Lässt der Senat das Geld auf der Straße liegen?

Hamburg erhebt für manche seiner Parkplätze Gebühren. Durch diese Maßnahme unterliegen besonders beanspruchte Gebiete einem besseren Parkraummanagement und Parkplätze sind kurzzeitiger belegt. Zudem kann die Stadt durch die Parkgebühren sowie Bußgelder für Falschparker Einnahmen generieren. Das ganze funktioniert aber nur, wenn diese Gebiete auch regelmäßig und streng kontrolliert werden. Der Rechnungshof zeigt in seinem Ergebnisbericht 2010 auf, dass die Stadt falsches Parken konsequenter verfolgen und die Einnahmen aus Parkgebühren erhöhen sollte, da die Stadt wertvolle Flächen zur Verfügung stellt, wofür ihr Gelder zustehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. In welchen Gebieten der Hamburger Innenstadt bis zum Ring 2 findet Parkraumbewirtschaftung derzeit statt?

Parkraum wird in folgenden Bereichen der Hamburger Innenstadt bis zum Ring 2 bewirtschaftet:

· flächendeckend innerhalb des Ring 1 (Neustadt, Altstadt),

· in Teilgebieten oder auf ausgewählten Straßenabschnitten der Stadtteile AltonaNord, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Bramfeld, Eilbek, Eimsbüttel, Eppendorf, Hammerbrook, HafenCity, Hamm, Hammerbrook, Harvestehude, Hoheluft, Hoheluft-West, Hohenfelde, Rothenburgsort, Rotherbaum, St. Georg, St. Pauli, Sternschanze, Uhlenhorst, Wandsbek, Winterhude.

2. Welches System des Parkraummanagements wird angewandt?

Die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sollen primär für Kurzzeitparker (Parkvorgänge kürzer als zwei Stunden) und Anwohner zur Verfügung stehen. Deshalb werden die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bewirtschaftet, wenn die Nachfrage höher ist als das Angebot und unterschiedliche Nutzungsanforderungen aufeinandertreffen. Dabei können unterschiedliche Bewirtschaftungszeiten (Wochentage, Tageszeiten) gelten. Knapp 11.000 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Hamburgs sind gebührenpflichtig. Die Gebühren können an den Parkscheinautomaten/Parkuhren entrichtet oder minutengenau über Handyparken abgerechnet werden. Bei weiteren 6.000 öffentlichen Parkplätzen ist mit einer Parkscheibenregelung die Parkdauer begrenzt. Daneben gibt es fünf Bewohnerparkgebiete, in denen Parkplätze zum Teil für Anwohner (mit Bewohnerparkausweis) reserviert sind und Anwohner Sonderparkrechte erhalten. Mit der „Brötchentaste" kann an rund 10 Prozent der gebührenpflichtigen Parkplätze 15 Minuten frei geparkt werden. In vielen Bereichen Hamburgs gibt es zudem Parkhäuser und Tiefgaragen, die über öffentlich zugängliche Parkplätze verfügen. Allein in der Innenstadt sind 25 Parkhäuser mit circa 9.200 Parkplätzen an das Parkleitsystem Centrum angeschlossen.

3. Wie hoch sind die Parkgebühren?

Folgende Gebührenhöhen sind festgesetzt: Zone I (innerhalb des Ring 1) 1,00 Euro, Zone II (Bezirkszentren) 0,50 Euro, Zone III (alles außerhalb Zone I und II) 0,25 Euro je angefangene halbe Stunde.

4. Wie haben sich die Einnahmen aus diesen Gebühren in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

5. Ist eine Erhöhung der Gebühren geplant? In welcher Höhe?

6. Wie hoch sind die Kosten, die dem gegenüberstehen? Wie setzen sie sich zusammen?

Hiermit hat sich der Senat noch nicht befasst.

7. Wie viele kostenlose öffentliche Parkplätze gibt es in oben genanntem Bereich?

8. Wie sind die Parkplätze ausgelastet? Bitte darstellen nach den Tageszeiten morgens, mittags, nachmittags, abends und nachts.

9. Wie hoch ist der Anteil des parkplatzsuchenden Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in der Hamburger Innenstadt bis zum Ring 2?

Entsprechende Daten liegen nicht vor.

10. Wie häufig wird in dem oben genannten Bereich das Falschparken (keine oder abgelaufene Tickets, illegales Parken) kontrolliert?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) kontrollieren Verstöße des ruhenden Verkehrs im Rahmen ihrer regelmäßigen Streifen und anlassbezogen bei besonderen Beschwerdelagen. Die übrigen Daten für eine Auswertung von gebietsbezogenen Kontrollhäufigkeiten durch den BOD und die Polizei liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

11. Wie viele Bußgeldbescheide sind in den vergangenen fünf Jahren ausgestellt worden? Bitte nach Jahr und Gebiet darstellen.

Die bei der Bußgeldstelle geführte Statistik lässt eine differenzierte Auswertung der abgeschlossenen Verfahren im Sinne der Fragestellung nicht zu.

12. Wie viel Personal steht den Bezirken zur Kontrolle der Parksituation zur Verfügung?

Den zuständigen Bezirksämtern wurden im Rahmen der Drs. 18/3595 für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zusätzlich elf Stellen übertragen (Hamburg-Mitte: 1, Altona: 2, Eimsbüttel: 2, Hamburg-Nord: 2, Wandsbek: 2, Bergedorf: 1, Harburg: 1).

Hat sich die Praxis der Kontrollen in den letzten sechs Monaten geändert?

Wenn ja, inwiefern?

14. Wenn nein, planen der Senat oder die zuständige Behörde, die Kontrollpraxis zu ändern? Wie sollen die Änderungen aussehen und wann sollen sie umgesetzt werden?

Die Kontrollpraxis hat sich prinzipiell in den Bezirken nicht verändert. Der Bezirk Altona hat angegeben, die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den BOD intensiviert zu haben. Mit weitergehenden Überlegungen zur verstärkten Parkraumüberwachung hat sich der Senat bislang noch nicht befasst.

15. Ist es geplant, weitere Parkraumbewirtschaftungszonen auszuweisen?

16. Wenn ja, welche konkreten Effekte sollen damit erzielt werden?

Im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 des bisherigen Senats, der der Diskontinuität anheimgefallen ist, wurden 6 Millionen Euro Mehreinnahmen aus der Parkraumüberwachung eingeplant (Einzelplan 1.2, Kapitel 1211.111.12). Darüber hinaus sollten 2 Millionen Euro netto mehr durch die Tätigkeit des BOD erwirtschaftet werden, die sich jedoch nicht nur aus der Parkraumüberwachung ergeben sollten. Der neue Senat hat sich mit dieser Thematik bisher nicht befasst.