Anpassungslehrgang für Erzieher mit ausländischer Qualifikation

An der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik FSP1 findet ein Anpassungslehrgang für Erzieher mit ausländischer Qualifikation statt. Für die Teilnahme an dieser neun- beziehungsweise zwölfmonatigen Anpassungsmaßnahme unter dem Namen „Berufliche Weiterbildung für Migrantinnen und Migranten" sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die erfolgreiche Teilnahme führt zur Anerkennung und somit erst zur Möglichkeit, als Erzieher in einer Hamburger Kindertagesstätte arbeiten zu können. Umgekehrt ist auch bei vorhandener Arbeitserfahrung und formaler Ausbildung ohne eine solche Anerkennung nur die Beschäftigung in geringer vergüteten Hilfstätigkeiten möglich.

Das Auswahlverfahren für den nächsten Lehrgang ist abgeschlossen. Nicht alle Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, können aufgenommen werden. Dies widerspricht jedoch dem Ziel, ausländische Berufsqualifikationen schneller und einfacher anzuerkennen, und den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, der vor dem Hintergrund einer bundesweiten Diskussion um die Vereinbarung von Beruf und Familie für qualifizierte Erzieher viele Beschäftigungschancen bietet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Seit wann findet der genannte Anpassungslehrgang statt? Wie viele Durchführungen des Lehrgangs gab es bisher und wann?

Der Anpassungslehrgang für Erzieherinnen/Erzieher mit ausländischer Qualifikation wird seit dem Schuljahr 2004/2005 jeweils ab August eines Jahres an der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße (FSP1) angeboten. Bisher gab es sieben Durchgänge.

2. Welche Voraussetzungen sind zur Teilnahme am Anpassungslehrgang zu erfüllen?

Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind

· eine abgeschlossene mindestens zweijährige akademische Ausbildung an einer Universität, Hochschule oder einem Institut im Bereich Pädagogik (Voraussetzung gilt für die angestrebte Qualifikation als staatlich anerkannte Erzieherin/als staatlich anerkannter Erzieher) oder

· mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss (vergleichbar mit dem Realschulabschluss) und eine abgeschlossene Fachschulausbildung im Bereich Vor-, Grundschul- oder Musikpädagogik (Voraussetzung gilt für die angestrebte Qualifikation als staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin/als staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent) und

· mindestens zwei Jahre Berufspraxis in einer Kindertageseinrichtung, einem Hort, einem Kinderheim oder an einer Grundschule in dem Land, in dem die Ausbildung stattgefunden hat oder

· ein Jahr Berufspraxis in einer Kindertageseinrichtung in Deutschland und

· ein Nachweis über einen Praktikumsplatz in einer Kindertagestätte beziehungsweise über eine Tätigkeit in einer Kindertagestätte für die Dauer des Lehrgangs, sowie

· der Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse auf gehobenem Niveau (zum Beispiel TestDaF Stufe 4, Zentrale Oberstufenprüfung Goethe-Institut, DSH 2) und

· die erforderlichen Bewerbungsunterlagen: Pass/Personalausweis, Lebenslauf, amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise über Schul- und Ausbildungsabschluss und Berufspraxis mit Übersetzung, Sprachzeugnis.

3. Wie viele Personen:

a. haben sich für die Teilnahme am Anpassungslehrgang jeweils beworben,

b. haben die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt,

c. sind tatsächlich in den Anpassungslehrgang aufgenommen worden,

e. arbeiten zurzeit als Erzieher bei einer Kindertagesstätte in Hamburg?

Bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln.

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

4. Die Lehrgangsteilnehmer absolvieren jeweils vier Tage Praxis. Welche Kita-Träger bieten für die Lehrgangsteilnehmer wie viele Praktikaplätze an? Bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln.

Der Nachweis über einen Praktikumsplatz in einer Kindertagesstätte beziehungsweise über eine Tätigkeit in einer Kindertagesstätte für die Dauer des Lehrgangs zählt zu den Teilnahmevoraussetzungen des Lehrgangs und wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft, aber nicht statistisch erhoben.

5. Für die Teilnahme am Lehrgang müssen die Teilnehmer Schulgeld bezahlen. Wie hoch war das Schulgeld für die einzelnen Durchführungen des Lehrgangs (bitte differenziert nach Jahren wiedergeben)?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Anpassungslehrgangs für Erzieherinnen/Erzieher mit ausländischer Qualifikation müssen entsprechend ihren Vorkenntnissen entweder neun oder zwölf Monate in dem Lehrgang verbleiben. Die Lehrgangsgebühr betrug

· 390 Euro für die neunmonatige Teilnahme und 516 Euro für die zwölfmonatige Teilnahme in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008,

· 396 Euro für die neunmonatige Teilnahme und 528 Euro für die zwölfmonatige Teilnahme in 2009 und beträgt

· 400 Euro für die neunmonatige Teilnahme und 550 Euro für die zwölfmonatige Teilnahme seit 2010.

6. Welche Höhe haben die Schülerkostensätze in diesem Lehrgang? Wenn dies nicht angegeben werden kann: Wie viele Haushaltsmittel stellt die Freie und Hansestadt Hamburg pro Lehrgang insgesamt zur Verfügung?

Schülerkostensätze werden für diesen Lehrgang nicht ermittelt. Die Schule erhält für die Durchführung des Anpassungslehrgangs für Erzieherinnen/Erzieher mit ausländischer Qualifikation eine Zuweisung von acht Lehrerwochenstunden (WAZ). Acht WAZ entsprechen 11.384 Euro Bruttojahreskosten beziehungsweise 8.504 Euro Nettojahreskosten.

7. Gibt es Überlegungen, die Zahl der Plätze im Lehrgang oder die Zahl der Lehrgänge selbst zu erhöhen?

Nein.

8. Einige Lehrgangsteilnehmer besuchen aufgrund der mitgebrachten Qualifikation lediglich einzelne Fächer des Unterrichts (insbesondere im Bereich der rechtlichen Fortbildung). Wie viele Teilnehmer haben im letzten Jahrgang nicht alle Fächer besuchen müssen? Wie viele Teilnehmer haben lediglich ein einzelnes Fach besucht und wenn ja, welches?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Es wird lediglich die Zahl der Lehrgangsteilnehmerinnen/Lehrgangsteilnehmer erhoben, die ausschließlich das Fach Recht besucht haben. Dies waren in

· 2007: sechs Personen,

· 2008: sechs Personen,

· 2009: neun Personen und

· 2010: zehn Personen.

Für die anderen Jahre liegen der zuständigen Behörde keine Daten vor.

9. Ist es möglich, Teilnehmer, welche lediglich ein einzelnes Fach beziehungsweise nur wenige Fächer besuchen, im Rahmen eines Blockseminars zu unterrichten und ihnen damit einen schnelleren Weg zur Anerkennung zu ermöglichen? Welche Gründe stehen dem gegebenenfalls entgegen? Würden durch eine solche Maßnahme Plätze im Lehrgang für andere Teilnehmer frei werden?

Nein. Der Unterricht im Anpassungslehrgang für Erzieherinnen/Erzieher mit ausländischer Qualifikation wird von den Lehrkräften der FSP1 geleistet. Blockunterricht für den Anpassungslehrgang würde daher zu Unterrichtsausfall in anderen Klassen der FSP1 führen.