Justizressorts

Die anderen norddt. Justizressorts führen für die Standorte OLG Celle und OLG HH bis zur Herbstsitzung 2009 Kostenvergleichsberechnungen durch.

Auf Grund der hervorragenden Infrastruktur und dem Erfahrungspotentials des Hamburger Justizwesens plädiert inzwischen SH (und auch MV (unter Berücksichtigung der Kostensituation) zur Beibehaltung Hamburgs als Staatsschutzsenat. NI will nach derzeitigem Stand mit BB, HB und ST einen zweiten Staatsschutzsenat in Celle errichten.

Die CdS-AG Nord stellt dazu fest, dass sich hinsichtlich der Standortfrage keine einvernehmliche Lösung erzielen lässt, und nimmt von der Absicht der norddeutschen Justizressorts Kenntnis, künftig am Standort Celle einen gemeinsamen Staatsschutzsenat der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie am Standort Hamburg einen gemeinsamen Staatsschutzsenat der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein einzurichten.

Im Ergebnis bringt die CdS-AG Nord ihr Bedauern zum Ausdruck, dass es nicht gelungen sei, Einvernehmen über einen gemeinsamen Staatsschutzsenat in Norddeutschland erlangt zu haben. Die CdS-AG Nord nimmt den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen über die Einrichtung eines gemeinsamen Staatsschutzsenates der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zur Kenntnis. Mecklenburg-Vorpommern wird zeitnah die Entscheidung zur Standortfrage den anderen norddeutschen Ländern mitteilen.

Gemeinsames Justizprüfungsamt:

Seit Februar 2006 wurde unter der Federführung von HH über eine Aufnahme MV in das von HH, SH und HB getragene GPA verhandelt. Voraussetzung war hierfür die Kostenneutralität, die durch die zu erwarteten Referendarzahlen gewährleistet schien.

Auch schien MV ein geeigneter Partner, da mit Greifswald ein starker Gerichtsstandort hinzugekommen wäre und MV die Referendarsplätze nicht verringern wollte.

Seitdem wurde auf der CdS-AG Nord wiederholt berichtet und vom Beitritt MV ausgegangen. Am 01.04.09 erklärte jedoch MV die Absicht aus Personalkostengründen dem Abkommen nicht beitreten zu wollen. Die CdS-AG Nord hat diesen Punkt in ihrer Herbstsitzung für erledigt erklärt.

Benchmarking der norddeutschen Länder mit Bayern „Bezüge, Versorgung, Beihilfe, Familienkasse"

Die CdS-AG Nord hält insbesondere das Benchmarking der norddeutschen Länder mit Bayern der beteiligten Bezüge-Behörden für ein geeignetes Vergleichsinstrument zur fortlaufenden Optimierung von Arbeitsabläufen, Organisations- und Kostenstrukturen.

Ein länderübergreifender Vergleich der vorgenannten Produkte, der als Grundlage für eine fortlaufende Optimierung von Arbeitsabläufen, Organisations- und Kostenstrukturen dient, soll fortgeführt werden.

Ein länderübergreifender Vergleich der vorgenannten Produkte, der als Grundlage für eine fortlaufende Optimierung von Arbeitsabläufen, Organisations- und Kostenstrukturen dient, soll in der Verantwortung der zuständigen Ressorts fortgeführt werden.

Reform des Besoldungs-, Versorgungs-, Status-/Laufbahnrechts nach MbO 1

(Auch) nach MbO1 norddeutsche Kooperation im öffentlichen Dienstrecht Zielsetzung:

Im Rahmen der landesrechtlichen Verantwortlichkeiten und unbeschadet der Rechte der Landesparlamente die Grundstrukturen so auszugestalten, dass eine dienstherrenübergreifende Mobilität gesichert und eine gleichgerichtete Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in den norddeutschen Ländern gefördert wird (Maßnahme: Vereinbarung eines Konsultationsverfahrens).

Die CdS-AG Nord betonen u. a., dass einem gemeinsamen Vorgehen der fünf norddeutschen Länder im öffentlichen Dienstrecht höchste Priorität zukommt. Ziel ist es, die notwendigen landesrechtlichen Regelungen zeitgleich zum voraussichtlichen Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes am 1. April 2009 anzupassen. Die CdS-AG Nord sieht die größte Chance für eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen bei einer Zusammenfassung der Laufbahngruppen von vier auf zwei sowie einer Übertragung der rentenrechtlichen Regelungen aus dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 auf die Beamten- und Richterschaft (Kernpunkt: Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre). Besoldungsrecht: Die AG Nord (Besoldung) hat im Mai 2009 auftragsgemäß einen umfassenden Bericht insbesondere über die alternativen Lösungsmöglichkeiten im Bereich des Besoldungsrechts (Kernbereich: Neustrukturierung der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A) vorgelegt. Im Übrigen wird das in der KND vereinbarte Konsultationsverfahren regelmäßig durchgeführt.

Versorgungsrecht: Unabhängig von abweichenden Vorgehensweisen bezüglich der Umsetzung in den norddeutschen Ländern wurde fachlich gemeinsam ein Muster-Landesbeamtenversorgungsgesetz erarbeitet. Im Übrigen wird das in der KND vereinbarte Konsultationsverfahren regelmäßig durchgeführt.

HH: Status- und Laufbahnrecht: Das „Gesetz zur Neuregelung des hamburgischen Beamtenrechts" vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405) ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Die „Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten" vom 22. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 511) ist ebenfalls am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Am 1. Februar 2010 ist das Gesetz zur Neuregelung des Hamburgischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts vom 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 23) in Kraft getreten.

Austauschprogramm junger Nachwuchskräfte des höheren Verwaltungsdienstes der FHH und der Landesverwaltung Schleswig-Holstein im jeweils benachbarten Bundesland

Der Austausch von Nachwuchskräften des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes zwischen HH und SH verläuft erfolgreich ­ auf beiden Seiten hat bereits jeweils eine Abordnung in die jeweilige Staats-bzw. Senatskanzlei stattgefunden. Die Länder HB, MV und NI haben daraufhin zugesagt zu prüfen, unter welchen Modalitäten eine Beteiligung an der Verwaltungsvereinbarung HH-SH erfolgen kann. Darüber hinaus sind die norddeutschen Finanzminister und -senatoren um Prüfung gebeten worden, ob ein Austausch von Nachwuchskräften des höheren Dienstes der Steuerverwaltung in Betracht kommt.

Hamburg und Schleswig-Holstein beabsichtigen, den Personalaustausch fortzusetzen. Bei Interesse und Bedarf der zuständigen Fachressorts der übrigen norddeutschen Länder werden diese gebeten, unter Berücksichtigung der jeweiligen unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen vergleichbare Kooperationen zu prüfen und ggf. in direkter Absprache umzusetzen.

Kooperation zur Neuausrichtung der IT-Unterstützung von Personalmanagementaufgaben in der FHH und in SH Ziel des Verwaltungsabkommens ist es, bis Ende 2013 für die IT-Unterstützung der Kernbereiche von Personalmanagementaufgaben (Personalverwaltung, Bezügeabrechnung, Berichtswesen/Personalcontrolling) einheitliche und integrierte IT-Verfahren gemeinsam auszuwählen.