Bebauung des Geländes der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne

Das Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne verkümmert seit dem Auszug der letzten Soldaten im Jahr 1998. Die Bebauung einer Konversionsfläche von 28 Hektar mitten im Herzen Jenfelds schreitet nicht voran.

Nachdem der Bebauungsplan Jenfeld 23 entwickelt wurde, der die Schaffung von familienfreundlichem Wohnraum (größtenteils in Eigentumsmaßnahmen in Stadt-, Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern) vorsah und sicher zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils Jenfeld geführt hätte, errang das vielversprechende Bauvorhaben in den letzten Jahren allerdings nur noch durch Negativschlagzeilen Aufmerksamkeit:

So übersteigen die voraussichtlichen Erschließungskosten des Grundstücks die geplanten Erschließungskosten um mehr als 20 Millionen Euro, es besteht bereits zum heutigen Zeitpunkt ein zeitlicher Verzug von mehreren Monaten und es wurde bekannt, dass mit weiteren Kostensteigerungen für die Beseitigung von Kampfmitteln und Altlasten gerechnet wird.

In den letzten Wochen wurde nun auch noch bekannt, dass die Stadt Hamburg plant, auf dem Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne eine Bauwagengruppe anzusiedeln.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauprojektes?

a) Ist die Arbeit an der Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau), die nach den Beschlüssen der bezirklichen Gremien im März 2010 aufgenommen wurde, inzwischen abgeschlossen (siehe Drs. 19/6940)?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die HU-Bau in Bezug auf das Bauvorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Lettow-VorbeckKaserne?

Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss der HU-Bau zu rechnen?

Der Entwurf der Haushaltsunterlage wurde durch das zuständige Bezirksamt erarbeitet und liegt der zuständigen Behörde derzeit zur Prüfung vor. Nach Prüfung wird die bürgerschaftlichen Befassung im 3. Quartal 2011 angestrebt.

b) Ist das erste Kampfmittelräumkonzept inzwischen fertiggestellt und mit der zuständigen Fachbehörde abgestimmt worden (siehe Drs. 19/5580)?

Wenn ja, welche Kosten werden der Stadt Hamburg für die Entsorgung der Altlasten beziehungsweise Kampfmittel voraussichtlich entstehen?

In welcher Höhe sind Kosten für die Untersuchung des Geländes entstanden?

Wenn nein, wann ist mit einer Fertigstellung des Kampfmittelräumkonzepts zu rechnen?

Das Kampfmittelräumkonzept ist fertiggestellt. Die Höhe der Kosten der Altlastenentsorgung und Kampfmittelsondierung wird nach grober Kostenschätzung voraussichtlich circa 5 Millionen Euro betragen. Angaben zur Höhe von Untersuchungskosten können erst nach weiteren Prüfverfahren (unter anderem im Rahmen der Kampfmittelsondierung) benannt werden.

c) Sind die Rückbauarbeiten der ehemaligen Kasernengebäude sowie der Tankstelle inzwischen vollständig abgeschlossen?

Wenn ja, wie hoch waren die Rückbaukosten insgesamt?

Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss der Rückbauarbeiten zu rechnen?

Wie erklärt der Senat die Verzögerung der Rückbauarbeiten gegenüber des in Drs. 19/6550 aufgeführten Zeitplans?

Die Rückbauarbeiten sind abgeschlossen, die Rückbaukosten belaufen sich auf circa 1,45 Millionen Euro. Im Übrigen sind die Rückbauarbeiten für die Kasernengebäude und die Tankstellen termingerecht erfolgt und die Terminzusage in der Drs. 19/6550 eingehalten worden.

d) Wurde bereits mit der Bauausführung von Erschließungsmaßnahmen auf dem Gelände begonnen?

Wenn ja, wann ist mit einem Abschluss der Erschließungsmaßnahmen zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

Mit Erschließungsmaßnahmen wurde noch nicht begonnen, da die Haushaltsmittel noch durch die Bürgerschaft zu bewilligen sind (siehe auch Antwort zu 1. und 1. a).

e) Gibt es nach dem Abschluss einer oder mehrerer der oben aufgeführten Maßnahmen neue Informationen bezüglichen der Gesamtkosten des Bauprojektes?

Wenn ja, wie hoch werden die Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Planung voraussichtlich sein?

Wenn nein, warum nicht?

Nein, da derzeit keine Änderungen der Gesamtkosten des Projektes erkennbar sind.

2. Wie ist der aktuelle Sachstand der Vermarktung der Wohnbauflächen?

a) Wurde bereits ein zusammenhängendes Vermarktungskonzept für die Wohnbauflächen erstellt?

Wenn ja, von wem und welchen genauen Inhalt hat das Vermarktungskonzept?

Wenn nein, warum wurde bislang kein Vermarktungskonzept erstellt und wann wird die Vermarktung voraussichtlich beginnen?

Die Vermarktung richtet sich nach dem Erschließungsfortschritt und der danach voraussichtlichen Hochbaureife und erfolgt Abschnittsweise. Der erste Bauabschnitt beginnt im Westen des Baugebietes (Planstraße A Nord und Süd) und soll in Clustern von jeweils 40 bis 50 Wohneinheiten voraussichtlich im 4. Quartal 2011 an Bauträger ausgeschrieben werden. Die Vermarktung der weiteren Bauabschnitte wird auf Basis der Erkenntnisse aus der Vermarktung des ersten Bauabschnittes fortentwickelt. Da2 bei ist auch vorgesehen, Abschnitte für eine Vergabe im Rahmen des Eigenheimprogramms zu definieren.

b) Werden auch Baugemeinschaften gezielt angesprochen?

Wenn ja, wie viele Baugemeinschaften haben bereits Interesse bekundet?

Wenn nein, warum wurden bislang keine Baugemeinschaften angesprochen?

Die zuständige Behörde führt eine Liste von etwa 20 Einzel- und zwei Gruppeninteressenten (über Baubetreuer), die größtenteils über das Stadtteilbüro Jenfeld übermittelt wurden.

Für ein Grundstück im Bereich der Verlängerung der Wilsonstraße, gegenüber der erhaltenswerten Bestandsgebäude ist ein Grundstück zugunsten der Agentur für Baugemeinschaften disponiert worden, um durch eine Genossenschaft ein Projekt für zwei soziale Träger und eine Baugemeinschaft entwickeln zu lassen.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, eine „klassische" Baugemeinschaft im ersten Bauabschnitt zu realisieren.

c) Wie viele der mit Wohnungsbau bebaubaren Flächen (Baugrundstücke) wurden bereits vermarktet (Abgrenzungsgröße ist hierbei die jeweilige Beurkundung des Grundstückskaufvertrages)?

Siehe Antwort zu 2. und 2. a).

3. Wie ist der Sachstand in Bezug auf die Umsiedelung der Bauwagengruppe Zomia?

a) Wird seitens des Senats trotz der Proteste der Bevölkerung an einem Umzug der Bauwagengruppe Zomia auf das Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne festgehalten?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, wo soll die Bauwagengruppe stattdessen angesiedelt werden?

b) Wird davon ausgegangen, dass der Umzug der Bauwagengruppe auf das Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne einen Verkauf der Grundstücke erschweren wird?

Wenn ja, warum wird trotzdem an einem Umzug der Bauwagengruppe festgehalten?

Wenn nein, warum nicht?

Eine Entscheidung über die Einrichtung eines neuen Wohnwagenplatzes für die Bauwagengruppe Zomia ist noch nicht gefallen. Im Übrigen beantwortet der Senat hypothetische Fragen nicht.

c) Ist die Ansiedlung der Bauwagengruppe als Indiz dafür zu betrachten, dass die bisherige Planung des Bauprojektes auf dem Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne vollständig gescheitert ist und von dem ursprünglichen Bebauungsplan Jenfeld 23 Abstand genommen wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antworten zu 2. a), 2. b), 3. a) und 3. b).

d) Wie beurteilt der Senat Überlegungen, vom Bebauungskonzept des Bebauungsplans Jenfeld 23 Abstand zu nehmen und ein neues Bebauungsplanverfahren mit der Zielvorgabe „Gartenstadt Jenfeld" einzuleiten?

Dem Senat sind derartige Überlegungen nicht bekannt.