Wohnen in Billbrook

Der Stadtteil Billbrook ist ein vorwiegend gewerblich genutzter Stadtteil mit dem Schwerpunkt von produzierendem Gewerbe, Industrie, Recycling und Logistik. Dennoch gibt es auch bewohnte Gebiete bzw. bewohnte Gebäude in Billbrook. Hierzu gehören sowohl der dörfliche Bereich nahe der Roten Brücke wie auch die Wohnanlagen in der Berzeliusstraße, am Billstieg und am Billbrookdeich 76.

Ich frage den Senat:

1. Gibt es zur Zeit noch weitere Schwerpunkte in Billbrook mit Wohnnutzungen? Wenn ja, welche?

Neben den in der Vorbemerkung der Anfrage genannten Wohnanlagen gibt es im Ortsteil Billbrook folgende weitere Schwerpunkte mit Wohnnutzungen:

­ Östlicher Billbrookdeich/Unterer Landweg (einschließlich Kleingartenverein 126),

­ Andreas-Meyer-Straße/Halskestraße und

­ Kleingartenverein 122/Halskestraße.

2. Wie viele Bewohner sind zur Zeit in Billbrook gemeldet?

a) Wie hoch ist der derzeitige Anteil ausländischer Bewohner?

b) Wie hoch ist der derzeitige Anteil von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren?

Am 31. Dezember 1998 waren in Billbrook 1609 Einwohner gemeldet. Der Ausländeranteil betrug 62,2 Prozent, der Anteil an Kindern und Jugendlichen 24,3 Prozent.

3. Wie viele der Bewohner Billbrooks leben zur Zeit in den in der Einleitung und Frage 1 bezeichneten einzelnen Objekten? (Bitte aufschlüsseln.)

4. Wie viele Bewohner leben zur Zeit unter der Betreuung der Freien und Hansestadt Hamburg?

Nach Auswertung der kleinsten statistischen Bereiche (Baublöcke) ergeben sich zum Stichtag 31. Dezember 1998 folgende Einwohnerzahlen:

­ Dörflicher Bereich nahe der Roten Brücke 60.

­ Östlicher Billbrookdeich/Unterer Landweg (einschließlich Kleingartenverein 126) 65.

­ Andreas-Meyer-Straße/Halskestraße 186.

­ Kleingartenverein 122/Halskestraße 62.

In den Gemeinschaftsunterkünften leben zur Zeit

­ Berzeliusstraße 137 Personen.

­ Billbrookdeich 91 Personen.

­ Billstieg 913 Personen.

5. Wie viele Bewohner leben in den einzelnen Wohnanlagen in Billbrook dauerhaft, und wie viele leben dort, z. B. als Kosovo-Flüchtlinge, nur vorübergehend? (Bitte aufschlüsseln.)

Alle Bewohner der oben genannten Unterkünfte sind vorübergehend öffentlich-rechtlich untergebracht.

6. Beabsichtigt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), diese Formen der Unterbringung auf Dauer in Billbrook beizubehalten?

7. Inwieweit hält der Senat die konzentrierte Unterbringung benachteiligter, ausländischer Menschen sowie kinderreicher Familien innerhalb eines Industriegebietes für integrationsfördernd?

a) Warum wird diese Art der Unterbringung praktiziert?

b) Gibt es Strategien für zukünftig andere Unterbringungsformen?

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat unverändert eine erhebliche Zahl von zuwandernden und obdachlosen Menschen unterzubringen und ist dabei grundsätzlich auf alle für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Kapazitäten angewiesen, insbesondere auch, um eine Zunahme der kostenintensiven Unterbringung in Hotels und Pensionen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund wird derzeit keine Möglichkeit gesehen, auf eine Unterbringung in den Einrichtungen in Billbrook zu verzichten.Es handelt sich hierbei im übrigen um eine vorübergehende Unterbringung, bei der nicht die Integration, sondern die Abwendung einer Notlage im Vordergrund steht.

8. Trifft es zu, dass den Bewohnern des Männerwohnheims Billbrookdeich 76 ein Umzug in leerstehende SAGA-Wohnungen ermöglicht werden soll, so dass das Gebäude anderweitig genutzt werden kann?

9. Trifft es zu, dass in der Anlage am Billbrookdeich 76 eine neue Asylbewerberunterkunft eingerichtet werden soll? Wenn ja, wann, mit wie vielen Plätzen, unter welchen Umbau- und Renovierungsvoraussetzungen und zu welchen Kosten?

Da wegen des hohen Zugangs von Zuwanderern zusätzlicher Unterbringungsbedarf besteht, beabsichtigt der Träger der Einrichtung „pflegen & wohnen" (p & w), durch Umwidmung der Unterkunft dort 130 Plätze für Zuwanderer zur Verfügung zu stellen. Hierfür sollen, soweit erforderlich, mit begrenztem Kostenaufwand die Bewohnerräume renoviert, die Sanitäreinrichtungen teilweise umgebaut und Teile der Außenflächen umgestaltet werden.Weitergehende Angaben hierzu liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

Den jetzigen Bewohnern der Unterkunft soll vorrangig ein Einzug in privaten Wohnraum ermöglicht werden. Soweit dies nicht gelingt, werden den Bewohnern freie Plätze in p & w-Einrichtungen in anderen Stadtteilen angeboten.

10. a) Welche rechtlichen Voraussetzungen haben das betreute Wohnen innerhalb der Industriegebietsausweisung von Billbrook ermöglicht?

Auf der Grundlage der Industriegebietsausweisung im Baustufenplan Billbrook von 1952 wurde 1958 ein Geschäftsgebäude mit zwei Werkswohnungen genehmigt. Seitdem hat sich eine Nutzungsänderung bis zur heutigen Zuwanderungsunterkunft vollzogen.

10. b) Welche planungsrechtlichen Konsequenzen hat dies für das betriebliche Umfeld?

Keine.

11. Sind der FHH Konfliktsituationen zwischen den Betrieben und den Bewohnern bekannt?

Wenn ja, welche?

Nein.

12. Welche planungsrechtlichen Konsequenzen können sich im laufenden Bebauungsplanverfahren „Billbrook 5" durch die betreuten Wohnanlagen der FHH ergeben?

a) Treffen diese auf die Zustimmung der betroffenen Unternehmen in der Nachbarschaft?

Wenn nein, welche Äußerungen der Unternehmen innerhalb und außerhalb des Planverfahrens zu „Billbrook 5" liegen dem Senat hierzu vor?

Die planungsrechtlichen Konsequenzen werden im laufenden Bebauungsplanverfahren Billbrook 5 zur Zeit geprüft. Kritische Äußerungen von Unternehmen, die sich gegen die Umwandlung von Industriein Gewerbegebiete in der Nachbarschaft zu den Wohnnutzungen an der Berzeliusstraße richten, werden in die Abwägung öffentlicher und privater Belange einbezogen.