Landesbetriebe gemäß § 26 Absatz 1 LHO und netto-veranschlagte Einrichtungen gemäß § 15 Absatz 2 LHO der Freien und Hansestadt Hamburg

In den vergangenen Jahren wurden von der Freien und Hansestadt Hamburg vermehrt Behördeneinheiten in Landesbetriebe (LB) gemäß § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) oder in netto-veranschlagte Einrichtungen gemäß § 15 Absatz 2 LHO umgewandelt. Zusätzlich zu den seit 2003 neu gegründeten Landesbetrieben verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg über andere, zum Teil bereits seit Jahrzehnten bestehende, Landesbetriebe. Weder für die älteren, noch für die neu gegründeten Landesbetriebe und Einrichtungen gibt es eine transparente und systematische Berichterstattung. Eine systematische Bewertung der Umwandlungen seit 2003 hat nicht stattgefunden. Auch die Antworten des Senats auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 19/3570) waren lückenhaft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

I. zu einzelnen Landesbetrieben (gemäß § 26 Absatz 1 LHO):

1. LB Erziehung und Berufsbildung

Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung (LEB) existiert seit 1985. Der LEB ist unter anderem zuständig für Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Unterstützung von Familien bei der Erziehung.

a. Wie lautet das Zielbild und wie das Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebs?

Das aktuelle Zielbild lautet: „Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung (LEB) soll in erster Linie Aufgaben mit besonderer Bedeutung für die Freie und Hansestadt Hamburg übernehmen. Eine quantitative Ausweitung des Betriebes soll nicht stattfinden, wohl aber sind qualitative Anpassungen an die sich verändernden Strukturen der Hamburger Jugendhilfe möglich. Diese strategische Linie bedeutet im Detail:

Im Geschäftsbereich Jugendhilfe wird der LEB mit speziellen Aufgaben beauftragt, die aus Sicht der Aufsicht führenden Behörde eine besondere fachpolitische Bedeutung haben (sog. Kernarbeitsbereich). Es handelt sich um Leistungen, die in engem Zusammenhang mit Maßnahmen der Krisenintervention der Jugendämter in besonderen Situationen stehen. Der LEB als Dienststelle der Freien und Hansestadt Hamburg stellt die Erbringung dieser Leistungen jederzeit sicher. Hierzu gehören zurzeit

- der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) als Basis-Krisendienst in der Hamburger Jugendhilfe,

- die Kinderschutzhäuser als Tag und Nacht bereite Inobhutnahme- und Betreuungseinrichtungen für Säuglinge und Kleinkinder,

- die Erstversorgungseinrichtungen für die Inobhutnahme von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen.

Darüber hinaus realisiert der LEB im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg jugendpolitische Maßnahmen, die mit anderen Partnern nicht oder nicht in der gewünschten Weise erreicht werden können.

Aufgaben mit besonderem fachpolitischem Nutzen für andere Behörden sollen unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips nur übernommen werden, wenn ihre Finanzierung durch die fachpolitisch verantwortliche Behörde gesichert ist. Hierzu gehört zurzeit nur die von der Justizbehörde genutzte und finanzierte Einrichtung zur jugendgerichtlichen Unterbringung.

Weitere Angebote der Hilfen zur Erziehung werden nur in dem Umfang betrieben, wie sie von den Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfeplanung und Belegungspraxis nachgefragt bzw. von der Fachbehörde aus besonderen fachlichen Gründen gewünscht werden, soweit ihr Betrieb sich wirtschaftlich realisieren lässt.

Im Geschäftsbereich Berufliche Bildung erbringt der LEB Leistungen der Jugendberufshilfe sowie Qualifizierungsmaßnahmen für junge Menschen. Für die Aufgaben dieses Geschäftsbereiches trägt die Aufsicht führende Behörde nicht die fachpolitische Verantwortung, so dass hier enge Abstimmungen hinsichtlich der fachlichen Ausrichtung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung erforderlich sind."

Ein darüber hinausgehendes Unternehmenskonzept liegt nicht vor. Die operative Tätigkeit des Betriebes wird gemäß der geltenden Geschäftsordnung mit der Aufsicht führenden Behörde abgestimmt. Organisatorisch ist der Betrieb gegliedert in zwei Geschäftsbereiche (Jugendhilfe mit sechs Abteilungen und Berufliche Bildung) sowie in zwei Administrationsabteilungen (Betriebswirtschaft und Finanzen sowie Personal und Organisation). Durch die Auflösung des Geschäftsbereichs Berufliche Bildung zum 31. Juli 2011 ist eine Reorganisation erforderlich, die zum 1. Januar 2012 erfolgen wird.

b. Wann wurden diese jeweils vorgelegt und wann mit der Aufsicht führenden Behörde erstmals vereinbart?

Ein erstes Zielbild wurde 1997 entwickelt und mit dem Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 1998 vorgelegt.

c. Welche Veränderungen hat es wann am ursprünglichen Zielbild beziehungsweise dem Unternehmens- und Organisationskonzept des Landesbetriebes aus welchen Gründen gegeben?

Aktualisierungen wurden vor der Aufstellung der Wirtschaftspläne 2002 und 2005/2006 vorgenommen und in diesen veröffentlicht. In der Folge wurde das Zielbild an veränderte betriebliche Verhältnisse angepasst (Schließung der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße) beziehungsweise wird angepasst werden (Schließung des Geschäftsbereichs Berufliche Bildung).

d. Welche der Ziele, die mit der Gründung des Landesbetriebes verfolgt wurden, wurden durch welche Maßnahmen bereits erreicht?

Ein vorrangiges Ziel der Gründung des LEB war die Umsetzung der sogenannten Heimreform, also der Umbau herkömmlicher Erziehungsheime zu pädagogisch zeitgemäßen Betreuungseinrichtungen. Mit der besonderen Betriebsform sollten auch die bürokratischen Hemmnisse der in Behördenstrukturen eingebundenen Erziehungsheime und Berufsbildungseinrichtungen abgebaut werden. Vielmehr sollten sie in einer eigenen Organisation alle erforderlichen Entscheidungskompetenzen erhalten, um den Alltagsbedürfnissen schnell und flexibel gerecht werden zu können.

Diese betriebswirtschaftlich orientierte Organisationsform wurde außerdem gewählt, weil sich eigenverantwortliches Handeln auch in kaufmännisch gebuchten Wirtschaftsergebnissen zeigen sollte. Die Leistungen des Landesbetriebs konnten mit Pflegesätzen vergütet werden, und der Betrieb sollte künftig sehr viel besser mit Freien Trägern vergleichbar sein.

Die Heimreform galt bereits zu Beginn der 1990er Jahre als umgesetzt. Dies war in dieser Geschwindigkeit vor allem auch durch die größere betriebswirtschaftliche Flexibilität möglich. Zum 1. Januar 1998 wurde der Kompetenzbereich des Betriebes nochmals erweitert, in dem er die Dienststelleneigenschaft und damit die Hoheit über Personalentscheidungen und die Möglichkeit zur direkten Kooperation mit dem Personalrat erhielt. Das Instrument der fachbehördlichen Globalsteuerung wurde in der Folge ausgebaut. Auf dieser Basis konnte der zweite große Umstrukturierungsschritt, die erhebliche Verringerung der Betriebskapazitäten ab 2003, erfolgreich umgesetzt werden. Die betriebswirtschaftliche Flexibilität ermöglicht es auch, auf wechselnde Anforderungen an die Leistung des Betriebes schnell zu reagieren.

Durch das betriebliche Rechnungswesen ist ein Höchstmaß an Kostentransparenz erreicht worden, das im Rahmen von Entgeltverhandlungen Vergleiche zu anderen Anbietern ermöglicht. Es war und ist vor allem ein Instrument der betrieblichen Steuerung für Geschäftsführung mit dem Ziel größtmöglicher Wirtschaftlichkeit.

e. Welche Ziele konnten bislang noch nicht erreicht werden? Wie sollen sie in den Jahren 2011/2012 erreicht werden?

Die mit der Gründung des LEB verfolgten Ziele wurden erreicht.

f. Wie hat sich seit der Gründung des LB bis 2010 der Stellenbestand entwickelt? (Bitte aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern sowie nach Eingruppierung.)

In der 25-jährigen Betriebsgeschichte kam es immer wieder zu neuen Aufgabenstellungen, es wurden aber auch Umstrukturierungen und der Abbau von Betriebskapazitäten vorgenommen. Dies ist im Wesentlichen im Rahmen des Stellenbestandes beziehungsweise seiner internen Umstrukturierung erfolgt. Der Gesamtbestand der Stellen ist daher eher von der Grundtendenz geprägt, Betriebskapazitäten abzubauen.

Der Personalbestand hatte bei der Betriebsgründung im Jahr ein Volumen von 880

Beschäftigten und erhöhte sich bis 1989 geringfügig um 4 Prozentpunkte. Danach nahm er bis Ende 2010 kontinuierlich auf 571 Beschäftigte beziehungsweise 65 Prozent des Anfangsbestandes ab.

Maßgebliche Ereignisse für Zuwächse im Personal- und Stellenbestand waren:

- Umstrukturierung der Einrichtungen im Rahmen der Heimreform mit der Folge von Personalmehrbedarf und qualitativ höherwertigen Stellen,

- Erhöhung der Platzkapazität zur Betreuung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in den 1990er Jahre und erneut ab 2008 bis heute,

- Übernahme von Aufgaben und Personal anderer Dienststellen (insbesondere Kinder- und Jugendnotdienst 2002).

Die Entwicklung des Stellenbestandes ist der Anlage 1 zu entnehmen.

g. Kam es zu Personalzuwächsen?

Wenn ja, bedingt durch welche zusätzlichen Aufgaben?

Siehe Antwort zu 1. f.

h. Wie werden die Stellen finanziert (zum Beispiel durch zusätzlich generierte Einnahmen et cetera)?

Die gesamten Betriebskosten, also auch die Personalkosten, werden durch die Gesamtheit aller Erlöse und sonstigen Erträge gedeckt. Die Kalkulation der für die Leistungen in Rechnung gestellten Entgelte und der Beträge zur Kostenerstattung aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt kostendeckend.