Neuregelung der Modalitäten für Frühschwimmer

In der Presse wurde mehrfach über die Neuregelungen der Bäderland gegenüber den Frühschwimmern berichtet. In der Öffentlichkeit wurde das neu eingerichtete Club-Konzept sehr kontrovers diskutiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Die Freie und Hansestadt Hamburg subventioniert den Bäderbetrieb der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) mit erheblichen Mitteln. Um den Eintritt erschwinglich zu machen, wird jeder Badbesuch mit durchschnittlich ca. 10 DM bezuschußt. 1998 entstand ein Zuschußbedarf von rund 37 Millionen DM.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung muss die BLH diesen Zuschußbedarf auf 34,2 Millionen DM absenken und dauerhaft auf diesem Niveau halten. Ziel ist es, möglichst alle Bäder dauerhaft zu erhalten (siehe auch Drucksache 16/2558), was aber in zunehmendem Maße eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit voraussetzt.

Vor diesem Hintergrund entschied die BLH, in den 13 Regional- und Kombibädern besonders schwach frequentierte Zeiten aus dem Angebot zu nehmen bzw. das Angebot umzustellen. So ist es zur Einrichtung des „Frühschwimm-Clubs" gekommen.Entsprechende Analysen haben gezeigt, dass die Mehrzahl der Besucher, die morgens vor 9 Uhr schwimmen, regelmäßig und mehrmals pro Woche kommen.

Eine Umstellung auf ein Abonnementverfahren, bei dem Kassenpersonal und damit Kosten eingespart werden können, war deshalb naheliegend.

Die sieben Freizeitbäder sind davon nicht betroffen.Ohne Bindung an eine Mitgliedschaft kann dort auch morgens geschwommen werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der BLH wie folgt.

1. In der Presse wurde von „regelmäßigen Frühschwimmern" berichtet. Wie häufig muss ein morgendlicher Badegast ein Schwimmbad besuchen, um in diese Kategorie eingeordnet werden zu können?

Zu den „regelmäßigen Frühschwimmern" zählen Personen, die ein- bis zweimal wöchentlich oder häufiger die Bäder besuchen. Die Mehrzahl der Frühschwimmer besucht die Bäder mindestens dreimal in der Woche.

2. Wie groß wird die Zahl derjenigen geschätzt, die sich einen morgendlichen Schwimmbadbesuch aufgrund der Neuregelung nicht mehr leisten können?

Mit der Umstellung von Mehrfachkarten (Sechser-Karten) auf die Club-Karte ist das Frühschwimmen für die Mehrzahl der Besucher nicht teurer, sondern günstiger geworden.(Beispiel: Bei fünfzehnmaliger Nutzung im Monat zahlen Club-Mitglieder nur 65 DM statt ­ wie vorher ­ 72,50 DM.) Für die geringe Zahl der Gäste, die das Regional- und Kombibad nur ein- bis zweimal wöchentlich nutzen, gibt es die günstigere Club-Karte zu 38 DM. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Ist bekannt, ob die Badegäste, die morgens aus verschiedenen Gründen nicht mehr schwimmen, außerhalb der Frühschwimmerzeiten das Schwimmbad besuchen?

Die Auswertungen der entsprechenden Besucherzahlen liegen aufgrund der kurzen Erprobungszeit noch nicht vor.

4. Wäre eine Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten der Frühschwimmer für die Bäderland-Club-Karte für jene, die sich das Schwimmen nicht mehr leisten können, aber es aus gesundheitlichen Gründen weiterhin betreiben sollten, möglich?

Die Förderung von Angeboten zur Gesunderhaltung durch die Krankenkassen ist in der Vergangenheit stark eingeschränkt worden. Die Förderung für das Rheuma-, Rücken- und Schwangerschaftsschwimmen ist eingestellt worden.

5. Bisher ist es noch möglich, mit den gekauften Mehrfachkarten wie bisher das Schwimmbad zu besuchen.Wie hoch wird der Anteil derer geschätzt, die dieses Angebot in Anspruch nehmen?

Der Anteil der Frühschwimmer, die noch Mehrfachkarten besitzen, ist sehr gering. Die geschätzte Größenordnung beträgt ­ mit rückläufiger Tendenz ­ 10 Prozent der Besucher.