Steigende Jugendkriminalität ­ hilfloser Senat

Die Kinder- und Jugenddelinquenz ist in Hamburg in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Auch im vergangenen Jahr nahm die Kriminalität dieser Tätergruppe um 16,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Besonders erschreckend ist die Steigerung von Gewaltdelikten.

Zudem zeigen die jüngsten Ereignisse in den Jugendwohnungen Südring und Hofschläger Weg, dass das Konzept „Menschen statt Mauern" gescheitert ist.

Um beurteilen zu können, inwieweit staatlicherseits auf dieses gravierende Problem reagiert wird, fehlen jedoch wichtige Daten. Der Senat konnte bei diversen Anfragen (vgl. z. B. Drucksachen 16/2942 und 16/2288) keine Auskunft erteilen.

I. Der Senat hat das Thema „Bekämpfung der Jugenddelinquenz" mit einer umfassenden Strategie als Schwerpunkt in seine Regierungsarbeit aufgenommen. Eine vom Senat eingesetzte Staatsrätearbeitsgruppe hat hierzu einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Leitgedanken dabei sind, die soziale Integration von Jugendlichen zu verbessern, präventive und repressive Maßnahmen zu vernetzen, den Handlungsrahmen des Jugendgerichtsgesetzes auszuschöpfen sowie mehr Wissen um Kriminalität zu erlangen. Der Verzahnung des Handelns der vielen unterschiedlichen Akteure vor Ort kommt dabei entscheidende Bedeutung zu.Mittlerweile sind eineVielzahl von Handlungsansätzen entwickelt und umgesetzt worden. Beispielhaft seien an dieser Stelle genannt:

­ Ein umfangreiches Konzept zur Verbesserung der behördenübergreifenden Kooperation bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität: Kernstück sind die bezirklichen Fachkommissionen, die mittlerweile in allen Bezirken eingerichtet sind. In diesen Gremien wird der Fachverstand auf regionaler Ebene ressortübergreifend gebündelt, schnelle Reaktionen können auf der Basis kleinräumiger Situationsanalysen erfolgen. Die Erkenntnisse aus den bezirklichen Fachkommissionen sind in einer überregionalen Fachkommission zusammengeführt worden, die dem Senat im Herbst dieses Jahres erstmals berichten wird.

­ der Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs im Bereich der Jugenddelinquenz

­ die Verstärkung der Jugendstaatsanwaltschaft

­ das behördenübergreifende Projekt „Gefangene helfen Jugendlichen"

­ zusätzliche Mittel für Anti-Aggressionskurse

­ das Projekt PILOT, das gezielte Hilfen bei strafunmündigen Kindern anbietet

­ regionale Kooperationsprojekte von Schule und Jugendhilfe („PROREGIO")

­ Kooperationsprojekte zwischen Schule und Polizei

­ das „Anti-Raub-Konzept", das gezielt auf täterorientiertes Vorgehen und aufsuchende Polizeiarbeit setzt

­ zielgruppenspezifische Angebote z. B. für junge Aussiedlerinnen und Aussiedler.

II. Neben diesen unmittelbar auf die Eindämmung der Jugenddelinquenz zielenden Maßnahmen kommt der Verbesserung der Lebens- und Berufsperspektiven junger Menschen in diesem Zusammenhang entscheidende Bedeutung zu. Der Senat arbeitet hierzu in der „Hamburger Initiative für Arbeit und Ausbildung" eng mit den wichtigsten beschäftigungspolitischen Akteuren ­ Arbeitgeberverbände, Kammern, Gewerkschaften und Arbeitsverwaltung ­ zusammen. Kernstück dieser regionalen Kooperation ist dasThema „Jugend in Arbeit und Ausbildung" mit dem Ziel, jedem jungen Menschen in Hamburg eine seinen Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu ermöglichen, die ihm Chancen auf einen Arbeitsplatz eröffnet.Im laufenden Jahr ist eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation in Hamburg zu verzeichnen.Bei der Arbeitsverwaltung wurden 6 Prozent mehr betriebliche Ausbildungsplätze gemeldet als im Vorjahr (alte Bundesländer: +3,7 Prozent). Auch die Zahl der bei den Kammern neueingetragenen Ausbildungsverträge liegt deutlich über der des Vorjahrs. Parallel hierzu ging die Jugendarbeitslosigkeit um 10,9 Prozent zurück ­ das sind 1063 arbeitslose Jugendliche weniger.

Der in der Einleitung zur Großen Anfrage pauschal behauptete kontinuierliche Anstieg der Kinder- und Jugenddelinquenz in Hamburg in den letzten Jahren trifft nicht zu. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die Zahl der aufgeklärten Straftaten der unter Einundzwanzigjährigen im Jahr 1998 mit 38 353 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent (nicht ­ wie in der Anfrage unterstellt ­ um 16,1 Prozent) gestiegen. Bei der Bewertung der PKS 1998 ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die jeweilige Anzahl der Tatverdächtigen mit Ungenauigkeiten behaftet sein kann. Im Zusammenhang mit einer systemtechnischen Umstellung der Erfassung der PKS-Zahlen während des Jahres 1998 kam es zu Fehlern bei der sogenannten Echttäterzählung; die Angaben zu den Tatverdächtigen des Jahres 1998 sind deshalb mit denen der Vorjahre und der nachfolgenden Jahre nur begrenzt vergleichbar (siehe hierzu auch die Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drucksachen 16/2288 und 16/2884). Auch die Entwicklung der Zahl der verurteilten Jugendlichen (in den Jahren von 1990 bis 1997 jeweils 289, 236, 268, 296, 292, 220, 283 und 391; Quelle: Statistisches Jahrbuch 1999/2000) stützt die in der Einleitung zur Anfrage behauptete Entwicklung nicht:Zum einen lassen die stark schwankenden Zahlen keinenTrend erkennen, zum anderen lassen sich aus der Zahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren keine unmittelbaren Erkenntnisse über die Entwicklung der Delinquenz ableiten. Im Übrigen ist die Zahl der in Hamburg begangenen Delikte nicht identisch mit der Zahl der von Hamburgern begangenen Straftaten.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Gegen wie viele Jugendliche wurde in den Jugendwohnungen Hofschläger Weg bzw. Südring seit Bestehen dieser Einrichtungen wegen welcher Straftaten ermittelt und aufgrund welcher Delikte erfolgten Festnahmen?

Die Frage kann nur für diejenigen Jugendlichen beantwortet werden, die gemäß §§ 71, 72 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in den beiden Jugendwohnungen einstweilig untergebracht sind.

Für die gemäß §§ 27, 34 Achtes Buch Sozialgesetzbuch untergebrachten Jugendlichen ist die Übermittlung der Namen durch die Bezirksjugendämter an die Strafverfolgungsbehörden zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage aus Gründen des Sozialdatenschutzes unzulässig. Das Sozialgesetzbuch enthält keine einschlägigen Übermittlungsbefugnisse (vgl. insbesondere § 68 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch). Ein Abgleich mit den in der Justiz zur Verfügung stehenden Daten der Zentralkartei der Staatsanwaltschaft ist daher nicht zulässig.

Gegen 13 Jugendliche, die auf Grundlage der §§ 71, 72 JGG in den Jugendwohnungen einstweilig untergebracht wurden, wurde während der Zeit ihrer Unterbringung wegen Verdachts der Begehung der nachfolgend aufgelisteten Straftaten ermittelt: Hausfriedensbruch (§123 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), Raub (§ 249 StGB), schwerer Raub (§ 250 StGB), Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB), gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 BtMG), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

Ob dieseTaten jeweils während der Zeit der Unterbringung in der Einrichtung, davor oder danach begangen wurden und ob sie möglicherweise gerade der Anlass für die Unterbringung waren, kann nur durch Prüfung der einzelnen ­ teils im Geschäftsgang befindlichen ­ Akten ermittelt werden und ist in der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

In einem Fall der Körperverletzung, in sieben Fällen des Diebstahls, in vier Fällen des Raubes und in zwei Fällen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erfolgten vorläufige Festnahmen gemäß §127 Absätze 1 und 2 Strafprozessordnung (StPO).

2. Wie viele der in diesen Einrichtungen untergebrachten Jugendlichen wurden wegen Ermittlung welcher Straftaten in die Untersuchungshaft gebracht?

Wie der Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/2942, dort Antwort zu 3., ausgeführt hat, hat die Unterbringung nach §§ 71, 72 JGG in acht Fällen im Ergebnis nicht zur Vermeidung von Untersuchungshaft geführt. In einem Fall waren Bedrohungen und andere erhebliche Regelverstöße in der Einrichtung der Grund für den Ersatz des Unterbringungsbefehls durch einen Haftbefehl. In vier Fällen ergingen Haftbefehle wegen Raubtaten, in zwei Fällen wegen Betäubungsmitteldelikten, in einem Fall wegen Kfz-Diebstahls.Weitere Fälle sind zwischenzeitlich nicht hinzugekommen.

3. Wie oft kam es zu Regelverstößen (z.B. Angriffe gegen Betreuer) und welche Konsequenzen entstanden daraus für die Jugendlichen?

Eine Statistik über Regelverstöße in den Einrichtungen wird nicht geführt. Bei Regelverstößen treffen die Fachkräfte pädagogische Maßnahmen zur Überwindung der Erziehungskonflikte. Für alle Jugendlichen wird der Hilfeverlauf mit allen am Fall beteiligten Institutionen im Rahmen regelmäßiger Erziehungskonferenzen kontrolliert.Wie der Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/2942, dort Antwort zu 1., ausgeführt hat, gilt, bezogen auf den nach den §§ 71, 72 JGG untergebrachten Personenkreis, dass im Falle von Regelverstößen in der jeweiligen Einrichtung oder nach Verstößen gegen richterliche Auflagen bzw. nach erneuten Straftaten Haftbefehle ergehen können, die den Unterbringungsbefehl ersetzen und eine Einweisung in eine Untersuchungshaftvollzugsanstalt zur Folge haben.

4. Wie viele der eingesetzten Betreuer arbeiten kontinuierlich in diesen Einrichtungen und wie hoch sind die Gesamtkosten beider Einrichtungen, die bisher entstanden sind?

Wie der Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/2632, dort Antwort zu 2.b), ausgeführt hat, stehen in den beiden Einrichtungen jeweils drei Plätze zur Vermeidung von Untersuchungshaft und fünf Plätze zur Durchführung erzieherischer Hilfen zur Verfügung. Bestandteile dieser Konzeption sind eine pädagogische Betreuung im Verhältnis 1:1, ein fest strukturierter Tagesablauf, Arbeit und Beschäftigung der Jugendlichen in einer Werkstatt mit einer handwerklichen Fachkraft und eine angemessene schulische Betreuung durch Lehrkräfte aus den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen.Bestandteil dieser Konzeption sind fernerVereinbarungen zur Kooperation des Trägers mit Jugendrichterinnen und -richtern und den Jugendgerichtshilfen zur wechselseitigen Information und Abstimmung im Einzelfall.

In jedem Standort (Hofschläger Weg und Südring) mit intensiv betreuten Wohngruppen betreuen acht pädagogische Fachkräfte kontinuierlich in Wechselschichten (Doppeldienst) die Jugendlichen. Der vorgenannte Betreuungsschlüssel gewährleistet, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit jeweils zwei Betreuungspersonen in den Einrichtungen anwesend sind.

Die Gesamtkosten beider Einrichtungen belaufen sich in der Zeit vom 1.Januar bis zum 31.August 1999 auf 1628 575,20 DM.

5. Gegen wie viele Jugendliche wurde auch in anderen Jugendwohnungen in diesem Jahr wegen welcher Straftaten ermittelt und aufgrund welcher Delikte erfolgten Festnahmen?

Die Übermittlung der Namen aller Bewohner von Jugendwohnungen durch die Bezirksjugendämter an die Strafverfolgungsbehörden zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage ist aus Gründen des Sozialdatenschutzes unzulässig. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

6. a) Wie viele und welche Straftaten haben jeweils derzeit erfasste Intensivtäter (unter 21 Jahre) bisher verübt und welche Verurteilungen (bzw. Einstellungen) wurden daraufhin ausgesprochen? (Sofern zu umfangreiches Datenmaterial, bitte Darstellung jeweils bezogen auf Täter mit mehr als 25 Straftaten.)

b) Wie hoch ist ihr Anteil imVerhältnis zu der gesamten Kinder- und Jugendkriminalität insbesondere bei Gewaltdelikten?

Der Begriff des „Intensivtäters" geht auf eine polizeiliche Definition zurück. Er ist kein statistisches Merkmal der PKS, sondern dient vielmehr der Polizei als interner Arbeitsbegriff, der zudem von den Polizeien der Länder nicht durchgängig bzw. nicht einheitlich und entsprechend den jeweiligen landesspezifischen Erfordernissen verwendet wird.

Nach Definition der Hamburger Polizei gilt als „Intensivtäter", wer in den letzten zwölf Monaten wiederholt an Raubstraftaten, schwerem Diebstahl oder gewerbsmäßiger Hehlerei beteiligt war und bei dem das Landeskriminalamt auf Grund vorliegender polizeilicher Erkenntnisse prognostiziert, dass weitere Straftaten begangen werden (vgl. auch Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen, Drucksachen 16/957 und 16/1256).

Derzeit werden 158 Jugendliche und Heranwachsende bei der Polizei in Hamburg als „Intensivtäter" geführt. Statistiken zu den rechtskräftigen Verurteilungen dieser Jugendlichen und Heranwachsenden stehen nicht zur Verfügung. Eine Auswertung aller abgeschlossenen Verfahrensakten ist in der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Aussagen zur Kinder- und Jugendkriminalität trifft die Polizei auf der Grundlage der in der PKS ausgewiesenen Zahl von ermittelten unter einundzwanzigjährigen Tatverdächtigen. Eine Aussage im Sinne der Fragestellung kann nicht getroffen werden.

6. c) Wie hoch war (ist) der Anteil ausländischer Straftäter und wie oft wurden Abschiebungen eingeleitet?

Von den 158 unter einundzwanzigjährigen „Intensivtätern" sind 85 deutsche Staatsangehörige. 62 Personen besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Bei elf Personen, bei denen auf Grund des Namens von einer ausländischen Herkunft ausgegangen werden kann, konnte die Staatsangehörigkeit in der für die Beantwortung der Anfrage verfügbaren Zeit nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Einer der jugendlichen „Intensivtäter" wurde bereits abgeschoben, in zwei weiteren Fällen sind konkrete Maßnahmen zurVorbereitung der Abschiebung eingeleitet.In sieben Fällen scheitert die Einleitung und Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bereits daran, dass Abschiebungen in die Herkunftsstaaten aus tatsächlichen Gründen nicht möglich sind. In fünf weiteren Fällen wird gegenwärtig die Versagung eines weiteren Aufenthaltsrechts und damit die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen geprüft.