriebliche Praxis umzusetzen und erfolgt in Seminaren und Workshops auf der Grundlage maßgeschneiderter Konzepte. Gefördert wird die Beratungsleistung externer Trainer/-innen. Dabei werden Tagessätze von bis zu 700 Euro zuzüglich pauschalierter Reisekosten gemäß Entfernungszonen anerkannt. Sollte das Honorar diesen Tagessatz übersteigen, bleibt die maximale Förderung bei 50 % des anerkennungsfähigen Tagessatzes.

Für die innerbetriebliche Qualifizierung stehen maximal 5.000 Euro als Fördersumme pro Antragsteller zur Verfügung.

3. Mit welcher Strategie des Senats wird das Bundesland Bremen als attraktiver Gründerstandort vermarktet?

Der Senat vermarktet das Bundesland Bremen als attraktiven Gründungsstandort im Rahmen einer Gesamtstrategie durch zahlreiche Einzelelemente. Hierzu gehören die als Forum für Gründer und Gründerinnen jährlich durchgeführten Gründungstage des Landes Bremen sowie die fortwährende Darstellung der Bremer Existenzgründungsinitiative B.E.G.IN auf einschlägigen Veranstaltungen wie z. B. Gründermessen, Seminaren, Workshops usw.

Darüber hinaus wird das Bundesland Bremen seit Mai 2001 durch eine erweiterte Marketing-Offensive als attraktiver Gründungsstandort präsentiert. Die Marketingstrategie besteht aus einem neuen, verbesserten Internet-Auftritt sowie umfassenden PR- Maßnahmen, die konsequent potentielle Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen in den ersten Jahren nach Gründung als Zielgruppe auch in der Region ansprechen (siehe auch Antwort zu 4).

4. Welche Maßnahmen bestehen bzw. wird der Senat für ein umfassendes und differenziertes Informationsangebot auf einfachem Wege (bspw. im Internet) über die nutzbaren Förderinstrumente im Land Bremen für (potenzielle) Existenzgründer ergreifen?

Über das Angebot der Förderinstrumente für Existenzgründungen im Land Bremen wird durch die im Rahmen der Bremer Existenzgründungsinitiative B.E.G.IN im August 1998 veröffentlichte Förderbroschüre umfassend informiert. Leicht modifizierte Nachdrucke dieser Förderbroschüre erfolgten im Mai 1999 sowie im Mai 2001. Nach dem im Juni 2001 erfolgten Beschluss zur Fortführung der Bremer Existenzgründungsinitiative B.E.G.IN für den Zeitraum 2002 bis 2005 wird gegenwärtig eine neu gestaltete, auf den jetzt aktuellen Förderrahmen ausgerichtete Förderbroschüre erarbeitet.