Planstellen

Erforderliche Ermächtigung bei der Bürgerschaft zu beantragen. Sobald diese vorliegt, können die Mittel übertragen und die Planstellen geschaffen werden.

b) Wann werden die Personalmittel einschließlich der Arbeitsplatzpauschale zur Finanzierung der bisher befristeten zehn Stellen für die Aufgaben der Stadtplanung aus dem Einzelplan 6 der BSU auf die Einzelpläne der Bezirksämter übertragen?

Für 2011 ist die Übertragung der Personalmittel einschließlich der Arbeitsplatzpauschale auf Antrag der einzelnen Bezirksämter bereits erfolgt. Zukünftig werden die Personalmittel zum Anfang des jeweiligen Jahres aus dem Einzelplan 6 auf die Einzelpläne der Bezirksämter übertragen.

c) Wann und nach welchem Schlüssel sowie mit welcher jeweiligen Befristung werden die 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit welchen Stellenanteilen) aus dem Amt für Landes- und Landschaftsplanung oder anderer planungsbefasster Dienststellen der BSU in die Bezirksämter abgeordnet?

Die zuständige Behörde stimmt das weitere Vorgehen derzeit mit den Bezirksämtern ab.

d) Wann und nach welchem Schlüssel sowie aus welchem Titel stellt die BSU die Mittel für die Mehrbedarfe im Bereich Planungsmittel und Beteiligungsprozesse zur Verfügung?

Die Mittel für die Mehrbedarfe im Bereich Planungsmittel werden aus dem Titel 6610.526.02 zur Verfügung gestellt. Das Verfahren der Bereitstellung wird gegenwärtig noch zwischen der zuständigen Behörde und den Bezirksämtern abgestimmt.