Diensthunde

Die Polizei verfügt seit 2005 über 47 Diensthunde (45 bei der Zentraldirektion und zwei beim Landeskriminalamt). Die einmaligen Anschaffungskosten pro Hund belaufen sich aktuell auf 883,30 Euro bis 1.190,00 Euro.

Dienstfahrzeuge

Die Dienstfahrzeuge der Polizei, die in der Hauptsache dem Transport dienen, werden hier der Vollständigkeit halber mit aufgeführt, da sie als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt in Betracht kommen können und im Gesetz entsprechend benannt sind.

Seit 2009 stehen für die Dienststellenausstattung RSG 4 (30,69 Euro/Stück) zur Verfügung.

Jahr Bestand 2009 6 Bitte detailliert und umfassend die jährliche Entwicklung der Anzahl seit 2005 beziehungsweise die Planung sowie die Kosten darlegen.

Die Zentraldirektion verfügt seit 2010 über acht Dienstpferde (Kosten pro Pferd 4. bis 10.000 Euro). Darüber hinaus sind Beschaffungen zur Erweiterung des Bestandes oder zur Einführung neuer Führungs- und Einsatzmittel (als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt) aktuell nicht geplant.

c) Wie viele und welche Dienstvorschriften gelten für die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt? Welchen Regelungsgehalt haben die Dienstvorschriften, und wann wurden diese aus welchen Gründen novelliert?

Elf.

Umfassende Polizeidienstvorschrift (PDV) zum Gebrauch von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt im Sinne des § 18 Absatz 3 HmbSOG ist

1. die Vorschrift für den täglichen Dienst der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg (PDV 350 (HH)) mit den betreffenden Themen Einsatzgerät der Gerätegruppe -W-, Unmittelbarer Zwang ­ Formen/Mittel (ohne Schusswaffen), Einsatztraining (ETR) und Diensthunde.

Darüber hinaus gelten für die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt folgende Vorschriften der Polizei:

2. PDV 100 ­ Führung und Einsatz der Polizei (Ausgabe 1999 mit Stand: Mai 2010),

3. PDV 122 ­ Einsatz von Wasserwerfern und Wasserarmaturen (Ausgabe 2003 mit Stand: Februar 2003),

4. PDV 202 ­ Aus- und Fortbildung an Führungs- und Einsatzmitteln der Einsatzeinheiten (Ausgabe 1999 mit Stand: September 1999),

5. PDV 403 ­ Sprengen (Ausgabe 1997 mit Stand: Oktober 1997),

6. Leitfaden (LF) 371 ­ Eigensicherung (Ausgabe 2002 mit Stand: Oktober 2002),

7. Dienstanweisung für das Einsatztraining (ETR) der Polizei Hamburg, die auch Bestandteil der PDV 350 (HH) ist, in Verbindung mit

8. der Ausbildungsanweisung für das ETR der Polizei Hamburg, am 30.11.2009 in Kraft gesetzt.

9. Dienstanweisung für das Diensthundwesen der Polizei Hamburg, die auch Bestandteil der PDV 350 (HH) ist, 10. Verfahrensanweisung für den Einsatz des Reizstoffsprühgerätes RSG 4 in der Polizei vom 4. Januar 2011, die auch Bestandteil der PDV 350 (HH) ist und 11. Handhabungshinweise des Polizeitechnischen Instituts (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) für Reizstoff-Sprühgeräte (RSG) mit Pfefferspray Stand: September 2008, die auch Bestandteil der PDV 350 (HH) sind.

Darüber hinaus siehe Anlage 5.

d) Welche und wie viele Schlagstöcke stehen welchen Polizeieinheiten seit 2005 zu Verfügung? Bitte detailliert und umfassend die jährliche Entwicklung der Anzahl seit 2005 beziehungsweise die Planung sowie die Kosten darlegen.

Schlagstöcke gehören zur persönlichen Ausstattung der Beamtinnen und Beamten der Schutz- und Wasserschutzpolizei. Seit 2009 werden die bisherigen Einsatzstöcke aus Gummi in einem Mehrjahresprogramm durch den „Einsatzstock-kurz-ausziehbar" (EKA) ersetzt (110 Euro/Stück). Es werden auch die Beamten der Kriminalpolizei ausgestattet. Die „Einsatzstöcke lang" (Befestigung am Einsatzschild) sowie Mehrzweckeinsatzstöcke (MES) werden im Dienststellenbestand vorgehalten.