Gesundheitsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen älterer Menschen sind in Hamburg in der Vergangenheit nicht erfasst worden

Gesundheitsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen

11. Welche Faktoren haben nach Erkenntnis des Senats und nach Sachlage die gesundheitsbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen der älteren Menschen in Hamburg verändert? Welche Rolle kommt dabei den jeweiligen individuellen Bildungsständen zu? Gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede, und wenn ja, welche? Gelten die gleichen Faktoren auch für Menschen mit Migrationshintergrund für gesundheitsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen, und wenn ja welche? Welche Entwicklungsmerkmale weisen die Bezirke hier im Vergleich zueinander auf und gibt es stadtteilbezogene Unterschiede?

Gesundheitsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen älterer Menschen sind in Hamburg in der Vergangenheit nicht erfasst worden. Aus diesem Grund liegen keine Vergleichszahlen vor, mit denen Veränderungen dargestellt werden könnten.

Aus der 2009 durchgeführten repräsentativen telefonischen Befragung zur Gesundheit älterer Menschen in Hamburg lassen sich Hinweise auf mögliche Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Merkmalen und den gesundheitsbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen ableiten. Der Gesundheitsbericht ist unter www.hamburg.de/gesundheitsberichte/2742680/bericht-gesundheit-aelterer-menschen-in-hamburg.html einzusehen. Weitere Auswertungsergebnisse werden im Bericht II zur Gesundheit älterer Menschen veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist geplant für das 3. Quartal 2011.

Ein Vergleich der Bezirke beziehungsweise der Stadtteile ist auf Grundlage der repräsentativen Telefonbefragung nicht möglich.

V. Gesundheitliche Versorgung, Pflege

12. Wie beurteilt der Senat die hohe Ärzte-/-innendichte in Hamburg bei ungleichmäßiger Verteilung der Ärzte-/-innensitze angesichts der älter werdenden Menschen, ihrer oft eingeschränkten Mobilität und ihrer spezifischen Anforderungen an hausärztlichem und fachärztlichem Know-how?

Welche Veränderungen sind denkbar beziehungsweise werden ­ wenn möglicherweise auch noch nicht abschließend ­ angedacht?

Die zuständige Behörde sieht eine möglichst wohnortnahe ambulante vertragsärztliche Versorgung insbesondere im Bereich der haus- und kinderärztlichen Versorgung als sinnvoll und notwendig an. Bemühungen hierzu seitens der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung werden unterstützt und begrüßt.

Eine Flexibilisierung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung und in diesem Zusammenhang eine Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Länder auf regionaler Ebene werden derzeit im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert und angestrebt.

13. Wie hoch ist die Anzahl der gerontopsychiatrisch aus- und weitergebildeten niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen in Hamburg, und wie verteilen sie sich? Aufschlüsselung bitte auf die Bezirke und ihre jeweiligen Stadtteile.

Eine systematische gerontopsychiatrische Weiterbildung im Sinne der Weiterbildungsordnung für Ärzte und Ärztinnen ist nicht vorgesehen. In Ergänzung zu einer Facharztkompetenz haben die Ärzte und Ärztinnen jedoch die Möglichkeit, im Rahmen einer 18-monatigen Weiterbildung die Zusatzbezeichnung „Geriatrie" zu erwerben.

In Hamburg sind 16 Ärzte und Ärztinnen mit der Weiterbildung

· Klinische Geriatrie im Rahmen der Inneren Medizin,

· Klinische Geriatrie im Rahmen der Allgemeinmedizin,

· Klinische Geriatrie im Rahmen der Nervenheilkunde,

· Klinische Geriatrie im Rahmen der Psychiatrie und Psychotherapie oder Geriatrie niedergelassen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 20. Angaben zur Zahl der Hamburger Patienten und Patientinnen in den verschiedenen Disease-Management-Programmen (DMP) können daher nur im Rahmen einer Umfrage bei allen (rund 100) Krankenkassen mit Versicherten in Hamburg ermittelt werden. Dies war im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

15. Wie sind die ambulanten Pflegedienste in Hamburg auf multimorbide, demenzieIl erkrankte Pflegebedürftige mit und ohne Migrationshintergrund vorbereitet? Welche Fort- und Weiterbildungsangebote werden jährlich dazu in welchem Umfang von den Pflegediensten und ihren Pflegefachkräften angenommen? Wer finanziert die fachliche Weiterbildung? Wer kontrolliert die Teilnahme an qualifizierten Weiterbildungen?

Bitte um eine vollständige, aktuelle Liste.

Alle ambulanten Pflegedienste in Hamburg sind auf multimorbide, demenziell erkrankte pflegebedürftige Menschen vorbereitet. Gemäß Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015 bieten neben dem pflegerischen Grundangebot 43 ambulante Pflegedienste Dementenbetreuung und 80 ambulante Pflegedienste fremdsprachige Pflegeteams als besonderen Schwerpunkt an (freiwillige Selbstauskunft der Pflegedienste, Stand: Oktober 2009).

Die ambulanten Pflegedienste in Hamburg sind vertraglich verpflichtet, Qualitätsstandards einzuhalten. Gemäß Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI sind die Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung und das Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI bindend. Multimorbide, demenziell erkrankte pflegebedürftige Menschen werden von Pflegekräften mit entsprechenden kontinuierlich erworbenen Qualifikationsnachweisen verschiedener Bildungsträger versorgt. Bereits im Rahmen des Verfahrens zum Abschluss eines Versorgungsvertrages muss ein Pflegekonzept vorgelegt werden. Dieses enthält zwingend die regelmäßige, aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist Bestandteil des Qualitätsmanagements des ambulanten Pflegedienstes.

Fort- und Weiterbildungsangebote zu den unterschiedlichen Themenbereichen wie Demenz, Gerontopsychiatrie, Palliative Care, Kultursensible Pflege und andere pflegefachliche Seminare werden durch verschiedene Bildungsträger für Pflegekräfte durchgeführt. Erkenntnisse über die Inanspruchnahme liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsangeboten wird statistisch nicht erfasst. Die der zuständigen Behörde bekannten Bildungsträger sind hierzu befragt worden. Da nur ein Bildungsträger Auskunft über Teilnehmerzahlen gegeben hat, liegen verwertbare Ergebnisse nicht vor. Die fachliche Weiterbildung wird von den ambulanten Pflegediensten beziehungsweise auch von den Pflegefachkräften selbst finanziert.

Das Qualitätsmanagement des Pflegedienstes und damit die fachliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Rahmen der jährlichen Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nach § 114 SGB XI überprüft. Defizite führen zu Anhörungsverfahren der Pflegekassen. Die daraufhin erteilten Bescheide enthalten entsprechende Auflagen (beispielsweise auch zu wahrzunehmenden Fort- und Weiterbildungsangeboten), die vom Pflegedienst innerhalb bestimmter Fristen umzusetzen sind. Die Umsetzung kann erneut vom MDK überprüft werden. Das Nichteinhalten hat vertragliche Konsequenzen bis hin zur Vertragskündigung nach § 74 SGB XI.

16. Wie beurteilt der Senat die Arbeit der Hamburger Pflegestützpunkte hinsichtlich der Frequentierung, des Beratungsangebotes, insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund, und der regionalen Vernetzung?

Gibt es zwischen den Pflegestützpunkten in den Bezirken Besonderheiten? Bitte auch verschiedene Einschätzungen darlegen, selbst wenn sie nicht Senatsmeinung sind.

Im Juli 2009 wurden die ersten Pflegestützpunkte eröffnet, im April 2010 der letzte.

Damit befindet sich dieses neue Beratungsangebot noch in der Aufbauphase. Es wird von den Ratsuchenden gut angenommen: Im Mai 2011 waren knapp 11.000 Erstkontakte seit Eröffnung der ersten Stützpunkte zu verzeichnen.

Die wissenschaftliche Begleitstudie zur Einführung der Pflegestützpunkte (vergleiche Drs. 20/202) schätzt die Inanspruchnahme durch Menschen mit Migrationshintergrund als unterdurchschnittlich ein. Maßnahmen, um die Nutzung zu erhöhen, wurden bereits eingeleitet. Es wurden zwei Beraterinnen mit Migrationshintergrund und türkischen und russischen Sprachkenntnissen eingestellt und eine größere gemeinsame Arbeitstagung von Pflegestützpunkten, Integrationszentren, Migrantenorganisationen und Bezirksämtern durchgeführt.

Die Aufgabe der regionalen Vernetzung wird von den Pflegestützpunkten sehr ernst genommen. Die ersten Schritte ­ das Bekanntmachen des Angebots und das Knüpfen von Kontakten ­ sind an allen Standorten erfolgt. Daraus haben sich bereits Kooperationsbeziehungen entwickelt.

Die Pflegestützpunkte unterscheiden sich unter anderem in Bezug darauf, welches Personal von den Trägern entsandt wurde: Einzelne Bezirksämter und Pflegekassen haben neue Kräfte eingestellt, die Bezirksämter setzen ansonsten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ein, die vorher in der Bezirklichen Seniorenberatung gearbeitet haben, zum Teil werden auch Pflegekräfte eingesetzt, die vorher bei Asklepios beschäftigt waren, sogenannte Rückkehrerinnen. Weitere Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen Kooperationsformen zwischen Pflegestützpunkten und Bezirklicher Seniorenberatung. Eine Sonderrolle nimmt der Pflegestützpunkt Kinder und Jugendliche in Hamburg-Nord ein, weil er für eine bestimmte Zielgruppe ein zentrales Angebot vorhält.

17. Gibt es für alle in Hamburg tätigen Ärzte und Ärztinnen und medizinischen Einrichtungen eine Pflicht zur Meldung an das Hamburgische Krebsregister? Welche Angaben kann der Senat zur Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Krebsregister der neuen Bundesländer und Berlin aussagen?

Nein, eine generelle Meldepflicht für alle Ärzte und Ärztinnen gibt es nicht. Das Hamburgische Krebsregistergesetz unterscheidet zwischen Einwilligungsmeldungen, zu denen die Ärzte/-innen und Zahnärzte/-innen berechtigt sind, und pseudonymen Pflichtmeldungen von Pathologinnen und Pathologen, die durch spezielle Untersuchungsmethoden die Tumordiagnose stellen, ohne unmittelbaren Patientenkontakt zu haben.

Das Gemeinsame Krebsregister der neuen Bundesländer und Berlins ist ebenso wie das Hamburgische Krebsregister Mitglied der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID e.V.). Über diese gemeinsame Plattform erfolgt die notwendige fachliche Abstimmung und Zusammenarbeit.

18. Wie ist die psychoonkologische Versorgung in Hamburg qualitativ und quantitativ (Anzahl und Verteilung der Beratungsstellen) gesichert? Wie werden die Beratungsstellen finanziert? Bitte konkret angeben.

Die psychoonkologische Versorgung durch Beratungsstellen wird durch folgende Einrichtungen sichergestellt: