Maschinenpistolen der Polizei Hamburg

Der Antwort auf die Große Anfrage „Auswirkungen der Novellierung des HmbSOG im Jahre 2005" zufolge (Drs. 20/491) wurde bei der Polizei Hamburg der Bestand an Maschinenpistolen im Jahr 2009 um circa 650 auf 1. reduziert. In der Antwort findet sich auf Seite 20 auch eine Verteilung der 1.001 Maschinenpistolen auf die Dienststellen. Von der Antwort auf die Große Anfrage weichen die in den Polizeiberichten der verschiedenen Jahre genannten Zahlen stark ab: Demnach verfügte die Polizei 2008 über 482 Maschinenpistolen Heckler & Koch MP5, 2009 über 678 MP5, 2010 über 671

MP5 (Stand jeweils 31.12.).

Die Reduzierung um rund 650 Maschinenpistolen, die in den Jahren 1966 bis 1974 angeschafft worden waren, wird in der Antwort auf die SKA „Maschinenpistolen der Polizei Hamburg" mit der „Beurteilung der Gefährdungslage" begründet (Dr. 20/873).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie erklärt sich die Differenz zwischen den Zahlenangaben in den genannten Polizeiberichten und den Angaben in der Antwort auf die Große Anfrage? Über wie viele Maschinenpistolen welchen Typs verfügt die Polizei Hamburg tatsächlich?

Die in Drs. 20/491 genannte Anzahl von 1.001 Maschinenpistolen beinhaltet alle der Polizei Hamburg zur Verfügung stehenden Maschinenpistolen (Heckler & Koch, MP5). Darunter sind auch Waffen, die der Landesbereitschaftspolizei (LBP) durch das Bundesministerium des Innern zur Verfügung gestellt werden sowie Waffen für Spezialeinheiten.

Die Angaben in den Polizeiberichten bezogen sich bis 2008 auf die tatsächlich ausgegebenen Standard-Maschinenpistolen aus Landesbestand, seit 2009 zudem auf Lager- und Reservewaffen.

2. Sind Streifenwagen mit Maschinenpistolen ausgestattet?

Ja.

Wenn ja,

a. in welchem Umfang?

Grundsätzlich sind alle Funkstreifenwagen jeweils mit einer Maschinenpistole ausgestattet.

b. welche Gründe rechtfertigen das ständige Mitführen einer Maschinenpistole?

Siehe Drs. 20/491.

c. wie sind die Maschinenpistolen dort sicher verwahrt?

Die Maschinenpistolen befinden sich in einem abschließbaren, fest mit dem Fahrzeug verbundenen Kasten.

3. Bei Maschinenpistolen handelt es sich um Kriegswaffen, die ihre Bedeutung laut Wikipedia vor allem für den Einsatz „gegen Gruppenziele auf kurze Distanz" erhalten.

a. Welche besonderen Vorschriften existieren zum Mitführen in besonderen Einsatzlagen und zum Einsatz von Maschinenpistolen durch Polizeibeamte gegenüber Menschen, insbesondere auch gegenüber Menschengruppen, und welchen wesentlichen Inhalt haben diese Vorschriften?

Für den Einsatz von Maschinenpistolen durch Polizeibeamte sind die gesetzlichen Vorschriften des Dritten Teils des Hamburger Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HmbSOG) einschlägig.

Das Mitführen von Maschinenpistolen durch Polizeibeamte ist in der Vorschrift für den täglichen Dienst der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg (PDV 350 (HH)) geregelt.

Darüber hinaus berührt die Frage die Einsatztaktik der Polizei, über die der Senat grundsätzlich keine Auskunft gibt.

b. Welche Ausbildungs-, Trainings- und Übungsvorgaben existieren für den Einsatz von Maschinenpistolen und was genau sehen sie vor?

Die Ausbildung-, Trainings- und Übungsvorgaben sind grundsätzlich für die Aus- und Fortbildung in der Polizeidienstvorschrift (PDV) 211 geregelt. Darüber hinaus ist die Dienstanweisung des Polizeipräsidenten für die Schießfortbildung für alle Waffenträger der Polizei Hamburg bindend.

Zu den Lehrinhalten gehören die Funktion und Handhabung der Waffe, Sicherheitsbestimmungen, Einsatztechniken sowie Schießübungen. In der Fortbildung werden zudem über das Jahr verteilt regelmäßig verpflichtende Übungen geleistet, die auf ein polizeiliches Verteidigungsschießen ausgerichtet sind.

4. In welchem Jahr nach 1945 hat die Polizei Hamburg erstmals Maschinenpistolen angeschafft?

1962.

5. Über wie viele Maschinenpistolen verfügte die Polizei Hamburg in den Jahren 1965, 1970, 1975, 1980, 1985, 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 (jeweils 31.12.)? Wahlperiode Drucksache 20/962

Für die davor liegende Zeit war eine retrograde Auswertung zu den erfragten Stichtagen in der für die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

6. Aufgrund welcher Beurteilung von Gefährdungslagen wurden in den Jahren 1966 bis 1974 (mindestens) die genannten circa 650 Maschinenpistolen angeschafft? Inwiefern waren die Notstandsgesetze (nach längerer Auseinandersetzung im Mai 1968 vom Deutschen Bundestag verabschiedet), das Aufkommen der außerparlamentarischen Opposition (APO) Mitte der 1960er Jahre und der RAF ab 1970 in den Beurteilungen von Gefährdungslagen von Bedeutung?

Die für eine Beantwortung relevanten Akten sind wegen abgelaufener Aufbewahrungsfristen nicht mehr vorhanden.

7. Sind Maschinenpistolen seit ihrer Anschaffung durch die Hamburger Polizei jemals abhanden gekommen?

Wenn ja, wann, wie viele und unter welchen Umständen?

Bei der für die Verwaltung der Hamburger Maschinenpistolen zuständigen Dienststelle bestehen keine Fehlbestände.