Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse 1000

Die Grundmiete bildet die Kosten der Gebäudebereitstellung ab. Sie beinhaltet Finanzierungskosten für Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, den Aufwand für Abschreibungen auf die Gebäude sowie die Aufwendungen einer Wert erhaltenden Instandhaltung. Ferner sind die Personal- und Sachkosten enthalten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung, der Instandhaltung, der Bewirtschaftung und der Umsetzung der Baumaßnahmen entstehen sowie die Zinszahlungen an die Freie und Hansestadt Hamburg für das gewährte Darlehn im Zusammenhang mit der Übertragung des Anlagevermögens. Gemäß Drucksache 19/4208 werden in 2011 und 2012 um ein Drittel gekürzte Grundmieten für die 2010 übernommenen Bestandsgebäude von der Behörde für Schule und Berufsbildung gezahlt. Die Grundmiete wird monatlich an das Sondervermögen gezahlt.

Erträge aus Erstattungen für sonstige Leistungen Erträge (nur Honoraranteile) für ergänzende Baumaßnahmen, die nicht Sanierung oder Neubauten darstellen und von der BSB und dem HiBB bei Schulbau Hamburg beauftragt werden. Soweit weitere nichtbauliche Leistungen erbracht werden, z. B. eine Unterstützung bei der Untervermietung von Teilflächen an Schulen durch SBH, werden künftige Erträge aus diesen Dienstleistungen ebenfalls hier veranschlagt und gebucht.

Erträge aus der Vermietung von Dienstwohnungen an Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen einschließlich Erträge aus der Nutzung von Dienstwohnungen im Modell Hamburg-Süd

Die Erträge für Dienstwohnungen der bei der Behörde für Schule und Berufsbildung verbliebenen Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen sind zweckgebunden weiterhin im Einzelplan 3.1 veranschlagt. Für unterjährig übergehendes Personal aus dem EPl. 3.1 an das Sondervermögen besteht eine Ermächtigung zur Umschichtung von Haushaltsmitteln und Stellen (vgl. Haushaltsbeschluss Artikel 7 Nr. 25).

Erträge für Wohnungsnutzung

Für die Wohnungsnutzung des Gebäudes Am Sandtorpark an der Grundschule in der Hafen-City wird ein pauschalierter Deckungsbeitrag von Seiten des Betreibers gezahlt.

4. Sonstige betriebliche Erträge und Erträge aus Bewirtschaftungskostenvorauszahlungen allgemeinbildender und beruflicher Schulen

Die Betriebskosten für die Schulen ­ Bewirtschaftung und Betriebspersonal sowie für die Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen ­ sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten. Die Bewirtschaftungskosten werden monatlich von der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie dem HIBB gezahlt und zum Jahresende abgerechnet. Die Kosten für die eingesetzten Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen werden durch SBH erstattet, solange diese noch bei der BSB angestellt sind. Die Kostenerstattung erfolgt über die Position A des Wirtschaftsplans zweckgebunden an die BSB.

Erstattungen im Zusammenhang Modell HH-Süd:

Mögliche Rückzahlungen der GWG Gewerbe sowie Mieterträge von Dritten aus Betreibermodellen/Kooperationen der Schulen mit Stadtteileinrichtungen im Rahmen des Modells Hamburg Süd.

Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens:

Hier werden über den Buchwert hinausgehende Erträge aus dem Verkauf von ehemaligen Schulgrundstücken gebucht.

Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse:

Bei Anlagen, die durch Investitionszuschüsse finanziert werden, wird in der Bilanz ein korrespondierender Sonderposten gebildet. Analog zu den Abschreibungen der Anlagen werden die Sonderposten aufgelöst und in dieser Position ausgewiesen. Den Ansätzen liegt noch eine Schätzung zugrunde, da die Eröffnungsbilanz zum ZeitAnlage 2