Prostitution in Hamburg ­ wie will der Senat Druck ausüben?

In Hamburg St. Georg arbeiten circa 450 Frauen regelmäßig in der Straßenprostitution. Nach Schätzung des Ratschlags Prostitution sind es mehr als doppelt so viele. Davon sind etwa 60 Prozent Migrantinnen, vorwiegend aus Bulgarien, Rumänien und anderen osteuropäischen EU-Ländern. Ein Großteil der Frauen hat mit der EU-Erweiterung einen legalen Aufenthaltsstatus, bekommt jedoch keine Arbeitserlaubnis.

St. Georg ist seit mehr als 150 Jahren Prostitutionsgebiet und wurde vor über 30 Jahren zum Sperrbezirk erklärt. Das heißt, Prostitution auf der Straße ist seitdem zu jeder Zeit verboten. Die Frauen in St. Georg sind zwischen 13 und 75 Jahre alt. Die Straße ist ihr Arbeitsplatz. Sie arbeiten hier aus sozialer Not, um ihr Überleben und das ihrer Familien zu sichern. Die Sperrbezirksverordnung hat zu keinem Zeitpunkt zu einem Rückgang der Prostitution in St. Georg geführt. Gleichzeitig werden die Bürgerinnenrechte von Sexarbeiterinnen seit Jahren von offizieller Seite ignoriert. Der Vorgängersenat hatte einen Runden Tisch eingerichtet, siehe meine Schriftlichen Kleinen Anfragen, die Drs. 19/1547, 19/1628, 19/2042, 19/5825 und 19/8672.

Nunmehr bestehen offenbar Pläne, die Prostitution vom Hansaplatz in St. Georg zu „vertreiben". Der Bezirksamtsleiter Mitte lässt gar verlauten, dass „der nötige Druck ausgeübt werden müsse, um die Prostitution zu verlagern."

Dies lässt erahnen, dass die Frauen, die der Prostitution nachgehen müssen, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder zu sichern, auch unter einem SPD-geführten Senat kriminalisiert und von staatlicher Seite schikaniert werden.

Ich frage den Senat:

1. Steht die Aussage des Bezirksamtsleiters Mitte im Einklang mit den Vorstellungen des Senats?

Der Senat hat sich hiermit bislang nicht befasst.

2. Wenn ja, was ist darunter zu verstehen?

Entfällt.

3. Wird der Runde Tisch „Prostitution" fortgeführt und wenn ja, wann wird er mit welchen Beteiligten eingerichtet?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Der Runde Tisch Sexuelle Dienstleistungen hat seine an ihn gestellten Aufträge erledigt. Seine Empfehlungen liegen mit dem im Mai 2010 veröffentlichten Abschlussbericht vor.

4. Wird die Prüfung eines Kontaktanbahnungsverbots fortgesetzt und wenn ja, wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?

Die Prüfung, die Kontaktanbahnung durch Freier in St. Georg als Ordnungswidrigkeitstatbestand erfassen zu können, dauert an. Die Prüfung soll auf eine Bewertung aktueller Lageerkenntnisse gestützt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.