TERTIA

In welcher Art und Weise werden im Rahmen der Maßnahme „mitnmang III" welche einzelnen konkreten sensiblen Sozialdaten der Teilnehmer erhoben und wie ist der Schutz dieser erhobenen Sozialdaten auch vor einer unbefugten Nutzung oder Weiterleitung an die TVA TERTIA Vermittlungsagentur GmbH gewährleistet und welche Kontrollmechanismen gibt es hier?

Siehe § 11 des Rahmenvertrages im Anhang der Verdingungsunterlagen.

21. Von welchen Kriterien lässt sich die TERTIA bei der Vermittlung von Personen in Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Maßnahme „mitnmang III" leiten bezüglich langfristiger Eingliederungsaussichten, qualifikationsgerechter Tätigkeiten sowie persönlicher Eignung für den konkreten Arbeitsplatz?

Aus dem unter Punkt B.2.3 der Verdingungsunterlage beschriebenen Tiefenprofiling ergeben sich die Kriterien für eine langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Diese sind bei jedem Teilnehmer individuell und können nicht verallgemeinert werden.

22. Wie viele Personen sind bei der TERTIA für Planung und Qualitätsmanagement im Rahmen der Maßnahme „mitnmang III" verantwortlich und mit welchem Stundenanteil ist diese Tätigkeit kalkuliert?

Siehe B.2.8 der Verdingungsunterlage; alle Mitarbeiter/-innen, die der Träger einsetzt, haben einen Anteil an der Qualitätssicherung zu leisten, der zeitliche Umfang ist nicht zu quantifizieren.

23. Wer entscheidet, auf welche Arbeitsplätze bei welchen Arbeitgebern durch die TERTIA im Rahmen von „mitnmang III" vermittelt wird und nach welchen Kriterien wird dabei entschieden?

Diese Entscheidung obliegt dem Träger selbst. Die Kriterien ergeben sich aus dem unter Punkt B.2.3. der Verdingungsunterlage beschriebenen Profiling.