Schwimmen ­ neue Kriterien für die Vergabe der Wasserzeiten?

Dem Vernehmen nach erarbeitet das Sportamt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) aktuell neue Kriterien für die Vergabe der Wasserzeiten. Die Ausbildung von Rettungsschwimmern soll dabei nicht mehr berücksichtigt werden. Dabei profitieren alle Hamburgerinnen und Hamburger von dieser Ausbildung ­ nicht nur beim Retten, sondern beispielsweise auch dann, wenn Kita-Gruppen oder Schulklassen schwimmen gehen, da die Anwesenheit eines ausgebildeten Rettungsschwimmers dabei Pflicht ist.

Ich frage den Senat:

1. Ist es zutreffend, dass die Kriterien für die Vergabe der Wasserzeiten überarbeitet werden?

Wenn ja: Ja. Es werden derzeit erstmalig Kriterien für die Vergabe der Wasserzeiten erarbeitet.

Warum und mit welcher Zielsetzung erfolgt diese Überarbeitung?

Wann wird die Überarbeitung der Kriterien abgeschlossen sein?

Grundsätzlich gilt in Hamburg die Gebührenfreiheit für die Nutzung von öffentlichen Sportstätten. Im Bereich Schwimmen ist dies durch die sportartspezifischen Anforderungen an die Sportstätte (Schwimmstätte) nicht möglich, daher wird mit der Zuwendung der zuständigen Behörde ein Ausgleich durch den Ankauf von Nutzungszeiten bei der Bäderland Hamburg GmbH geschaffen. Die Bereitstellung der Nutzungszeiten erfolgt also, um möglichst eine Gleichbehandlung mit anderen Fachverbänden herzustellen, denen Regelsportstätten unentgeltlich bereitstehen. Eine völlige Gleichstellung ist aufgrund der stark begrenzten Ressource Wasserfläche und der begrenzten Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht realisierbar.

Die mit der Zuwendung aus dem Titel 8770.684.01 „Allgemeine Sportförderung" geförderten Schwimmzeiten werden zum Zwecke der Sicherstellung des organisierten Vereins- und Verbandsschwimmens in den Bädern der Bäderland Hamburg GmbH gewährt. Insbesondere die Förderung des Kinder- und Jugendschwimmens sowie das Ermöglichen der Ausübung von Leistungssport sind im Interesse der Freien und Hansestadt. Nicht vom Zuwendungszweck gedeckt ist die kommerzielle Nutzung der geförderten Schwimmzeiten.

Im Laufe der letzten Jahre sind immer mehr Akteure des Schwimmsports dazugekommen, um von der Förderung zu profitieren, eine Regelung zur Verteilung der Zeiten gab es nicht.

Die Nutzung der durch die zuständige Behörde geförderten Schwimmzeiten in den Bädern der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) durch den Hamburger Schwimmverband e.V., die DLRG, den Hamburger Tauchsportbund e.V., den Betriebssportverband Hamburg e.V., den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. und den Hamburger Triathlon Verband e.V. bedarf daher einer grundlegenden Neuordnung. Das beim „Runden Tisch Schwimmen" gemeinsam vereinbarte Ziel aller Akteure ist, Transparenz und Klarheit in die tatsächliche Nutzung der von der Stadt bezahlten Zeiten zu bekommen, für alle nachvollziehbare und einheitliche Kriterien zur Zeitenvergabe zu entwickeln, Steuerungsmöglichkeiten zu haben, um zum Beispiel die Situation für die Schwimmausbildung von Kindern zu verbessern, die Nutzung der von der Freien und Hansestadt Hamburg bezahlten Stunden weit überwiegend auf den reinen Verbands-/Vereinsübungsbetrieb zu begrenzen und nicht für kommerzielle Angebote auszuweiten sowie das Miteinander/die Kommunikation der Akteure und Institutionen im Bereich Schwimmen zu fördern.

Hierzu werden derzeit Gespräche geführt. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die Erarbeitung der Kriterien wird so abgeschlossen sein, dass diese für den Zuwendungszeitraum 2012 zur Anwendung kommen können.

Werden die relevanten Akteure des Schwimmsportes in Hamburg an der Überarbeitung der Vergabekriterien beteiligt?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Ja. Die zuständige Behörde beteiligt den Hamburger Sportbund e.V. sowie die Bäderland Hamburg GmbH und die Nutzer der Schwimmzeiten, nämlich den Hamburger Schwimmverband e.V., die DLRG, den Hamburger Tauchsportbund e.V., den Betriebssportverband Hamburg e.V., den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. und den Hamburger Triathlon Verband e.V.

2. Ist es zutreffend, dass die Ausbildung von Rettungsschwimmern bei der Vergabe von Wasserzeiten nicht mehr berücksichtigt werden soll?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Siehe Antwort zu 1.1 und 1.2.