Bebauungsplan Finkenwerder 32: Never-ending story oder weiß die SPD-Bürgerschaftsfraktion etwa mehr?

In der Wochenzeitung „Der Neue Ruf" wurde am 28.05.2011 durch eine ganzseitige Anzeige des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Jan-Hinrich Fock die schnelle Fertigstellung und Flächenmobilisierung im Bereich des Bebauungsplans Finkenwerder 32 angekündigt. Dieser Bebauungsplan wird seit 1993 als Senatsplan entwickelt. Allerdings gibt es eine Reihe ungeklärter Fragen und einen anhängigen Rechtsstreit in dieser Sache. Daher weckt die vollmundige Ankündigung des Abgeordneten Neugier. Viele Menschen warten in Finkenwerder seit Jahrzehnten auf die Bereitstellung dieser Fläche.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1) Wie ist der aktuelle Sachstand? Wie ist der weitere Entscheidungsweg?

Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen. Die Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 32 vom 6. Oktober 2009 (HmbGVBl. S. 352) ist am 17. Oktober 2009 in Kraft getreten.

2) Wie ist der Stand des Rechtsstreits (hierbei handelt es sich nach Kenntnis des Fragestellers um ein Normenkontrollverfahren gerichtet gegen den B-Plan F 32)?

Im Oktober 2010 ist ein Normenkontrollantrag gerichtet gegen den Bebauungsplan Finkenwerder 32 beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingegangen.

Anfang Dezember 2010 wurden die Bebauungsplanakten an das OVG abgegeben, zur Einsichtnahme durch die Antragsteller und deren Prozessbevollmächtigte.

3) Wie ist der Sachstand der Bearbeitung der Einwendungen gegen den B-Plan? Sind alle Einwendungen abgearbeitet?

Die Einwendungen sind abgearbeitet. Das Abwägungsergebnis wurde den Bürgerinnen und Bürgern im November 2009 schriftlich mitgeteilt.

4) Gab es bereits eine außergerichtliche Einigung mit den betroffenen Grundeigentümern?

Nein.

5) Sind alle für den B-Plan F 32 erforderlichen Grundstücke von der Liegenschaft erworben worden?

Wenn nein, warum noch nicht?

Soweit die Grundstücke der Umlegung (Grundstücktauschverfahren nach §§ 45 fortfolgende BauGB) unterliegen, ist ein Erwerb grundsätzlich nicht erforderlich. Es wurden in den letzten Jahren Grundstücke im Rahmen von einvernehmlichen Umlegungsregelungen übernommen. Weitere Grundeigentümer sind nicht verhandlungsbereit.

6) Wann beginnt die Vorbereitung der Fläche für die konkrete Bebauung?

Laut Plan sollen auf das gesamte B-Plangebiet mehrere Tausend Tonnen Sand aufgebracht werden, um für Abwasseranlagen ein künstliches Gefälle zu schaffen. Warum wurde nicht mit dem Einbau von Pumpen geplant?

Die Erschließungsplanung ist noch nicht abgeschlossen. Zeitnah nach einer Entscheidung über eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Hamburg und der Beendigung des Umlegungsverfahrens kann mit bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden.

Sandaufschüttungen dienen ausschließlich der Verbesserung des Baugrundes in der tiefliegenden Marsch mit ihren hohen Grundwasserständen. Die Vorflut von Abwasseranlagen steht damit nicht im Zusammenhang.

7) Im Zusammenhang mit dem Flächenerwerb durch die Liegenschaft gab es Ungereimtheiten. In der aktuellen Planung sind Flächen, die nicht von Grundeigentümern eingeworben werden konnten, als Grünflächen und nicht als Baufenster ausgewiesen worden. Warum hat man diese Grundeigentümer „kalt" enteignet? Was ist die Rechtsgrundlage für diese Überplanung (eingeworbene Flächen als Bauflächen und nicht eingeworbene Flächen als Grünflächen ohne Wertsteigerung)?

Für Grundstücke, die im Rahmen einer Umlegungsregelung entsprechend des Bebauungsplans neu geordnet werden sollen, gilt als Einwurfswert der Bruttorohbaulandwert. Ob der Bebauungsplan die Fläche als Baufenster, Straße, Ausgleichsfläche oder Parkanlage festsetzt, spielt dabei keine Rolle. Rechtsgrundlage sind die §§ 55 fortfolgende BauGB.

8) Wie sieht die verkehrliche Erschließung vor dem Hintergrund des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs aus? Wie wird die einheitliche Empfehlung der Kommunalpolitik umgesetzt, das B-Plangebiet nicht von Westen aus zu erschließen? Gibt es die geplante nördliche Zufahrt des B-Plangebiets? Wird die nördliche Zufahrt als Einbahnstraße ausgeführt? Ist der Flächenerwerb für die nördliche Zufahrt abgeschlossen?

Wenn nein, warum nicht? Warum wird die nördliche Zufahrt des B-Plangebiets nicht zweispurig ausgeführt?

Das neue Wohngebiet soll über die drei vorhandenen Straßen Finkenwerder Norderdeich im Norden, Finkenwerder Landscheideweg im Süden und Norderkirchenweg im Westen erschlossen werden. Dabei sollen drei unabhängige Teilgebiete im Erschließungsgebiet gebildet werden.

Das nördliche Teilgebiet soll zunächst an den Norderkirchenweg im Westen angebunden werden, da eine vollwertige Anbindung nach Norden (Finkenwerder Norderdeich) wegen des fehlenden Grunderwerbes noch nicht möglich ist. Die Verhandlungen über den Flächenerwerb für die nördliche Zufahrt sind noch nicht abgeschlossen.

Eine Anbindung soll zunächst nur über eine Einbahnstraße aus dem Gebiet heraus an den Finkenwerder Norderdeich erfolgen. Nach erfolgtem Grunderwerb soll das Teilgebiet über eine zweistreifige Straße, das heißt pro Fahrtrichtung eine Spur, an den Finkenwerder Norderdeich angebunden werden, sodass die westliche Anbindung dann zurückgebaut werden kann.

9) Wie wird die Bevölkerung (über ganzseitige Anzeigen der SPD hinaus) in die weitere Planung einbezogen und informiert?

Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen. Die weitere Informationsstrategie ist abhängig von den nun folgenden Realisierungsphasen.

10) Wie sieht das Verkehrskonzept für die Bauphase aus? Wann wird eine entsprechende Planung in Auftrag gegeben? Wer ist hierfür verantwortlich aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Ein Verkehrskonzept für die Bauphase ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erstellt.

Verantwortlich für das Verkehrskonzept ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport und dem Bezirk gemäß den Zuständigkeitsanordnungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.

11) Wie sieht das Verkehrskonzept nach Fertigstellung aus?

Der nördliche Siedlungsteil wird über eine in Ost-West-Richtung verlaufende Sammelstraße im Trennverkehr mit angeschlossenen Wohnhöfen im Mischverkehr erschlossen. Die südlichen Siedlungsteile werden quartiersweise über Sammelstraßen an den Finkenwerder Landscheideweg angebunden. An die Sammelstraße werden in dem mit Bebauung versehenen Siedlungsteilen Straßen im Mischverkehr gebaut. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.

12) Wie werden die Anlieger des Finkenwerder Landscheidewegs für die zukünftige Belastung durch den Bauverkehr (10.000 Tonnen Sand auf Lkws) entschädigt beziehungsweise vor den Belastungen geschützt und für die zukünftige Belastung durch den entstehenden Ziel- und Quellverkehr entschädigt beziehungsweise davor geschützt?

Die Straße Finkenwerder Landscheideweg ist eine dem Gemeingebrauch gewidmete öffentliche Straße gemäß Hamburgischem Wegegesetz. Ein Befahren der Straße durch Baustellenverkehr entspricht dem Gemeingebrauch und löst keine Entschädigungsansprüche oder zusätzliche Schutzmaßnahmen aus.