Einsätze türkischer Polizeibeamter in Hamburg

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Ausländische Polizeibeamte im Einsatz in Hamburg" antwortet der Senat unter 4. b.: „Bei nachstehenden Einsätzen fungierten im Rahmen eines EU-Projektes türkische Polizeibeamte (PB) als zivile Beobachter: 3. Oktober 2008, Tag der Deutschen Einheit, drei PB; 4. Juli 2009, Schanzenfest, sechs PB; 19. September 2010, St. Pauli ­ HSV, acht PB."

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Landesbereitschaftspolizei Hamburg (LBP) führt in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) ­ umgesetzt durch den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder ­ auf der Grundlage der „Ausbildungshilfe im Rahmen der bilateralen internationalen Zusammenarbeit des Bundesministerium des Innern" einen Austausch mit der türkischen Polizei durch.

Bezüglich der Zusammenarbeit mit der Türkei beruhte diese Ausbildungshilfe ursprünglich auf einem Programm namens TAIEX. TAIEX steht für „Technical Assistance and Information Exchange Instrument" und ist ein Instrument der Generaldirektion Erweiterung der Europäischen Kommission1).

Die Zusammenarbeit besteht unter anderem darin, dass türkische Partner die Polizei Hamburg bei der Bewältigung von Einsatzlagen beobachten, um Eindrücke über ihre Arbeitsweise zu gewinnen. Die türkischen Delegationen treten in Zivil als Besucher auf und werden jeweils durch Beamte begleitet, die innerhalb der LBP für Aus- und Fortbildung zuständig sind. Einsätze werden, wie es jedem Bürger möglich ist, aus der Distanz temporär beobachtet. Ein Einsatz türkischer Polizeibeamter erfolgt nicht.

1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Einsatz der türkischen Zivilpolizisten?

2. Auf wessen Ersuchen erfolgte der Einsatz der türkischen Zivilpolizisten?

3. Im Rahmen welchen EU-Projektes erfolgte der Einsatz der türkischen Zivilpolizisten? Bitte detailliert das EU-Projekt beschreiben.

Siehe Vorbemerkung.

4. Welche Aufgaben, welche Funktionen und welchen Dienstgrad haben die türkischen Polizisten in welchen Polizeieinheiten in welchen Orten der Türkei?

Die erfragten Daten sind nachstehender Auflistung zu entnehmen. Quelle sind die jeweiligen Meldungen des BMI.

Drucksache 20/923 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 20. Grades Istanbul Abteilungsleiter Polizeiführer 3. Grades Izmir Mitarbeiter Sicherheitsbehörde Polizeihauptkommissar Ankara

Bei der Übersetzung der Dienstgrade aus dem Türkischen wurde zum Teil eine Angleichung an die in Deutschland vorhandenen Amtsbezeichnungen vorgenommen.

5. Von welchen Polizeiabteilungen der Polizei Hamburg (beispielsweise Führungs- und Lagedienst, Staatsschutz, Hochschule der Polizei) und/oder des Verfassungsschutzes wurden die türkischen Zivilpolizisten bei ihrem Einsatz in Hamburg begleitet?

Siehe Vorbemerkung.

6. Dürfen türkische Zivilpolizisten zur Gefahrenabwehr nach den HmbSOG beziehungsweise dem PolDVG oder zur Strafverfolgung polizeiliche Maßnahmen durchführen?

Wenn ja, welche polizeilichen Maßnahmen haben die türkischen Zivilpolizisten durchgeführt?

Nein.

7. Inwiefern stellt die Beobachtung einer Demonstration durch türkische Zivilpolizisten eine polizeiliche Maßnahme nach dem HmbSOG beziehungsweise PolDVG dar?

Bei der erfolgten Beobachtung handelt es sich um keine polizeiliche Maßnahme nach einem der genannten Gesetze. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

8. Welche Einsätze türkischer Polizeieinheiten hat es seit 2001 in Hamburg gegeben?

a) auf wessen Ersuchen?

b) auf welcher Rechtsgrundlage?

c) aufgrund welcher bilateraler Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei?

d) aufgrund welcher Europol-Abkommen?

e) aufgrund welcher weiteren internationalen Abkommen?

f) aufgrund welcher EU-Projekte?

Siehe Vorbemerkung und Drs. 20/839.

9. Wie viele und welche personenbezogenen Daten wurden aufgrund welcher Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit den Einsätzen der türkischen Zivilpolizisten erhoben?

a) Von der Polizei Hamburg?

b) Von der türkischen Polizei?

10. Wie viele und welche personenbezogenen Daten wurden aufgrund welcher Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit den Einsätzen der türkischen Zivilpolizisten an welche Stellen weitergegeben?

a) Von der Polizei Hamburg an die türkische Polizei?

b) Von der türkischen Polizei an die Polizei Hamburg?

Keine, siehe Vorbemerkung.