Stärkeverhältnisse in den Ausschüssen der Bezirksversammlungen
Der Senat hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/334 eine Reihe von Fragen offengelassen. In den Bezirksversammlungen kann es aufgrund der jetzigen Gesetzeslage sowie der tatsächlichen Begebenheiten zu Beschlussfassungen durch die mit Letztentscheidungsbefugnissen versehenen Haupt- und Regionalausschüsse kommen, die dem Wählerwillen zuwiderlaufen, da diese Ausschüsse nicht spiegelbildlich zur jeweiligen Bezirksversammlung besetzt sind. So verfügt in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die SPD mit 25 Sitzen nicht über die absolute Mehrheit (26 von 51 Sitzen), kommt aber in den Ausschüssen auf eine absolute Mehrheit.
Dadurch kann sie Anträge im Haupt- und Regionalausschuss mit Mehrheit beschließen, obwohl dies den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und damit dem Wählerwillen nicht entspricht. Diese Problematik wird noch dadurch verstärkt, dass Anträge gleich in den Hauptausschuss eingebracht werden können, statt diese in der Bezirksversammlung zu behandeln.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Das Besetzungsverfahren nach Hare-Niemeyer erlaubt bei gleichen Nachkommastellen das Losverfahren. Es oblag der Entscheidungsfreiheit der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, das Losverfahren anzuwenden oder die Ausschussgrößen für den Hauptausschuss sowie für die Regionalausschüsse zu verringern; die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat sich mit der großen Mehrheit der Fraktionen für das Losverfahren und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen entschieden; die Fraktionen haben auf dieser Basis ihre Ausschussmitglieder benannt. Diese Entscheidung unterliegt keinen Rechtmäßigkeitsbedenken.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. In welchen Ausschüssen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte führt die jetzige Gesetzeslage dazu, dass die SPD-Fraktion dort absolute Mehrheiten erlangt, obwohl sie in der Bezirksversammlung über keine absolute Mehrheit verfügt?
Im Hauptausschuss, im Bauausschuss und in den Regionalausschüssen Billstedt und Finkenwerder sowie in den dortigen Unterausschüssen Bau. In den zwei weiteren Regionalausschüssen Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort und Wilhelmsburg/Veddel sowie in den dortigen Unterausschüssen Bau verfügt die SPD nicht über die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
2. Gibt es auch in anderen Bezirken ähnliche Konstellationen nach den Bezirksversammlungswahlen 2011?
Wenn ja, welche?
Nein.
3. Wie viele Anträge mit jeweils welchem Petitum wurden in dieser Legislaturperiode bereits in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte in den Hauptausschuss und die Regionalausschüsse
a) mit den Stimmen welcher Fraktionen/Gruppen überwiesen,
b) mit den Stimmen welcher Fraktionen/Gruppen dort beschlossen (inklusive der direkt eingebrachten Anträge)? Bitte nach Ausschüssen differenzieren.
Siehe Anlage.
4. In der Antwort auf die SKA Drs. 20/334 vertritt der Senat hinsichtlich der Verteilung der Ausschusssitze die Rechtsauffassung, dass der „Gesetzgeber (...) in § 17 Absatz 1 Satz 3 BezVG (...) ausdrücklich auf das Mehrheitsverhältnis der Bezirksversammlung (...) abstellt." Inwieweit werden vor diesem Hintergrund die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte in den Ausschüssen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gewahrt?
Siehe Vorbemerkung sowie Antwort 6.
5. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund, dass Haupt- und Regionalausschüsse eine Letztentscheidungsbefugnis haben, den Umstand, dass der § 17 Absatz 1 Satz 3 BezVG in seiner jetzigen Fassung dazu führen kann, dass aufgrund abweichender Mehrheitsverhältnisse wegen Verletzung des Spiegelbildgebots gegen das Demokratieprinzip verstoßen und somit am Wählerwillen vorbei entschieden werden kann?
Die rechtliche Wertung in der Frage wird von der zuständigen Behörde nicht geteilt. Im Übrigen siehe Drs. 20/334.
6. Weshalb werden bei der Besetzung der Ausschussmandate in der Bezirksversammlung Bergedorf der SPD Ausgleichsmandate gewährt, um die Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung spiegelbildlich darzustellen, während in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte abweichende Mehrheitsverhältnisse durch Hinnahme einer absoluten Mehrheit der SPD in Kauf genommen werden?
Bei der Ausschussbesetzung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde aufgrund von gleich hohen Nachkommaresten ein Losentscheid durchgeführt, während in der Bezirksversammlung Bergedorf der SPD bei einer Ausschussbesetzung Ausgleichsmandate zu gewähren waren, weil sie ihre absolute Mehrheit im Ausschuss durch die Erteilung von Grundmandaten verloren hatte; die Ausgangssituationen sind damit nicht vergleichbar. Im Übrigen ist dem Losverfahren nach Hare-Niemeyer eine Ungenauigkeit immanent.
7. In einem Schreiben vom 21. März 2011 an das Bezirksamt Bergedorf kommt die Bezirksaufsicht der Finanzbehörde zu dem Ergebnis, dass bei Erteilung eines Grundmandates und von Ausgleichsmandaten nach Verteilung eines Grundmandates „die gesetzlich festgelegte Obergrenze der Ausschussmitgliederzahl überschritten werden (kann)." Mit welchen Ausschussgrößen könnten unter Berücksichtigung dessen die Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte auch in den Ausschüssen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gewahrt werden?
Vergleiche zunächst Antwort zu 6. Die Verteilung von Ausgleichsmandaten erfolgt nach Willen des Gesetzgebers zur Wiederherstellung der politischen Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung in den Ausschüssen und dient nicht der Abbildung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen in der Bezirksversammlung. Der zuständigen Behörde ist die Bildung einer politischen Mehrheit in Form einer Zusammenarbeit von Fraktionen in der Bezirksversammlung Mitte nicht bekannt, es können demgemäß zu den erforderlichen Ausschussgrößen keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen beantwortet der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. Die Bezirksversammlung stellt daher aus dem Titel 1211.791.03 50.000,00 Euro für die Aufstellung des Containerdorfes auf der Fläche am M Neu eingebracht Einstimmig beschlossen.
Die Daten beruhen auf Angaben des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Stichtag ist der 10.05.
In der 20. Er wird ab sofort als Bauund Denkmalschutzausschuss bezeichnet
1. Die Sicherstellung des kulturellen Angebotes des Kulturpalasts Hamburg gerade in Billstedt ist von hoher Bedeutung. Die Bezirksversammlung stellt daher aus dem Titel 1211.791.03 50.000,00 Euro für die Aufstellung des Containerdorfes auf der Fläche am Maukestieg bereit.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, den darüber hinaus bestehenden Finanzierungsbedarf aus geeigneten Mittelansätzen zu decken.