Vergabe von Dienstleistungen bei der Sprinkenhof AG
Die Sprinkenhof AG gehört gemäß dem Beteiligungsbericht zu wesentlichen Teilen der Freien und Hansestadt Hamburg. Die juristische Vertretung der Sprinkenhof AG in Rechtsstreitigkeiten soll seit Jahren über externe Rechtsanwaltskanzleien erfolgen. Gerade im Immobilienrecht sind hohe Streitwerte üblich, daher stellt sich die Frage, inwieweit bei der Vergabe dieser Aufträge das Vergaberecht zu berücksichtigen ist.
Wir fragen daher den Senat:
Die juristische Beratung der Sprinkenhof AG auch im Bereich des Immobilienrechts wird intern durch den Syndikus-Anwalt der Sprinkenhof AG wahrgenommen. Unter dem Begriff des Immobilienrechts werden das Grundstücksverkehrsrecht, das Immobilienmiet- und Pachtrecht und das Baurecht subsumiert. Dem Immobilienrecht unterfallen nicht das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht und das Vergaberecht. Hinsichtlich der Beantwortung von juristischen Fragestellungen im Bereich des Immobilienrechts, die weitere Spezialkenntnisse erfordern, zieht die Sprinkenhof AG im Einzelfall Expertisen externer Anwälte heran. Aufgrund anwaltlichen Standesrechts ist es dem Syndikus verwehrt, die Sprinkenhof AG auch vor höheren Gerichten als den Amtsgerichten zu vertreten, sodass in diesen Fällen stets externe Anwälte beauftragt werden müssen.
Im Zusammenhang mit einer vergaberechtlichen Bewertung der Beauftragung von Rechtsanwälten im Bereich des Immobilienrechts gilt, dass diese unter einem Auftragswert von 100.000 Euro netto freihändig erfolgen kann. Der Gesetzgeber hat aufgrund der besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwälten und Mandanten, die seitens der Rechtsanwälte auch durch deren gesetzlich festgeschriebene Verschwiegenheitspflicht zum Ausdruck kommt, solche Auftragsvergaben bewusst privilegiert.
Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof AG wie folgt:
1. Welche externen Rechtsanwaltskanzleien wurden in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 von der Sprinkenhof AG beauftragt?
Bitte die Namen der Kanzleien auflisten.
Beauftragt wurden die Kanzleien Breiholdt Rechtsanwälte, Esche Schümann Commichau und Leinemann & Partner.
2. In welcher Höhe wurden Honorare an die einzelnen Kanzleien, die unter Antwort 1. genannt wurden, für die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008 und 2010 ausgezahlt? Bitte detailliert für jede Kanzlei auflisten.
Insgesamt wurden in den Jahren 2005: 43.000 Euro, 2006: 67.000 Euro, 2007: 64. Euro, 2008: 71.000 Euro, 2009: 51.000 Euro und 2010: 68.000 Euro für Honorare an die Kanzleien gezahlt. Eine detaillierte Aufstellung betrifft den Bereich der geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
3. Wie viele Aufträge wurden von der Sprinkenhof AG an die einzelnen Kanzleien in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 vergeben? Bitte detailliert nach Kanzleien auflisten.
Insgesamt wurden in den Jahren 2005: 21, 2006: 31, 2007: 32, 2008: 49, 2009: 27 und 2010: 26 Aufträge an die Kanzleien erteilt. Eine detaillierte Aufstellung betrifft den Bereich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
a. Wie viele dieser Aufträge wurden nach einer Ausschreibung vergeben?
Keine, im Übrigen siehe Vorbemerkung
4. Wurden zwischen der Sprinkenhof AG und Rechtsanwaltskanzleien Beraterverträge geschlossen?
a. Wenn ja, wann, in welchem Umfang und mit welchen Kanzleien?
b. Von wem wurden diese Beraterverträge unterzeichnet?
Siehe Vorbemerkung. Die Beantwortung dieser Fragen betrifft den Bereich der geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Im Übrigen wird die Sprinkenhof AG im Außenverhältnis durch beide Vorstände gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
5. Werden erbrachte Leistungen mit Rechtsanwaltskanzleien auch pauschal abgerechnet?
a. Wenn ja, in welchen Fällen?
Ja, in einem Ausnahmefall im Jahr 2008 wurde eine monatliche Pauschale vereinbart.
Da es sich um einen Einzelfall handelt, sieht der Senat davon ab, den Namen der Kanzlei zu nennen.