Mittelstandsfeindliche Vergabe von Reinigungsleistungen an Hamburger Schulen

Nach dem Arbeitsprogramm des Senats sollen die Chancen kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Ausschreibung kleiner Lose verbessert werden. Außerdem sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vor unseriösen Anbietern und Lohndumping geschützt werden. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe des § 4 Absatz 2 Hamburgisches Vergabegesetz, nach der zur Förderung des Mittelstandes Vergabeverfahren und Verdingungsunterlagen so zu gestalten sind, dass kleine und mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen und beim Zuschlag berücksichtigt werden können.

Im Bereich der Reinigung von Schulgebäuden oblag die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen sowie die Vergabe von Aufträgen bislang der Finanzbehörde. Bestandteil der Ausschreibungen waren dabei regelmäßig Qualitätsprüfungen nach einem von der Finanzbehörde festgelegten Qualitätsmanagement-System („QM-Modell Hamburg"), die Einbeziehung einer aus Vertretern der Finanzbehörde und der Landesinnung des Gebäudereinigungshandwerks besetzten Schiedsstelle sowie die Bereitschaft von Anbietern, sich in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften der Prüfung durch die Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereiniger-Handwerk e.V. (PBSt) zu unterziehen. Die Ausschreibungen sahen regelmäßig eine Preisanpassungsklausel vor. Bei der Wertung von Geboten wurden neben dem Preis auch die Kriterien Ausbildung, Umwelt und QMKonzept gewichtet. Diese Vergabepraxis kam insbesondere am Standort Hamburg tätigen mittelständischen Gebäudereinigungsunternehmen mit hohem Leistungs- und Sozialstandard zugute.

Diese bewährte Vergabepraxis scheint trotz der Versprechungen aus dem Arbeitsprogramm des Senats Vergangenheit zu sein.

Dies vorschickend frage ich den Senat:

1. Ist dem Senat bekannt, dass die GWG Gewerbe Gesellschaft für Kommunal- und Gewerbeimmobilien mbH im Auftrag des Sondervermögens Schulbau Hamburg (SBH) europaweit die Reinigung von 32 Schulgebäuden ausgeschrieben hat?

2. Ist es zutreffend, dass es sich bei der unter Ziffer 1. genannten Gesellschaft um eine 100-Prozent-Tochtergesellschaft der städtischen SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg handelt?

Ja.

4. Ist es zutreffend, dass nach den Ausschreibungsunterlagen die Bieter beziehungsweise Auftragnehmer nicht dem bislang praktizierten QMSystem der Finanzbehörde („QM-Modell Hamburg") oder einem vergleichbaren System unterliegen?

Nein. Das Qualitäts-Management-Modell Hamburg findet Anwendung.

5. Ist es zutreffend, dass nach den Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen ist, dass sich die Bieter beziehungsweise Auftragnehmer einer Prüfung durch die Prüf- und Beratungsstelle für das GebäudereinigerHandwerk e.V. (PBSt) unterstellen?

Nein. Die Bieter werden durch die Prüf- und Beratungsstelle der Gebäudereinigung überprüft und ermöglichen auch eine Angebotsabgabe kleinerer und mittlerer Unternehmen.

6. Ist es zutreffend, dass die Ausschreibungsbedingungen keine Preisanpassungsklausel, sondern einen Festpreis bis zum Ende der Vertragslaufzeit vorsehen?

Nein. Eine Preisanpassungsklausel ist vorgesehen.

7. Teilt der Senat die Auffassung, dass die unter Ziffer 3. genannten Losgrößen für kleine und mittlere Gebäudereinigungsunternehmen nicht oder nur sehr schwer zu bewältigen sind?

Wenn nicht, wie begründet der Senat seine gegenteilige Meinung?

Nein. Die gewählten Losgrößen entsprechen dem Vergaberecht und ermöglichen auch eine Angebotsabgabe kleinerer und mittlerer Unternehmen.

8. Ist es zutreffend, dass nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen bei der Wertung der Angebote neben dem Preis die Kriterien Ausbildungsleistungen, Umwelt- und Qualitäts-Management keine Rolle spielen?

Nein. Wertungskriterien der Angebote neben dem Preis waren:

· Aus- und Weiterbildungskonzept

· Qualitätssicherungskonzept

· Umweltverträglichkeitskonzept.

9. Ist es zutreffend, dass die Vergabe von allen vier Losen nicht an Hamburger Unternehmen erfolgt ist?

Nein. Es handelt sich in allen Fällen um Hamburger Niederlassungen.

10. Wenn Ziffer 9. ganz oder teilweise zutreffend sollte:

a) Wo haben die beauftragten Unternehmen ihren Sitz?

b) Handelt es sich bei den beauftragten Unternehmen um kleine oder mittlere Unternehmen? Wie hoch sind jeweils die Bilanzsumme, der Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten der beauftragten Unternehmen?

c) Wie viele Beschäftigte von Hamburger Reinigungsunternehmen waren bislang an den 37 betroffenen Schulen beschäftigt?

d) Wie hoch schätzt der Senat die Steuerausfälle, die dadurch eingetreten sind, dass eine Auftragsvergabe an nicht in Hamburg ansässige Unternehmen erfolgt ist?

Entfällt.

11. Steht die unter Ziffer 1. und 3. beschriebene Vergabepraxis nach Auffassung des Senats in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen seines Arbeitsprogrammes sowie der gesetzlichen Bestimmung des § 4 Absatz 2 Hamburgische Vergabeordnung?

Ja.

12. Beabsichtigt der Senat, Maßnahmen einzuleiten, um die vorstehend beschriebene Vergabepraxis von Reinigungsarbeiten an Schulen durch städtische Unternehmen oder deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen zu ändern?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind beabsichtigt?

Wenn nein, warum ist dies nicht beabsichtigt?

Nein. Die Vergabepraxis der GWG Gewerbe mit der Losbildung entspricht nach Auffassung des Senats den vergaberechtlichen Vorschriften.