Verbrauchertäuschung bei Speisefisch

In der Antwort auf die SKA 20/69 „Verbrauchertäuschung bei Speisefisch" führt der Senat aus, dass eine schwerpunktmäßige Beprobung bezüglich der beschriebenen Formen der Verbrauchertäuschung im Rahmen der risikoorientierten Probenplanung für das 1. Quartal 2011 vorgesehen sei und im März 2011 durchgeführt werden solle. Nach Auskunft des Senats überwachen zudem in Kantinen der Hamburger Behörden Kantinenkommissionen das Speiseangebot im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit. Die Antwort des Senats ergab außerdem, dass im Gegensatz zu den BehördenKantinen in Schulen über die Produktionsbedingungen der in den dortigen Kantinen verwendeten Lebensmittel nicht regelhaft informiert wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wurde die für das 1. Quartal 2011 angesetzte schwerpunktmäßige Beprobung im Rahmen der risikoorientierten Probenplanung inzwischen durchgeführt?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Die schwerpunktmäßige Beprobung wurde Ende März 2011 durchgeführt. Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.

b) Wenn nein, warum nicht und für wann ist die entsprechende Durchführung geplant?

Entfällt.

2. Sieht der Senat auf Grundlage der Beprobungsergebnisse verstärkten Handlungsbedarf bei der Bekämpfung dieser und vergleichbarer Formen der Verbrauchertäuschung?

a) Wenn ja, in welcher Form plant der Senat, entsprechende Formen der Verbrauchertäuschung stärker zu bekämpfen?

b) Wenn nein, warum nicht?

Die Schlussfolgerungen aus den Beprobungen werden gezogen, sobald die Ergebnisse vorliegen.

3. Welche Kriterien werden durch die Kantinenkommission konkret im Hinblick auf die Gesundheits- und Umweltverträglichkeit angelegt?

a) Welche (Mindest-)Standards werden für die Bewertung zugrunde gelegt?

b) Haben die Kantinenkommissionen Spielräume für die Festlegung eigener Standards?

4. Werden insbesondere die Produktionsbedingungen der Lebensmittel bei der Bewertung durch die Kantinenkommissionen berücksichtigt?

a) Wenn ja, in welcher Form?

Hinsichtlich der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie der Produktionsbedingungen der Lebensmittel gelten als Rahmen die „Richtlinien für die Kantinen bei den Behörden und Ämtern der Freien und Hansestadt Hamburg (Kantinenrichtlinien)". Die Überprüfung der nachfolgend genannten Kriterien erfolgt durch die jeweilige Kantinenkommission:

- Einhaltung üblicher gesundheitlicher und hygienischer Anforderungen bei der baulichen Gestaltung von Kantinenräumen; den Belangen des Umweltschutzes ist dabei Rechnung zu tragen

- Umweltverträgliche Ausstattung von Küchen (energie- und wassersparende Geräte)

- Auswahl und Beschaffung von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen nach umweltverträglichen Gesichtspunkten (kein PVC, kein Tropenholz)

- Bewirtschaftung durch den Unternehmer nach umweltverträglichen Gesichtspunkten

- Ergänzung des Speisenangebotes um vegetarische Produkte und solche, die ausschließlich aus ökologischem Landbau stammen

- Beachtung der jeweiligen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. und den Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes

- Vermeidung von Einwegverpackungen

- Verwendung umweltfreundlicher Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel

- Umweltschonender Betrieb, sparsamer Verbrauch von Energie, Wasser und Verpackungen

- Abfallvermeidung und -verwertung sowie Aufklärung des Personals darüber sowie zu weiteren Umweltbelangen

- Nachweise im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (Gesundheitszeugnisse/Schulungen) für das beschäftigte Personal

- Verwendung von guten und unbelasteten Rohstoffen für die Zubereitung von Speisen, möglichst aus ökologischem Landbau

- Beachtung erforderlicher Hygiene bei der Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken.

b) Wenn nein, in welcher Form könnten die Produktionsbedingungen in Zukunft in die Bewertung der Verträglichkeit der Lebensmittel einfließen?

Entfällt.

5. Teilt der Senat die Auffassung, dass es gerade in Schulen wünschenswert wäre, Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der Lebensmittel zu berücksichtigen und die Schülerinnen und Schüler im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung darüber altersgerecht zu informieren?

a) Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht der Senat, dieses Anliegen zu unterstützen?

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich im Rahmen der UN-Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung" (BNE, Laufzeit: 2005 bis 2014) dem Thema „Nachhaltigkeit" verpflichtet. Mit Unterstützung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung werden in Schulen Nachhaltigkeitsaspekte in der Ernährungsbildung, wie beispielsweise „Herkunft von Lebensmitteln" oder „klimafreundliche Ernährung", aufgegriffen. Durch handlungsorientierte

Lernanlässe, wie beispielsweise die Zubereitung kleinerer Mahlzeiten, werden Kinder und Jugendliche dabei unterstützt, ein nachhaltiges Ess- und Konsumverhalten im Sinne eines verantwortlichen Alltagshandelns zu entwickeln. Dabei ist es sinnvoll, das Essen in der Schule als einen Ort des Ernährungsalltags von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen und einzubinden.

Für die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie werden im Rahmen des in der Drs. 20/69 erwähnten Modellprojektes „Regionale Produkte in der Schulverpflegung" Erfahrungen von Ökomarkt e.V. und der Verbraucherzentralen genutzt. Im Schuljahr 2011/2012 erfolgt eine Erprobung an ausgewählten Schulen.

b) Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.