Antrag der GAL-Fraktion Vorsitz Anja Domres Schriftführung Dennis Thering I Vorbemerkung. Die Drs

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 20/519: Tierversuche reduzieren ­ tierversuchsfreie Forschung stärken!

(Antrag der GAL-Fraktion) Vorsitz: Anja Domres Schriftführung: Dennis Thering

I. Vorbemerkung:

Die Drs. 20/519 war dem Gesundheitsausschuss auf Antrag der Fraktion DIE LINKE durch Beschluss der Bürgerschaft vom 19. Mai 2011 überwiesen worden. Der Ausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 27. Mai 2011 abschließend mit der Drucksache.

II. Beratungsinhalt:

Die GAL-Abgeordneten erklärten eingangs, der Antrag habe die Zielrichtung, ein Augenmerk auf die Tierversuche zu richten. Da an einigen Forschungsstandorten in Hamburg Tierversuche erfolgten, sei hier eine besondere Verantwortung wahrzunehmen. Es sei zu prüfen, wie die aktuelle Situation zu bewerten sei, welche Veränderungen möglich seien und wie dem Gedanken des Tierschutzes auch in diesem schwierigen Bereich Rechnung getragen werden könne.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter nahmen Bezug zu Punkt 1. des Antrages und führten aus, ein derartiger Preis werde bereits durch das Bundesverbraucherministerium vergeben. Ihrer Einschätzung nach seien keine weiteren Erkenntnisse durch die Auslobung eines Preises durch die Freie und Hansestadt Hamburg zu erwarten.

Zur Besetzung der Kommission für Tierversuche erklärten sie, aufgrund der derzeitigen Rechtsgrundlage sei keine paritätische Besetzung der Kommission möglich. Hierzu wäre zunächst eine Änderung des Tierschutzgesetzes erforderlich. Eine derartige Änderung hielten sie jedoch ­ auch im Sinne des Tierschutzes ­ für kontraproduktiv, da die Kommission die Behörde bei der Entscheidung über Tierversuche berate. Die eingereichten Anträge und Projektbeschreibungen seien so komplex und umfangreich, dass ein fundierter wissenschaftlicher Sachverstand erforderlich sei. Die Genehmigung oder Versagung der Anträge auf Tierversuche müsse auf einer wissenschaftlichen Expertise basieren und dürfe nicht von der Überzeugung einer Tierschutzorganisation getragen sein. Die Behörde räume den Tierschutzorganisationen bereits ein Entgegenkommen dahingehend ein, dass diese aus ihrem Kreise Wissenschaftler benennen könnten, die bei der Besetzung der Kommission prioritär berücksichtigt würden. Weiterhin merkten sie an, dass ein Kommissionsmitglied Tierarzt sei und demnach schon vom Berufsbild her den Schutz der Tiere im Blick habe.

Hinsichtlich der unter Punkt 4. geforderten Veröffentlichung führten sie aus, die Zahl der Antragsteller, die in Hamburg Tierversuche beantragten, sei relativ klein, von daher sei zu prüfen, ob eine Veröffentlichung mit datenschutzrechtlichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden könne.

Die CDU-Abgeordneten verwiesen auf die in der Bürgerschaft geführte Debatte zur Drs. 20/422. Darin sei deutlich geworden, dass strenge Haltungsbedingungen für die Tiere ­ bei denen es sich vorwiegend um Labormäuse handele ­ bestünden. Zudem würde der Forschungsstandort Hamburg massiv darunter leiden, sofern keinerlei Tierversuche mehr genehmigt würden.

Die SPD-Abgeordneten hoben hervor, ein Gremium, das über derartige Anträge zu entscheiden habe, müsse überwiegend mit Experten besetzt sein. Dies sei besonders im Hinblick auf mögliche Ablehnungen wichtig, die fundierte Begründungen erforderten. Fehle eine entsprechende Begründung, wäre die Entscheidung über den Klageweg angreifbar.

Der FDP-Abgeordnete schloss sich der Argumentation der CDU- und der SPD-Abgeordneten an.

Zu der Darstellung in der Drucksache, dass der Nutzen von Tierversuchen in der medizinischen Forschung überaus umstritten ist, merkte er an, dies sei vielleicht bei einem kleinen Teil der Fall. Hier sei keine pauschale Aussage möglich, sondern die Entscheidung des Einzelfalls erforderlich. Seiner Ansicht nach hätten Millionen von Menschen den Tierversuchen ihr Leben zu verdanken.

Die SPD-Abgeordneten sprachen sich dafür aus, ein Ersuchen an den Senat zu richten. Der Senat solle aufgefordert werden, zu prüfen, ob aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Veröffentlichung der Landes-Versuchstierstatistiken möglich sei.

Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE schloss sich dem Vorschlag an, einen Prüfauftrag an den Senat zu formulieren. Es sei zu hoffen, dass dieser zu einem positiven Ergebnis führe. Ihrer Ansicht nach sei die heutige Beratung von Schwarz-Weiß-Argumenten getragen. Sie verwies auf die Schriftliche Kleine Anfrage von Frau Dr. Schaal (Drs. 19/7617), dort seien die Tierkategorien und Tierzahlen aufgeführt. Sie hob hervor, dass alle Tiere, auch Mäuse, die gleichen Rechte hätten, soweit dies im eingeschränkten Maße durch das Tierschutzgesetz möglich sei. Die Diskussion, ob für wissenschaftliche Erkenntnisse, die der Bevölkerung zu Nutzen sein sollen, Tierversuche nötig seien, würde zeigen, dass diesbezüglich hohe Wissenslücken bestünden. Vor diesem Hintergrund hielte sie es nicht für angebracht, den Antrag durch einen Prüfauftrag zu erledigen.

Die GAL-Abgeordneten erkundigten sich nach der Besetzung der Kommission für Tierversuche. Weiterhin interessierte sie, nach welchen Kriterien über die Anträge auf Tierversuche entschieden werde. Sie sprachen sich dafür aus, dass sich der Ausschuss mit dieser Fragestellung ­ gegebenenfalls auch durch Einladung der Kommissionsmitglieder ­ auseinandersetzen möge. Die Betrachtung des Verfahrens sei gerade im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle ein wichtiger Punkt.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, die Mitglieder der Kommission für Tierversuche seien gerade ­ zum Teil auch auf Vorschlag der Tierschutzorganisationen ­ berufen worden. Sie sagten zu, die Besetzung der Kommission zu Protokoll zu erklären.

Protokollerklärung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1. Juni 2011

Mitglieder der Kommission für Tierversuche:

1. Mitglied: Herr PD Dr. rer. nat. Johannes Herkel Vorschlag der Behörde für Wissenschaft und Forschung 1a. Stellvertretendes Mitglied: Herr Professor Dr. rer. nat. Hans-Willi Mittrücker Vorschlag der Behörde für Wissenschaft und Forschung

2. Mitglied: Herr Professor Dr. med. Ulf Panzer Vorschlag der Behörde für Wissenschaft und Forschung

2a. Stellvertretendes Mitglied: Frau Dr. rer. nat. Irm Hermans-Borgmeyer Vorschlag der Behörde für Wissenschaft und Forschung

3. Mitglied: Frau Dr. rer. nat. Gülsah Gabriel Vorschlag des Heinrich-Pette-Instituts 3a. Stellvertretendes Mitglied: Frau Dr. rer. nat. Miriam Blank Vorschlag der Behörde für Wissenschaft und Forschung

4. Mitglied: Herr Dr. med. vet. Lars Mecklenburg Vorschlag der Tierärztekammer Hamburg 4a. Stellvertretendes Mitglied: Herr Dr. med. vet. Jens Dimigen Vorschlag der Tierärztekammer Hamburg

5. Mitglied: Herr Stephan Zieriacks Vorschlag vom Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. 5a. Stellvertretendes Mitglied: Frau Prof. Dr. Helga Milz Vorschlag vom Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.

6. Mitglied: Frau Dr. Martina Stephany Vorschlag von Vier Pfoten ­ Stiftung für Tierschutz 6a. Stellvertretendes Mitglied: Frau Daniela Giesen Vorschlag von Vier Pfoten ­ Stiftung für Tierschutz

Die CDU-Abgeordneten verwiesen auf eine Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in der 19. Wahlperiode und merkten an, dass durch eine erneute Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien.

Die Vorsitzende stellte den Vorschlag der GAL-Abgeordneten, eine Anhörung gemäß § 58 Absatz 2 GO zu beschließen, um einen Vertreter der Kommission für Tierversuche einzuladen, zur Abstimmung. Dieser Vorschlag wurde mit den Stimmen der SPD-, CDU- und FDP-Abgeordneten gegen die Stimmen der GAL-Abgeordneten und der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

III. Ausschussempfehlung:

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

1. mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-, CDU- und FDP-Abgeordneten gegen die Stimmen der GAL-Abgeordneten und der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, den Antrag aus der Drs. 20/519 abzulehnen.

2. einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Senat wird ersucht, zu prüfen, ob die Landes-Versuchstierstatistiken ab sofort gebührenfrei online veröffentlicht werden können." Dennis Thering, Berichterstattung.