Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des UKE

Im Berichtsteil zum Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift wird dagegen die verbesserte Kooperation mit der Jugendhilfe ausdrücklich hervorgehoben. Geschlossene Unterbringung als Anschlussmaßnahme an die klinische kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung gab es hier im Berichtszeitraum nicht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Senat, dass inzwischen eine regionale Kooperationsvereinbarung zwischen der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des UKE, den Jugendämtern der Bezirksämter Eimsbüttel und Hamburg-Nord und der Jugendhilfe besteht. Die Vereinbarung beinhaltet u.a. regelmäßige Koordinationstreffen sowie auch gemeinsame praxisbezogene Fortbildungsveranstaltungen. Laut der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik hat sich die einzelfallbezogene Zusammenarbeit durch klare Zuordnung von Fallführung und -verantwortung deutlich verbessert. Früher noch beschriebene Mängel in der Zusammenarbeit und bei der Überleitung der beiden Hilfesysteme konnten weitgehend ausgeräumt werden.

Die von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des UKE geschätzte Zahl der jährlich 3­5 geschlossenen Unterbringungen, die als Maßnahme im Anschluss an eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung in der Klinik erforderlich seien, können von Seiten des Senats nicht nachvollzogen werden. Auch in der Dokumentation der Aufsichtskommission zu „Verlegungen in geschlossene Einrichtungen außerhalb Hamburgs § 1906 BGB und § 1631 BGB" finden sich entsprechende Zahlenangaben nicht wieder. Nach Angaben der Krankenhäuser sind im Jahr 2008 zwei Personen und im Jahr 2009 eine Person aus einer Hamburger Klinik in eine Jugendhilfeeinrichtung außerhalb von Hamburg verlegt bzw. entlassen wurden.

Auch wenn es sich in diesen drei Fällen im Verlauf von zwei Jahren um geschlossene Unterbringungen gehandelt haben sollte, wäre dies eine so geringe Zahl, dass sich daraus kein Bedarf für eine geschlossene Einrichtung in Hamburg ableiten ließe.

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie der Schön Klinik Hamburg-Eilbek

Der Neubau der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Standort der Schön Klinik Hamburg-Eilbek wurde am 1. April 2011 eingeweiht. Die Kosten für den Neubau der Psychiatrie (Haus 2) wurden durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 13,65 Mio. Euro gefördert.

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Bethesda Krankenhauses Bergedorf gGmbH

Die von der Aufsichtskommission geäußerte Kritik an den abgetrennten Bereichen für geschlossen untergebrachte Patientinnen und Patienten auf den Stationen kann vom Krankenhaus nicht nachvollzogen werden. Nach Einschätzung des Krankenhauses haben sich Struktur und Konzept der psychiatrischen Stationen bewährt.

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie der Asklepios Klinik Harburg

Im Rahmen des Krankenhausplans 2010 wurden die vollstationären Kapazitäten der Asklepios Klinik Harburg nach Erweiterung des Sektors Harburg um die Stadtteile der Elbinsel von 108 auf 148 Betten erhöht. Die im Aufsichtskommissionsbericht erwähnte psychiatrische Tagesklinik in Wilhelmsburg hat am 1. April 2010 ihren Betrieb aufgenommen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur qualifizierten wohnortnahen psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung der Region der Elbinsel.

Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung erfolgt nach Vorgaben des Bundesgesetzgebers durch die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) und die gesetzlich bestimmten Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Laut Bedarfsplanung der KVH vom 1. April 2010 liegt der Versorgungsgrad der Nervenärztinnen und -ärzten bei 111,7 %; bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten liegt der Versorgungsgrad bei 141,9 %. Für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung bildet Hamburg ein Planungsgebiet. Verlegungen von Praxissitzen sind damit grundsätzlich möglich und können zu einer unterschiedlichen Versorgungsdichte in einzelnen Stadtteilen der Stadt führen.

Gerade vor diesem Hintergrund begrüßt der Senat die im vergangenen Jahr von den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung bewilligten Zulassungen von 60 zusätzlichen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Nach Einschätzung der KVH sollen mit dieser nahezu Verdoppelung des Angebots die bislang beklagten Probleme im Bereich der ambulanten Versorgung der Vergangenheit angehören. Hamburg gehört damit zu den am besten versorgten Regionen in Deutschland. Da die neuen Praxen über das gesamte Stadtgebiet sowie auch in sozialen Brennpunkten verteilt sind, geht der Senat davon aus, dass so eine Verbesserung der Versorgungssituation gerade in den bislang eher benachteiligten Gebieten der Stadt erreicht werden kann. Aus Sicht des Senats wäre es zu begrüßen, wenn die KVH durch entsprechende Prüfung der regional unterschiedlichen Bedarfslage in einzelnen Stadtgebieten so zu einem Ausgleich und einer Verbesserung des regionalen Angebots in der ambulanten psychiatrischen Versorgung für Erwachsene beitragen könnte.

Zur Aussage der Aufsichtskommission, dass die sieben offenen Stationen wegen der hohen Zahl untergebrachter Patientinnen und Patienten sehr häufig geschlossen seien, stellt das Krankenhaus fest, das dauerhaft drei Stationen geschlossen sind.

Das Krankenhaus weist darauf hin, dass der Personalschlüssel nach der Psychiatrie-Personalverordnung je nach Berufsgruppe zwischen 80­100 % erfüllt sei.

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Asklepios Westklinikum Hamburg

Das Asklepios Westklinikum Hamburg stellt ausdrücklich fest, dass zu keinem Zeitpunkt ein Einstellungsstopp verfügt worden sei. Es sei aber im vergangenen Jahr zunehmend schwieriger geworden, Personal zu gewinnen. Ein Teil der Pflegekräfte wurde aus diesem Grund über Zeitarbeitsfirmen rekrutiert.

Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift

Der Senat begrüßt die positive Entwicklung der Kooperation der Hilfesysteme Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Aktivitäten im Versorgungssektor des Kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift.

Regelmäßig finden hier Fachgespräche zwischen den Akteuren beider Hilfesysteme statt. Im März 2009 konnte hier eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift, dem Fachamt für Jugend und Familienhilfe der zuständigen Bezirke sowie weiteren Einrichtungen der Jugendhilfe geschlossen werden. Gefördert werden diese regionalen Kooperationen u.a durch die im Jahr 2008 als ein Ergebnis des Handlungsleitfaden zur Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe installierte Hamburger Kooperationskonferenz. Die Hamburger Kooperationskonferenz ist ein multiprofessionell besetztes Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Behörde, aus der Praxis der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hier wurde unter anderem eine Mustervereinbarung für regionale Kooperationsvereinbarungen zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrien entwickelt.

Ev. Stiftung Alsterdorf und Fachbereich Psychiatrie und Psychotherapie des Ev. Krankenhauses Alsterdorf

Das Ev. Krankenhaus Alsterdorf bestätigt einen großen Bedarf an Kapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung. Laut Krankenhaus wurde durch Einstellung einer Oberärztin, die speziell auf die Behandlung dieser Patientengruppe spezialisiert ist, ein Bindeglied zwischen der ambulanten und stationären Behandlung sowie den Wohngruppen geschaffen. Bezüglich eines Ausbaus der Psychiatrischen Institutsambulanz ist das Krankenhaus mit den Kostenträgern in Verhandlung. Im stationären Bereich erhalten die Patientinnen und Patienten eine Eins-zu-eins Betreuung, wenn hierfür wegen Eigen- oder Fremdgefährdung eine Notwendigkeit besteht.

Geschlossene Stationen der Vitanas Seniorenzentren

Vitanas Senioren Centrum Bahrenfeld

Das „Senioren Centrum Bahrenfeld" verfügt laut Versorgungsvertrag und Vergütungsvereinbarung über 30 Plätze in der geschlossenen Unterbringung. Nach Auskunft der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH sind die Dreibettzimmer nur mit je zwei Bewohnern belegt, so dass sich die Bewohnerzahl im Februar 2011 auf 24 beläuft.

Vitanas Senioren Centrum Holstenhof und Vitanas Senioren Centrum Farmsen

Das „Senioren Centrum Holstenhof" verfügt laut Versorgungsvertrag, Vergütungsvereinbarung und Auskunft der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH derzeit über 40 Plätze in der geschlossenen Unterbringung.

Die Vereinbarung zur besonderen stationären Dementenbetreuung in Hamburg (BestDem) vom 28. September 1999 wurde einvernehmlich von den Vertretern der Pflegekassen, der Leistungsanbieter und des Sozialhilfeträgers mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 durch eine neue Vereinbarung ersetzt. Die Neuvereinbarung berücksichtigt die veränderte Rechtslage auf Grund des § 87b SGB XI, die zur Anpassung der Finanzierung der besonderen stationären Dementenbetreuung in Hamburg geführt hat, ohne dadurch die Personalbemessung insgesamt zu verändern.

Es war ausdrückliches Ziel des Senats, die Qualität der besonderen stationären Dementenbetreuung durch die Neuvereinbarung zu sichern.

Im Hinblick auf die nicht mehr baulichen Standards entsprechenden sanitären Anlagen im Senioren Centrum Holstenhof wird auf den geplanten Neubau verwiesen.

Die derzeitigen Planungen der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH sehen in einem Neubau zwei geschlossene Bereiche mit jeweils 28 Plätzen vor. Die Fertigstellung ist für April 2012 geplant.

Im Hinblick auf die Einschätzung der Genehmigungspflicht von Bettgittern gibt es eine unterschiedliche Praxis der Gerichte in der Frage, ob Bettgitter auch dann genehmigungspflichtig sind, wenn sie nur dem Schutz dienen und/oder der Betroffene faktisch daran gehindert ist, das Bett zu verlassen. Der Senat weist darauf hin, dass demnach in jedem Einzelfall die Meinung des Gerichts einzuholen ist. Das Senioren Centrum Farmsen weist darauf hin, dass bei keinem der Bewohnerinnen oder Bewohner eine freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wird, ohne das Einverständnis des Betroffenen (wenn möglich) oder eines richterlichen Beschlusses eingeholt zu haben.

Bei der im Bericht der Aufsichtskommission erwähnten Studie handelt es sich um die kürzlich von der Fachrichtung Gesundheitswissenschaft an der Universität Hamburg abgeschlossene Studie zur Entwicklung einer evidenzbasierten Praxisleitlinie zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege im Rahmen der vom Bundesforschungsministerium geförderten Pflegeforschungsverbünde. Im Rahmen der Studie wurde die Leitlinie in einigen Einrichtungen implementiert. Es wurden Multiplikatoren geschult, die Maßnahmen gemäß der Leitlinie in den Einrichtungen vorbereiteten und umsetzten. Dadurch konnte der Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen deutlich reduziert werden. Die Methodik wurde in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht, die Veröffentlichung der Ergebnisse ist in Vorbereitung.

2.10 Sozialpsychiatrisches Wohn- und Pflegezentrum in Bimöhlen

Im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Luisenhof/Bimöhlen durch hamburgische Bürgerinnen und Bürger weist der Senat darauf hin, dass der Sozialhilfeträger Hamburg bereits in 2003 einen Bewilligungsstop für Maßnahmen der Eingliederungshilfe im Luisenhof veranlasst hatte. Gleichzeitig wurde die Verlegung ehemaliger Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Luisenhof in andere Einrichtungen, auch zurück nach Hamburg, umgesetzt. Mit Abschluss dieses „Umsetzungsprogramms" in 2006 werden keine Maßnahmen der Eingliederungshilfe mehr zu Lasten des Sozialhilfeträgers Hamburg im Luisenhof/Bimöhlen veranlasst. Bewohnerinnen und Bewohner aus Hamburg mit richterlichem Unterbringungsbeschluss werden dort ausschließlich im Rahmen der Pflege nach SGB XI betreut.

Die Pflegeeinrichtung teilt mit, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen nach Prüfung die Ist-Qualität der Einrichtung in allen Bereichen mit „Sehr Gut" bewertet hat.

III. Petitum:

Der Senat bittet die Bürgerschaft, von dem anliegendem Bericht der Aufsichtskommission sowie den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen.