Zur sogenannten Ahlhaus-Villa

Die von der Familie Ahlhaus erworbene Privat-Villa in den Elbvororten sorgt seit rund einem Jahr für eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit. In die sicherheitsbezogene Aufrüstung dieses Objekts des ehemaligen Innensenators beziehungsweise Bürgermeisters sind mehr als 1 Million Euro öffentliche Mittel geflossen, so viel, wie zwischen 2000 und 2010 nicht einmal in den Schutz sämtlicher Wohnsitze von Bürgermeistern und Senatoren zusammengerechnet. Die denkmalgerechten Arbeiten auf Steuerzahlerkosten wurden auch noch fortgesetzt, als Neuwahlen längst in Aussicht standen, und die Freie und Hansestadt Hamburg zahlte weiter, selbst nachdem Herr Ahlhaus als Bürgermeister bereits abgewählt worden war. Nun ist das Objekt mit Sicherheitsfenstern und -türen, mit Sicherheitszaun, Videoüberwachung, Bewegungsmeldern, Schlössern und Alarmanlage hergerichtet, mehr als 1 Million Euro öffentlicher Mittel sind dafür verwendet worden, die Familie Ahlhaus kann endlich einziehen und sich nicht zuletzt am Wertzuwachs erfreuen, denn eine Rückzahlung an das geplagte Stadtsäckel ist nicht vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Summen sind bisher tatsächlich ­ also „unterm Strich" ­ für welche Sicherungsmaßnahmen der betreffenden Villa ausgegeben worden?

Wenn nein, welche in welcher finanziellen Dimension nicht?

Ja.

3. Ist es richtig, dass die ursprünglich vom Landeskriminalamt (LKA) beabsichtigten Sicherungsmaßnahmen deutlich preiswerter angesetzt waren als die später von der Innenbehörde in Verlautbarungen genannte 1 Million Euro?

Wenn ja, welche Summe für welche Maßnahmen war ursprünglich seitens des LKA ins Gespräch gebracht worden?

Nein.

4. Welche Rolle spielte bei der Entscheidung für die endgültig geplanten Sicherungsmaßnahmen der ehemalige Innensenator und spätere Bürgermeister Ahlhaus?

Der ehemalige Innensenator und spätere Bürgermeister Ahlhaus hat im Zuge der Planung die vom Landeskriminalamt (LKA) festgelegten Sicherheitsmaßnahmen auf eigenes Risiko reduziert. Im Übrigen siehe Antwort zu 17.

5. Hat Herr Ahlhaus gegenüber dem Polizeipräsidenten Jantosch deutlich gemacht, die teureren Varianten und Sicherungsmaßnahmen zu favorisieren beziehungsweise zu genehmigen und umzusetzen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Nein.

6. Wurde zur Klärung dieser Fragen eigens ein Sachbearbeiter aus dem Urlaub geholt?

Nein.

7. Auf wessen Veranlassung wurde der rund 170.000 Euro kommende „Zierzaun" auf dem Grundstück errichtet?

8. Warum wurde kein einfacherer und kostengünstigerer Sicherheitszaun verwendet?

Der Zaun entspricht technisch den Anforderungen des Sicherungskonzepts. Optisch ist die Ausführung der mit der Eintragung im Grundbuch festgeschriebenen sogenannten Hochkampklausel geschuldet. Die Hochkampklausel ist eine privatrechtliche Baubeschränkung, die ursprünglich Inhalt der Kaufverträge war, die die Terraingesellschaft Hochkamp GmbH mit den Erwerbern ihrer Grundstücke in Osdorf um 1908 vereinbarte. Sie hat zum Ziel, das städtebauliche Bild, das durch großzügige Villen mit parkartigen Grundstücken geprägt ist, dauerhaft zu garantieren.

9. Warum sind die Pfeiler statt der vorgeschriebenen 25 Zentimeter doppelt so groß geraten, also 50 Zentimeter dick geworden?

Eine derartige Vorschrift ist nicht bekannt. Die Abmessungsfestlegung entspricht proportional der erforderlichen Zaunhöhe.

10. Geschah dies auf Wunsch von Herrn Ahlhaus?

Ja, im Benehmen mit dem planenden Architekten.

11. Wie hoch ist etwa die Differenz zu beziffern, die zwischen dem denkbaren einfachen Sicherheitszaun und dem realisierten Zierzaun liegt?

Die Differenz beträgt rund 16.400 Euro.

12. Wie hoch ist etwa die Differenz zu beziffern, die zwischen den üblichen 25-Zentimeter-Pfeilern und den realisierten 50-Zentimeter-Pfeilern liegen?

Die Minderkosten der Betonarbeiten würden die Mehrkosten der dann erforderlichen Metallbauarbeiten nicht kompensieren können. Bei einer Reduzierung um 25 cm (bei gleichbleibender Tiefe, die aus statischen Gründen erforderlich ist) hätten pro Pfeiler circa 45 Euro netto eingespart werden können. Die Metallbauarbeiten an dieser Stelle hätten sich dann jedoch um circa 83 Euro erhöht. Eine Reduzierung der Pfeiler hätte die Maßnahme demnach verteuert.

13. Die Fenster der Ahlhaus-Villa waren marode und mussten daher erneuert werden. Nun sind also aufwendige Sicherheitsfenster eingebaut worden. Zahlt Herr Ahlhaus wenigstens einen Ausgleichsbetrag, der dem Wert normaler neuer Fenster entspricht?

Die Fenster der Villa waren alt und sanierungsbedürftig, aber nicht marode. Die öffentliche Hand bezahlt die Lieferung und den Einbau der neuen vom LKA geforderten Fenster, deren Anforderungen von Herrn Ahlhaus bereits reduziert wurden. Alle übrigen Leistungen in diesem Zusammenhang, wie der Ausbau der alten Fenster, statische und optische Herrichtung der Maueröffnungen, Rollläden sowie Putz-, Mauerund Anstricharbeiten werden von Herrn Ahlhaus getragen.

14. Wann und von wem ist vorgeschlagen worden, das betreffende Haus unter Denkmalschutz zu stellen?

Einen Vorschlag auf Unterschutzstellung hat es nicht gegeben.

15. Wann ist das Haus mit welcher Begründung unter Denkmalschutz gestellt worden?

Das Gebäude ist am 16. Februar 2010 in die Denkmalliste eingetragen worden. Laut Gutachten zum Denkmalwert vom 9. November 2009 ist die Erhaltung des Gebäudes sowohl aus historischen und wissenschaftlichen Gründen als auch wegen seiner Bedeutung für die charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse.

16. Welche Rolle spielte bei der Unterschutzstellung die Familie Ahlhaus beziehungsweise Herr Ahlhaus konkret?

Herr Ahlhaus hat als Eigentümer des Gebäudes der Vertreterin der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde den Zugang zu dem Gebäude gewährt und eine Einverständniserklärung zur Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste abgegeben.

17. Wie gedenkt der Senat, aus dem Ruder laufende Kosten bei der Sicherung der Wohnsitze einzelner Senatoren ­ wie im Falle Ahlhaus geschehen ­ zukünftig zu begrenzen?

Die Sicherungskonzepte des Landeskriminalamtes (LKA) für Sicherungsmaßnahmen orientieren sich stets an den Vorgaben der bundesweit einheitlichen Polizeidienstvorschrift „Personen und Objektschutz" (PDV 129). Im Übrigen siehe Drs. 19/5907, 19/7420, 19/8067 und 19/8462.

18. Ist daran gedacht, betreffende Personen mit Blick auf den Wertzuwachs ihrer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Kasse zu bitten?

Wenn ja, in welcher Dimension?

Wenn nein, warum nicht?

19. Ist daran gedacht, dass besonders zu schützende Mitglieder des Senats

­ im Normalfall wohl der/die Erste Bürgermeister/-in und der/die Innensenator/-in ­ während ihrer Amtszeit in vorhandenen, besonders gesicherten Gebäuden der Stadt wohnen, wie man es von dem/der britischen Regierungschef/-in in der Downing Street 10 kennt?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.