Ist der Richtwert von 12 Metern pro Sekunde noch

Verkehrssituation an der Kreuzung Mühlenkamp/Poelchaukamp (I) Anwohnende haben sich über die Dauer der Grünphase einer Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger über den Mühlenkamp, Höhe Poelchaukamp beschwert. Es handelt sich um diejenige der beiden Ampeln dort, die von der Hamburger Sparkasse zum O2-Shop führt. Der Übergang ist dort nach eigener Messung zum Einmündungsbereich hin rund 11 Meter und an seiner schmalsten Stelle circa 9,5 Meter breit. Von einer zentimetergenauen Messung wurde aufgrund der Gefahr für Leib und Leben abgesehen. Mehrmalige Zeitnahmen ergaben, dass die Grünphase handgestoppt zwischen 7:07 und 7:21 Sekunden beträgt. Das klingt zunächst gar nicht so kurz. Wiederholtes Probequeren ergab jedoch: Ein sportlicher Mensch in seinen allerbesten Jahren schafft es nicht, in flottem Geh-Tempo die andere Straßenseite zu erreichen, bevor die Ampel wieder rot ist. Erst in zügigem Laufschritt ist dies möglich. Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Gehbehinderung oder Elternteile mit mindestens einem Kind an der Hand bleibt dieses Erfolgserlebnis jedoch verwehrt. Nun müssen bei Ampelschaltungen zwar auch die sogenannten Zwischenzeiten mitberücksichtigt werden, also diejenigen Zeiten, die hinzukommen, bis in diesem Fall der Autoverkehr freie Fahrt hat (vergleiche Drs. 19/4401). Dennoch ist die kurze Grünphase insbesondere für Eltern ärgerlich, die ihren Kindern beibringen wollen, dass sie Ampeln ausschließlich bei Grün überqueren dürfen. Meine Drucksachenrecherche zum Thema „Grünphasen" ergab: Die zuständigen Behörden gingen vor sechs Jahren bei der Bemessung von Grünphasen an Ampeln für Fußgängerinnen und Fußgänger von einer Schrittgeschwindigkeit von 1,2 Metern pro Sekunde aus (Drs. 18/2346). Zieht man von der oben genannten Grünphase auch noch eine angemessene Reaktionszeit ab, ist die verbleibende Netto-Zeit auf jeden Fall zu kurz.

Ich frage den Senat:

1. Ist der Richtwert von 1,2 Metern pro Sekunde noch aktuell?

Ja.

2. Wie bewertet der Senat die im Vorwort dargestellte Situation?

Die einem Fußgänger zum Überqueren einer Fahrbahn zur Verfügung stehende Zeit setzt sich aus der Startzeit (= Grünzeit) und der Schutz-/beziehungsweise Räumzeit (Zeitspanne zwischen Grünende für Fußgänger und Grünbeginn des Fahrverkehrs) zusammen. Während der Grünzeit hat der Fußgänger die Möglichkeit, die Fahrbahn zu betreten und kann sie nach Grünende, während der Schutzzeit, ungefährdet verlassen ­ auch wenn die Fußgängersignalgeber bereits wieder Rotlicht zeigen. Aus der Kombination von Grünzeit und Schutzzeit ergeben sich für bei Grünbeginn startende Fußgänger sehr komfortable Zeiten zum Überqueren der Fahrbahn an der genannten Stelle. Gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) soll diese Räumzeit für Fußgänger zwischen Grünende Fußgänger und Grünbeginn Fahrverkehr mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,2 Metern pro Sekunde (m/s) bis höchstens 1,5 m/s in Relation zum Fahrbahnquerschnitt errechnet werden. In Hamburg wird für diese Berechnungen zugunsten der Fußgänger grundsätzlich der niedrigere RiLSA-Wert von 1,2 m/s zugrunde gelegt.

An dem benannten Überweg der Lichtsignalanlagen Mühlenkamp/Poelchaukamp haben Fußgänger eine Fahrbahnbreite von circa 10 Metern zu queren. Für diesen Weg benötigen Fußgänger unter Zugrundelegung der oben angegebenen Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s circa neun Sekunden. Als Grünzeit sind in jedem Umlauf sieben Sekunden vorgesehen. Wenn die Ampel jetzt auf Rot schaltet, beginnt die oben angegebene „Schutzzeit". Fußgänger können bei der gemäß der bundesweit angewendeten Richtlinie anzusetzenden Gehgeschwindigkeit die andere Straßenseite erreichen, ohne dass sie Gefahr laufen, von einem Fahrzeug angefahren zu werden.

Selbst wenn ein Fußgänger in der letzten Grünsekunde mit der Querung der Fahrbahn beginnt, hat er nach den im Programm hinterlegten Signalzeitenplänen an dieser Fußgängerampel noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn zu räumen, bevor der Fahrverkehr Grünlicht erhält. Der zugrunde gelegte Wert einer Gehgeschwindigkeit von 1,2

m/s wird regelmäßig auch von älteren Menschen erreicht, die nur langsam gehen können. Insofern sind die Räumzeiten an der Furt so bemessen, dass die Fahrbahn auch von langsam gehenden Fußgängern gefahrlos überquert werden kann, wenn die Straße jeweils bei Grünlicht betreten wird.

3. Wie wird bei einer Ampelanlage technisch die Dauer einer Grünphase eingestellt?

Die Programmierung des Steuerungsprogramms wird durch Vattenfall vorgenommen und anschließend vor Ort eingelesen.

4. Gibt es einen besonderen Grund für die Taktung der Ampel am angegebenen Ort?

Im Rahmen eines vom Senat 1990 beschlossenen Busbeschleunigungsprogramms wurden die Lichtsignalanlagen im Straßenzug Hofweg/Mühlenkamp mit einer Steuerung versehen, die es den Bussen erlaubt, „Grün" anzufordern. Hierfür war es erforderlich, mit einer kurzen Umlaufzeit von 60 Sekunden zu arbeiten und nur dort eine Freigabezeit zu geben, wo ein tatsächlicher Bedarf (Anforderung) besteht. Dies hat den Vorteil eines schnellen Phasenwechsels für eine Busbeschleunigung. Aber auch für Fußgänger, die nicht so lange auf „Grün" warten müssen. Zu berücksichtigen waren hier die notwendige gesonderte Phase für Linksabbieger vom Mühlenkamp in den Poelchaukamp sowie die gewünschte signaltechnische Bevorzugung der Linienbusse auf den MetroBus-Linien 6 und 25 bei zugleich möglichst kurzen Wartezeiten für Fußgänger, die eine kurze Umlaufzeit mit kurzen Grünzeiten für alle Verkehrsteilnehmer bedingen.

5. Steht diese Ampel in einem Schaltzusammenhang mit anderen Ampelanlagen in der Umgebung?

Wenn ja, mit welchen und wie?

Ja, die genannte Lichtsignalanlage ist mit den Anlagen im Bereich Hofweg/Mühlenkamp abgestimmt, sodass sich in Abhängigkeit der Busbeeinflussung „Grüne Wellen" ergeben können.

6. Spricht aus Sicht des Senats irgendetwas dagegen, die Grünphase der genannten Ampel auf eine für Fußgängerinnen und Fußgänger angemessene Grünphase zu verlängern?

Wenn nein, was muss dazu geschehen?

Die Schaltung längerer Grünzeiten für Fußgänger wäre nur bei einer Verlängerung der Umlaufzeiten mit entsprechend längeren Wartezeiten für Busse und Fußgänger möglich, die hier erfahrungsgemäß jedoch nicht akzeptiert werden würden. Die gegenwärtige Ampelschaltung hat sich im langjährigen Betrieb seit März 2004 bewährt und war bisher nicht Gegenstand von Beschwerden im Hinblick auf die Länge der Grünzeiten für Fußgänger. Eine Änderung wird daher weder für sinnvoll noch erforderlich gehalten.

7. Anderes Thema: Aufgrund welcher Beschlusslage ist die angegebene Ampel eine Bedarfsampel?

Siehe Antwort zu 4.

8. Spricht aus Sicht des Senats etwas dagegen, diese Ampel zu einer „normalen" Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger umzuwandeln?

Da die derzeitige Schaltung der Lichtsignalanlage der Busbeschleunigung dient und der Senat es sich zum Ziel gesetzt hat, den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern, besteht nicht die Absicht, die Schaltung zu ändern. Im Übrigen siehe hierzu Antworten zu 2. und 6.

9. Wer müsste dies in welcher Form aufgrund welches Antrages beschließen, und was würde eine entsprechende Umrüstung kosten?

Änderungen an den Schaltungen werden durch die zuständigen Behörden nach Abwägung von fachlichen Stellungnahmen vorgenommen. Umschaltungen von Lichtsignalanlagen sind von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig, sodass Kosten immer Einzelfallabhängig sind. Eine Umschaltung der hier genannten Lichtsignalanlage wird mit bis zu 5.000 Euro prognostiziert.