Grundstück

Umsetzung der neuen Sielbenutzungsgebühren

Zum 1. Januar 2012 wird die Sielbenutzungsgebühr in Hamburg neu geregelt. Die Bürgerschaft hat der Änderung des Sielabgabengesetzes im letzten Jahr mit großer Mehrheit zugestimmt. Demnach wird zukünftig die Sielbenutzungsgebühr für Niederschlagswasser anhand der überbauten und befestigten Grundstücksflächen ermittelt. Diese Neuregelung ist sinnvoll und sachgerecht. Allerdings erfordert sie eine umfassende Flächenerfassung der betroffenen Grundstücke. Dabei wird in vielen Bürgergesprächen deutlich, dass trotz der von HAMBURG WASSER an die Gebührenpflichtigen versandten Unterlagen in vielen Fällen Unklarheiten bestehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Es ist beabsichtigt, die Sielbenutzungsgebühren zum 1. Januar 2012 in Hamburg neu zu regeln. Um die Niederschlagswassergebühr zukünftig verursachungsgerecht zu erheben, sind zuvor die Flächen zu ermitteln, von denen Niederschlagswasser in das Siel eingeleitet wird. Auf dieser Grundlage ist sowohl die Höhe des zukünftig flächengestützten Niederschlagswassergebührensatzes als auch die für das einzelne Grundstück gebührenrelevante Fläche festzulegen. Die Bürgerschaft hat mit ihrem Beschluss vom 21. Dezember 2010 die daten- und auskunftsrechtlichen Voraussetzungen für die Flächenerhebung geschaffen. Die Einführung der neuen Bemessungsgrundlage für die flächengestützte Niederschlagswassergebühr bedarf einer weiteren Änderung des Sielabgabengesetzes. Die Befassung von Senat und Bürgerschaft soll auf Basis der Ergebnisse der Flächenerhebung, die derzeit durch HAMBURG WASSER und dem von HAMBURG WASSER beauftragten Dienstleister durchgeführt wird, erfolgen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wurden mittlerweile alle betroffenen Grundeigentümer mit den Informations- und Befragungsunterlagen angeschrieben?

Wenn nein, wann wird der Versand abgeschlossen sein?

Die Befragung der betroffenen Grundeigentümer wurde in der 21. Kalenderwoche beendet. Es sind nunmehr ausschließlich „Restfälle" zu versenden, bei denen eine neue Anschrift ermittelt wurde beziehungsweise zu ermitteln ist.

2. Wie viele Erhebungsbögen wurden bislang insgesamt versandt?

Insgesamt wurden 147.000 Erhebungsbögen an die Grundeigentümer versendet.

3. Wie viele Erhebungsbögen wurden bislang von den Grundeigentümern zurückgesandt?

Bei wie vielen der zurückgesandten Unterlagen wurden Ergänzungen oder Korrekturen auf den Erhebungsbögen vorgenommen?

Bislang 89.691 Erhebungsbögen, davon wurden 24.700 ohne Korrekturen zurückgesendet. Bei den übrigen 64.991 Erhebungsbögen wurden Korrekturen vorgenommen, die im Wesentlichen den Anschlussgrad von Terrassen und Wegen auf dem Grundstück betreffen. Diese Korrekturen wurden im Rahmen der Befragung erwartet und sind unumgänglich, da auf den ausgewerteten Luftbildern naturgemäß lediglich die Versiegelung/Bebauung eines Grundstücks, nicht jedoch der Anschlussgrad der Flächen an das Sielnetz erkannt werden kann.

4. Wurden oder werden auch private Firmen oder Ingenieurbüros für die Erhebung eingesetzt?

a. Wenn ja, welche und auf welcher rechtlichen, vertraglichen und organisatorischen Grundlage?

HAMBURG WASSER hat das Ingenieurbüro BFUB GmbH als Dienstleister auf Grundlage einer europaweiten Ausschreibung mit der Durchführung/Begleitung des Verfahrens beauftragt.

b. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

c. Wie läuft die Zusammenarbeit mit diesen Dienstleistern?

Die Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleister funktioniert sehr gut. Es werden regelmäßige Besprechungen durchgeführt, um beide Seiten über aktuelle Ereignisse und den Projektfortschritt zu informieren.

d. Gibt oder gab es Beschwerden oder Unklarheiten bei den Grundeigentümern, die auf die Beauftragung externer Dienstleister zurückzuführen sind?

Wenn ja, welche?

Nein.

5. In welcher Form werden die von den Grundeigentümern gemachten Angaben überprüft?

Die Angaben der Kunden durchlaufen eine Plausibilitätsprüfung bevor sie in die Flächendatenbank übernommen werden. Diese Plausibilitätsprüfung beruht auf fest definierten Prüfkriterien.

6. Wie viele Anrufer haben sich mit Rückfragen an die zentrale ServiceTelefonnummer des Dienstleistungspartners von HAMBURG WASSER gewandt?

Insgesamt wurden bisher circa 50.000 Telefongespräche mit den Grundeigentümern geführt.

7. Zu welchem Stichtag wurden bei Einführung der neuen Sielgebühren die Daten der Grundeigentümer für den Versand der Informations- und Befragungsunterlagen übermittelt?

Die Grundeigentümerdaten entstammen dem Hamburgischen Automatisierten Liegenschaftsbuch (HALB) des Landesbetriebs für Geoinformation und Vermessung und wurden im April 2009 an HAMBURG WASSER übergeben.

8. Wie wird sichergestellt, dass im Falle eines nach dem Stichtag erfolgten Eigentumswechsels die neuen Grundeigentümer über die Neuregelung informiert werden?

Sofern sich der Eigentümer nach der Bereitstellung der HALB-Daten geändert hat, erhält HAMBURG WASSER die Befragungsunterlagen mit einem entsprechenden Hinweis auf den neuen Eigentümer zurück. Ist dies nicht der Fall, erhält HAMBURG WASSER die Befragungsunterlagen als unzustellbar zurück. Diese Fälle werden mit aktuellen Eigentümerdaten aus dem Amtlichen Liegenschafts- und Katasterinformationssystem (ALKIS, ehemals HALB) des Landesbetriebs für Geoinformation und Vermessung aktualisiert und an die neuen Eigentümer versendet.

9. Gemäß Drs. 19/7628 sind im Rahmen der Einführung der neuen Sielgebühren 30.000 Euro für Informationsveranstaltungen und Bürgerberatung vorgesehen. Wie viele Informationsveranstaltungen von HAMBURG WASSER haben bislang stattgefunden?

Wie wurde auf die Veranstaltungen hingewiesen und welche Kosten sind dafür angefallen?

An welchen weiteren Informationsveranstaltungen (zum Beispiel von Grundeigentümerverbänden) haben Vertreter von HAMBURG WASSER zur Information über die Neuregelung der Sielgebühren teilgenommen?

HAMBURG WASSER hat insgesamt vier große Informationsveranstaltungen angeboten. Auf sie ist mit Anzeigen in den Wochenblättern sowie über die Homepage von HAMBURG WASSER hingewiesen worden. Insgesamt sind Kosten von rund 12. Euro entstanden.

Ferner hat HAMBURG WASSER bei drei Mitgliederversammlungen des Grundeigentümerverbands sowie beim Bauernverband der Vier- und Marschlande über die Veränderungen bei der Sielbenutzungsgebühr informiert. Darüber hinaus ist vor geladenen Gästen der Handels- und Handwerkskammer gesprochen worden.

10. Wann sollen die Grundeigentümer endgültig über die Größe der gebührenrelevanten Fläche auf ihrem Grundstück informiert werden?

Nach den Sommerferien werden Flächenfeststellungsbescheide versendet, in denen die gebührenrelevante Fläche festgesetzt wird.

11. Inwiefern haben die Grundeigentümer dann eine Widerspruchsmöglichkeit zu den festgelegten Bemessungsgrundlagen für die Gebührenberechnung?

Gegen den Flächenfestsetzungsbescheid kann das Rechtsmittel des Widerspruchs entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung eingelegt werden.

12. Welches Verfahren ist bei späteren Änderungen der Grundstücksbeschaffenheit (zum Beispiel durch Neu- beziehungsweise Umbauten oder Entsiegelungsmaßnahmen) vorgesehen?

Zukünftig sind Veränderungen an der Grundstücksbeschaffenheit vom Grundeigentümer HAMBURG WASSER mitzuteilen, sodass diese Informationen bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann.