Kreditnehmer

4. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Absicherung von Krediten bei der Europäischen Investitionsbank zur Teilfinanzierung von Investitionen zugunsten der HHLA Container-Terminal Burchardkai GmbH im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 80 Mio. Euro zu übernehmen.

Nummer 4:

Die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg soll Kreditaufnahmen der HHLA Container-Terminal Burchardkai GmbH bei der Europäischen Investitionsbank ermöglichen und dabei der Verbilligung der Kreditaufnahme dienen. Diese Verbilligung soll zum Teil über Bürgschaftsvergütungen auch zur Einnahmeverbesserung zugunsten des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg genutzt werden.

5. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Absicherung der Kreditaufnahme zugunsten der Hamburg Port Authority ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 85 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2012 bis zur Höhe von 100 Mio. Euro zu übernehmen.

Nummer 5:

Die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg soll Kreditaufnahmen der Hamburg Port Authority ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ absichern. Da die Hamburg Port Authority ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ ab 2009 keinen Betriebszuschuss mehr aus dem Haushalt erhält, wurde die Ermächtigung zur Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften entsprechend erhöht.

6. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Absicherung der Kreditaufnahme zugunsten des Hamburgischen Versorgungsfonds ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 90 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2012 bis zur Höhe von 155 Mio. Euro zu übernehmen.

Nummer 6:

Die Sicherheitsleistung soll der Absicherung der Kreditaufnahme des Hamburgischen Versorgungsfonds ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ dienen und die Kreditkonditionen verbessern.

7. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Erleichterung und Absicherung der Kreditaufnahme zugunsten der IGS Internationale Gartenschau Hamburg 2013 GmbH im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 11,9 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2012 bis zur Höhe von 8,8 Mio. Euro zu übernehmen.

Nummer 7:

Die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg dient der Verbilligung der Kreditaufnahme der IGS Internationale Gartenschau Hamburg 2013 GmbH für die Vorfinanzierung von Aufwendungen zur Vorbereitung der Gartenschau.

8. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Absicherung von

- ausgeliehenen Wohnungsbauförderungsmitteln bei besonderen Wohnungsbauförderungsmaßnahmen,

- Konsortialfinanzierungen der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ und baulichen Investitionen im Rahmen der IBA Internationale Bauausstellung Hamburg GmbH, jeweils bis zu 20 v. H. des Anteils der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ an der Konsortialfinanzierung oder der jeweiligen Investitionssumme bei baulichen Investitionen und

- Zwischenfinanzierungen der Planungskosten in der Vorbereitungsphase von Innovationsquartieren (private Initiativen der Stadtteilentwicklung in Gebieten mit überwiegender Wohnbebauung zur Stärkung oder Entwicklung von Wohnquartieren) nach dem Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen und von Innovationsbereichen (private Initiativen zur Stärkung und Entwicklung von Geschäftsgebieten) nach dem Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von 30 Mio. Euro zu übernehmen.

Die Ermächtigungen der Haushaltsbeschlüsse 2009 bis 2010 gelten fort, soweit in diesen Jahren in Aussicht gestellte Sicherheitsleistungen vertraglich noch nicht übernommen worden sind.

Nummer 8:

Mit Bürgschaften gegenüber der WK sollen die Gewährung von Wohnungsbauförderungsmitteln und von finanziellen Mitteln im Rahmen von Konsortialfinanzierungen, an denen die WK beteiligt ist, und zur Finanzierung von Baumaßnahmen, wie z. B. Investitionsvorhaben von Bauträgern für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der IBA Internationale Bauausstellung Hamburg GmbH, jeweils bis zu 20 v. H. des Anteils der WK an der Konsortialfinanzierung oder der jeweiligen Investitionssumme bei baulichen Investitionen, oder die Übernahme von Zwischenfinanzierungen in der Vorbereitungsphase von Innovationsquartieren und Innovationsbereichen gesichert werden, wenn eine bankübliche Sicherung der ausgeliehenen Darlehen nicht möglich ist.

Die Bürgschaften werden nach Maßgabe der Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften zur Absicherung besonderer Wohnungsbauförderungsmaßnahmen sowie Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen in der jeweils geltenden Fassung übernommen.

Die verbürgten Wohnungsbauförderungsmittel ermöglichen Projekte zur Verwirklichung neuer Formen des sozialen Miteinanders oder besonderer ökologischer Ansprüche in einer Wohnanlage, z. B. in Kleingenossenschaften.

Die verbürgte Übernahme von Zwischenfinanzierungen in der Vorbereitungsphase von Innovationsquartieren und Innovationsbereichen unterstützt private Initiativen bei der Stärkung oder Entwicklung von Wohnquartieren und Geschäftsgebieten.

9. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Absicherung ausgeliehener Mittel für das Vorhaben Hotel HafenCity zugunsten der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt ­ Anstalt des öffentlichen Rechts

­ im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 1 Mio. Euro zu übernehmen.

Nummer 9:

Bei der Finanzierung des Stadthaushotels HafenCity ist ein Darlehen der WK erforderlich. Die Finanzierungszusage der WK ist unter der Voraussetzung erfolgt, dass eine modifizierte Ausfallbürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von 1 Mio. Euro zusätzlich zur dinglichen Sicherung erteilt wird

Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Absicherung von Krediten, die von der Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ gewährt werden, zugunsten von Kreditnehmern, deren Kreditvolumen die in § 13 Absatz 3 oder § 13b Kreditwesengesetz in der jeweiligen Fassung definierte Großkrediteinzelobergrenze überschreitet oder im Laufe des Haushaltsjahres überschreiten wird, im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von insgesamt 50 Mio. Euro zu übernehmen.

Nummer 10

Das Kreditwesengesetz (KWG) begrenzt die Gewährung von Großkrediten an einen einzelnen Kreditnehmer auf einen bestimmten Teil des haftenden Eigenkapitals (Grenze für Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten nach § 13 Absatz 3 KWG oder für Großkredite von Institutsgruppen und Finanzierungsgruppen nach § 13b KWG).

Damit die betroffenen Bauherren auch weiterhin am Wohnungsneubau beteiligt werden können, ist es erforderlich, Teilbeträge betroffener Kreditengagements durch besondere Bürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg abzusichern.

11. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben, soweit sie im Rahmen von Programmen der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ gefördert werden, zugunsten

a) von Eigengesellschaften der Freien und Hansestadt Hamburg,

b) des von der STEG Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH verwalteten Treuhandvermögens der Freien und Hansestadt Hamburg und

c) von Anstalten des öffentlichen Rechts im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro zu übernehmen.

Nummer 11

Die Förderprogramme der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ ermöglichen es u. a. Eigengesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mithilfe von zinsverbilligten Krediten bestimmte Projekte zu finanzieren.

Für die Kreditvergabe ist die Übernahme von modifizierten Ausfallbürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg erforderlich.

12. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Erleichterung und Absicherung der Kreditaufnahme zur Finanzierung eines Neubaus für die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zugunsten der SpriAG ­ Sprinkenhof AG sowie deren hundertprozentigen Tochtergesellschaften im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 bis zur Höhe von insgesamt 192 Mio. Euro zu übernehmen.

Nummer 12

Die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg dient der Verbilligung der Kreditaufnahme für den Neubau der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

13. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen für Zusagen zum Ausgleich von Mietausfällen, unterlassenen Schönheitsreparaturen und Wohnungsschäden im Rahmen des Projekts „Jugend & Wohnen" zugunsten der Lawaetz-Service GmbH im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von insgesamt 550 000 Euro zu übernehmen.

Nummer 13

Die Lawaetz-Service GmbH wird durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz im Rahmen des Projektes „Jugend & Wohnen" aus öffentlichen Mitteln gefördert.

Das Projekt hat die Versorgung von Jugendlichen und jungen Volljährigen, die aus der Erziehungshilfe entlassen werden können, mit Wohnraum zum Ziel. Zu diesem Zweck soll die Lawaetz-Service GmbH Belegungsrechte über einen längeren Zeitraum von den Wohnungsunternehmen erwerben. Die Verträge zwischen der Lawaetz-Service GmbH und den Wohnungsunternehmen haben eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Die Wohnungsunternehmen verlangen dabei eine Kostenübernahmeverpflichtung für eventuell anfallende Mietrückstände und für von Mietern verursachte Schäden in der Wohnung.

14. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen für Zusagen zum Ausgleich von Mietausfällen, unterlassenen Schönheitsreparaturen und Wohnungsschäden durch den Träger der Sozialhilfe und der team.arbeit.hamburg Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II zugunsten von der SAGA Siedlungs-AG Hamburg ­ GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH sowie bei Bedarf für Vermietungsfälle im Rahmen des Ambulantisierungsprogramms für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe nach § 53f SGB XII haben, im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von insgesamt 3,4 Mio. Euro zu übernehmen.

Nummer 14

Vermieter verlangen bei dem Abschluss von Mietverträgen die Stellung einer Mietsicherheit nach § 551 BGB, die mit Zustimmung des Vermieters auch als Mietkautionsbürgschaft erbracht werden kann.

Diese Mietsicherheiten wurden in der Vergangenheit durch Zahlung von Kautionen, die den Hilfeempfängern als Darlehen gewährt wurden, geleistet.

Die Auszahlung von Darlehensbeträgen kann somit in den Fällen, in denen der Vermieter von der Mietbürgschaft Gebrauch macht, vermieden werden.

Die Kostenübernahmeverpflichtung durch den Träger der Sozialhilfe und der team.arbeit.hamburg Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II gegenüber dem Vermieter ist auf das Dreifache einer monatlichen Nettokaltmiete zuzüglich einer Verzinsung nach § 551 Absatz 3 BGB begrenzt.

15. Der Senat wird ermächtigt, weitere Sicherheitsleistungen zur Gewährleistung von Versorgungszusagen nach Maßgabe des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung zugunsten Nummer 15

Zur betriebswirtschaftlichen Absicherung der Versorgungsverbindlichkeiten aus nach Maßgabe des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes erteilten Versorgungszusagen zugunsten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aus von ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erworbenen unverfallbaren und verfallbaren Versorgungsanwartschaften soll jeweils eine Garantieerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg abgegeben werden.

Zum 31. Dezember 2010 bestanden für den nachstehend genannten Empfängerkreis bereits unbefristete Garantiezusagen in Höhe von insgesamt 361,215 Mio. Euro.

Ein Erhöhungsbedarf ergibt sich i. d. R. dann, wenn eine Fortschreibung der Anwartschaften vorgenommen werden muss und versicherungsmathematische Gutachten diesen Erhöhungsbedarf belegen; hierfür müssen weitere Zusagen abgegeben werden.

Der Erhöhungsbetrag beträgt im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 25,699 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 7,5 Mio. Euro.

a) der Hamburg Tourismus GmbH im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 1,2 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2012 bis zur Höhe von 0,1 Mio. Euro, Buchstabe a Bestehende Garantiezusage am 31. Dezember 2010: 3,9 Mio. Euro.

b) von Dataport ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­, im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 3,5 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2012 bis zur Höhe von 4 Mio. Euro, Buchstabe b Bestehende Garantiezusage am 31. Dezember 2010: 77 Mio. Euro.

c) der Hamburg Port Authority ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 3,9 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2012 bis zur Höhe von 3,4 Mio. Euro, Buchstabe c Bestehende Garantiezusage am 31. Dezember 2010: 78 Mio. Euro.

d) der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 14,6 Mio. Euro, Buchstabe d Bestehende Garantiezusage am 31. Dezember 2010: 184,4 Mio. Euro.