Keine Erlaubnis für Mini-Taxis

Im Oktober vergangenen Jahres stellte die Hamburger Funkzentrale Taxi Hamburg 6x6 einen Antrag an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), demnach sie 200 Kleintaxis im Hamburger Verkehr einsetzen wollte.

Die Taxis der Marke Smart Diesel sollten nicht mehr als zwei Fahrgästen Platz bieten und der Fahrpreis etwa 15 Prozent unter den gängigen Beförderungsentgelten für Taxifahrten liegen. Laut Presseberichterstattung lehnte die BSU nun den eingereichten Antrag ab, mit der Begründung, die Behörde habe nicht feststellen können, dass die Taxi-Unternehmer durch die kleineren Autos tatsächlich auch geringere Unterhaltskosten haben würden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Warum hat die zuständige Behörde den oben genannten Antrag abgelehnt?

Die Funkzentrale hat keinen Antrag zur Genehmigung von sogenannten Kleintaxis gestellt, sondern ein Konzept zum Betrieb solcher Taxis vorgelegt, das um circa 15 Prozent niedrigere Beförderungsentgelte vorsah. Auf der Grundlage dieses Konzepts haben zwei Taxi-Unternehmer Anträge für Genehmigungen zum Taxiverkehr gestellt, die sich auf entsprechende Fahrzeuge bezogen. Über diese Anträge ist noch nicht entschieden worden.

2. Welche Nachteile sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in einer Erlaubnis zum Betrieb von Mini-Taxis auf Hamburger Straßen für die Wirtschaft, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt?

3. Welche Vorteile sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in einer Erlaubnis zum Betrieb von Mini-Taxis auf Hamburger Straßen für die Wirtschaft, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt?

Nach Auffassung der zuständigen Behörde kann der Betrieb von emissionsarmen Kleintaxis ein erweitertes Angebot neben dem herkömmlichen Taximarkt etablieren, das auf veränderte Anforderungen der großstädtischen Mobilität und der zunehmenden Konkurrenz durch niedrigschwellige Leihwagenangebote reagiert. Allerdings ist wegen des auf eine zu befördernde Person begrenzten Platzangebots zu berücksichtigen, dass die Fahrzeuge nur einen Teil der Nachfrage nach Taxibeförderung abdecken können und für die Fahrgäste weniger attraktiv sind.

4. Wie ist ein herkömmliches Taxi durchschnittlich pro Monat ausgelastet?

Bitte darstellen nach Anzahl der Fahrten, Fahrkilometer und Fahrgäste pro Fahrt?

Nach einer Auswertung über Taxis in Hamburg aus den Jahren 2008 bis 2010 führt ein Taxi monatlich im Durchschnitt rund 500 Fahrten durch und legt 6.100 km zurück, wovon rund 2.900 km auf Fahrten mit Fahrgästen entfallen. Über die Anzahl der beförderten Fahrgäste gibt es keine verlässlichen Erhebungen; die zuständige Behörde geht nach grober Schätzung von einem durchschnittlichen Wert von 1,5 Fahrgästen pro Taxifahrt aus.

5. Wie berechnen sich Unterhaltskosten für ein herkömmliches Taxi?

Die Unterhaltungskosten für Taxis hängen insbesondere vom Betriebstyp ab. Hierzu gehören die fixen Kosten unter anderem für die Fahrzeuge, Versicherungen, Kraftfahrzeugsteuern, Gebühren, Beiträge zu Funkzentralen; die variablen, von den Fahrleistungen abhängigen Kosten für Kraftstoff, Fahrzeugwartung und Kreditkartenzahlung; die Personalkosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die Sozialversicherungskosten der Unternehmerin beziehungsweise des Unternehmers.

Bei den einzelnen Kostenpositionen werden teilweise Sollwerte als Annahmen zugrunde gelegt; die tatsächlichen Betriebskosten der einzelnen Unternehmen können insbesondere je nach Fahrleistung, Fahrzeugausstattung und individueller Betriebsführung deutlich von den genannten Werten abweichen.

6. Wie berechnet sich die Umweltverträglichkeit eines herkömmlichen Taxis?

Die zuständige Behörde beurteilt die Umweltverträglichkeit der Taxis nach den Angaben zur Euro-Abgasnorm und zum CO2-Ausstoß im Fahrzeugbrief.

7. Wie berechnen sich die Unterhaltskosten eines „Smart-Taxis"?

Die Berechnung der Kosten zur Unterhaltung von Kleintaxis folgt derselben Systematik wie für herkömmliche Taxis. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.

8. Wie berechnet sich die Umweltverträglichkeit eines „Smart-Taxis"?

Die zuständige Behörde beurteilt die Umweltverträglichkeit der Taxis nach den Angaben zur Euro-Abgasnorm und zum CO2-Ausstoß im Fahrzeugbrief.

9. Wie hat die zuständige Behörde hinsichtlich des oben genannten Antrages die Unterhaltskosten geprüft und verglichen?

Es wurden die verfügbaren Angaben beziehungsweise Schätzungen zu den infrage kommenden Fahrzeugen der Marke Smart zugrunde gelegt und mit den Angaben zum Betriebstyp Mehrwagenunternehmen mit Funk der zu Antwort 5. beschriebenen Kostentabelle verglichen.

10. Zu welchen konkreten Ergebnissen ist diese Prüfung gekommen?

Der Kostenvergleich ergab nicht, dass für die Kleintaxis eine Kostenersparnis zu erwarten ist, die einem um 15 Prozent niedrigeren Beförderungsentgelt annähernd entspricht. Die Voraussetzungen hierfür wären, dass die Kleintaxis vergleichbare Fahrleistungen wie herkömmliche Taxis in Mehrwagenbetrieben mit Funk erbringen und ein deutlicher Abschlag von den Funkgebühren vorgenommen wird. Eine belastbare Annahme, dass diese Voraussetzungen auf dem Taximarkt in Hamburg regelmäßig erfüllt werden können, ist aus Sicht der zuständigen Behörde nicht möglich. Die Beförderungsentgelte im Taxiverkehr müssen nach den Vorgaben von § 39 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sein. Sie dürfen nicht dazu führen, dass die Entlohnung der Fahrerinnen und Fahrer unverhältnismäßig verschlechtert wird oder dass Verdrängungseffekte für den Taximarkt mit herkömmlichen Fahrzeugen entstehen. Die in dem vorgelegten Konzept als Bedingung für die Kleintaxis geforderte Absenkung der Beförderungsentgelte um rund 15 Prozent würde diese Anforderungen nicht erfüllen.

11. Welche zusätzlichen Aspekte hat die zuständige Behörde neben den Unterhaltskosten in ihre Antragsprüfung einbezogen?

Die Zulassung von Fahrzeugen mit nur einer Beifahrertür erfordert eine Ausnahme von der Regelung in § 25 Absatz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), die zwei Türen auf der Beifahrerseite vorsieht. Die zuständige Behörde hält die Befreiung von dieser Vorschrift im Ermessensweg für zulässig; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich allerdings gegen die Erteilung der Befreiung im Ermessenswege ausgesprochen.

12. Ist der Aspekt der Umweltverträglichkeit in die Antragsprüfung eingeflossen?

Ja.

13. Auf welcher Datenbasis sind diese Prüfungen gemacht worden? Inwiefern wurden Dritte in die Prüfungen einbezogen?

Der Vergleich der Unterhaltungskosten und der CO2-Emissionen wurde in mehreren Besprechungen mit den Vertretungen des Hamburger Taxengewerbes und interessierten Unternehmen sowie des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands e.V. (BZP) und der Handelskammer diskutiert. Zur Frage der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für zweitürige Fahrzeuge wurde das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beteiligt.

Im Übrigen siehe Antworten zu 5. sowie zu 6. und 8.

14. Wie viel Feinstaub- sowie CO2-Ersparnis bringt der Einsatz eines Smart Diesel gegenüber einem herkömmlichen Taxi?

Die zuständige Behörde verfügt nicht über die erforderlichen Daten, um einen Vergleich zur Feinstaubemission der unterschiedlichen Fahrzeugtypen von Taxis vorzunehmen.

Der Vergleich der CO2-Emissionen hängt vom Fahrzeugtyp der herkömmlichen Taxis und von der Anzahl der durch sie beförderten Personen ab.

Fahrstrecken gleicher Länge mit einem Kleintaxi können bei Emissionen von unter 90 g CO2/km zu einer Emissionsersparnis gegenüber einem herkömmlichen Taxi mit Umweltsiegel von 140 g CO2/km führen, wenn jeweils nur eine Person befördert wird.

Eine Fahrt mit einem herkömmlichen Taxi mit Umweltsiegel, die zwei oder mehr Personen befördert, führt zu einer CO2-Einsparung gegenüber dem Kleintaxi. Beim Vergleich mit Fahrzeugen ohne Umweltsiegel kann eine höhere CO2-Einsparung durch Kleintaxis dann eintreten, wenn in dem herkömmlichen Taxi lediglich ein Fahrgast befördert wird; ein herkömmliches Taxi stieß nach den für 2010 festgestellten Werten im Mittel 180 g CO2/km aus.