Das Personalamt nimmt Personalangelegenheiten wahr die von grundsätzlicher und behördenübergreifender Bedeutung sind

Das Personalamt nimmt Personalangelegenheiten wahr, die von grundsätzlicher und behördenübergreifender Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang werden auch Fragestellungen und Themen der Hochschulen bearbeitet, ohne dass Personalkapazitäten konkret für die Interessen der Hochschulen vorgesehen oder gebunden sind. Die damit verbundene zeitliche und mengenmäßige Bindung der Personalkapazitäten ist weitgehend zufallsabhängig und lässt sich daher nicht ermitteln.

Darüber hinaus erbringt das ZPD personalwirtschaftliche Dienstleistungen (Durchführung und laufende Anpassung der Bezügeabrechnung, Gestaltung der personalwirtschaftlichen Geschäftsprozesse, Anordnung der Bezüge und Versorgungsleistungen, Festsetzung und Abrechnung von Beihilfen, Pfändungen und Versorgungsleistungen) für die gesamte Hamburgische Verwaltung inklusive der Universitäten; von diesen erfolgt hierfür eine fallbezogene Kostenerstattung auf der Basis von Jahresdurchschnittswerten. Da es sich hierbei im Wesentlichen um die Verteilung von Fixkosten handelt, sind derzeit keine besonderen für die Hochschulen reservierten Stellenanteile ausweisbar. Ihre Ermittlung würde einen neuen konzeptionellen Ansatz, eine rückwirkende Erhebung bislang nicht erfasster Daten sowie umfassende neue Berechnungen erfordern, inklusive der erforderlichen internen und externen Abstimmungen und Qualitätssicherung. Die Anteile sind über die Jahre im Wesentlichen unverändert, das heißt Zeitanteile sind zu den genannten Stichtagen konstant.

Sechs der neun Stellen der Jahre 2005 bis 2009 beziehungsweise zehn der 13 Stellen im Jahr 2011 sind dem Amt für Haushalt und Aufgabenplanung zuzurechnen. Das entsprechende Referat betreut den Einzelplan 3.2. Die anderen drei Stellen sind dem Amt für Organisation und Zentrale Dienste (Serviceleistungen im Bereich der Beschaffung und des Gebäudemanagements) zuzuordnen.

Es handelt sich bei der genannten E 14 und drei der AR A12-Stellen (Betreuung der ERPSystemlandschaft Hochschulen durch die Fachliche Leitstelle) nicht um neue Stellen, da die damit verbundene Fachaufgabe zuvor in der BWF angesiedelt war und die Stellen mit dem Aufgabenübergang verlagert worden sind.

^ Für die Beschäftigten LRD B 2 und I a/A 15 sowie eine A 11 (ab 2009 E 10), eine A 12 und eine A 14 lässt sich der Anteil für die Aufgaben bezüglich der Hochschulen nicht quantifizieren.

3. Falls sich der Personalbestand nach Fragen 1. und 2. nicht gesenkt haben sollte: wieso nicht?

BWF-Hochschulamt

Der Personalbestand ist über den Betrachtungszeitraum abgesehen von projektbezogenen Schwankungen stabil und kann ohne Reduzierung von Aufgaben nicht gesenkt werden.

Personalamt

Zum 01.07.2005 ist mit Gründung des Zentrums für Aus- und Fortbildung die Planung und Organisation der dezentralen fachübergreifenden und IT-Fortbildung auch der Hochschulen aus Effizienzgründen beim ZAF zentralisiert worden; die Personalkapazität wird bedarfsorientiert vorgehalten und im Rahmen interner Erstattungen aus den Budgets der Hochschulen finanziert. Auch die Arbeitsmedizinische Betreuung der Hochschulen seitens des AMD ist eine Leistung, die von den Hochschulen bedarfsorientiert abgerufen und im Rahmen interner Erstattungen verrechnet wird.