Stresstest für den Hauptbahnhof

Am 10. November 2010 hat die DB Netz AG gemäß § 16 Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) den Bahnhof Hamburg Hauptbahnhof als „vsl. in naher Zukunft überlastet" erklärt, dies im Internet veröffentlicht und die Adresse (www.dbnetze.com/uels) am 10. Dezember 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Nach der Legaldefinition des § 2 Nummer 5 EIBV bezeichnet der Ausdruck „überlastete Schienenwege" einen Schienenwegabschnitt, auf dem der Nachfrage nach Zugtrassen auch nach Koordinierung der verschiedenen Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen während bestimmter Zeitabschnitte nicht in angemessenem Umfang entsprochen werden kann.

Gemäß § 17 EIBV hatte die DB Netz AG innerhalb von sechs Monaten nach der Erklärung eine Kapazitätsanalyse durchzuführen und abzuschließen.

Gemäß § 18 EIBV muss die DB Netz AG innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Kapazitätsanalyse einen Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität erstellen.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn (DB AG) wie folgt:

1. Wann wurde die Kapazitätsanalyse abgeschlossen?

Die Kapazitätsanalyse für den Bahnhof Hamburg-Hauptbahnhof hat die DB Netz AG am 15. April 2011 abgeschlossen.

2. Welche (zukünftigen) Engpässe bei der Schienenwegkapazität, die verhindern, dass Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen in angemessener Weise stattgegeben werden kann, wurden im Rahmen der Kapazitätsanalyse untersucht?

3. Zu welchen (gegebenenfalls zusammengefassten) Ergebnissen ist die Kapazitätsanalyse in Bezug auf

a) den Schienenweg,

b) die Betriebsverfahren,

c) die Benutzung und

d) deren Auswirkungen auf die Schienenwegkapazität gekommen?

Im Rahmen der Kapazitätsanalyse wurden alle Schienenwege des Bahnhofs Hamburg-Hauptbahnhof einschließlich der Betriebsabläufe betrachtet.

Der Hamburg-Hauptbahnhof wird im Schienenpersonenfernverkehr überwiegend als Durchgangsbahnhof genutzt. Sehr selten nutzt diesen auch der Güterverkehr für Durchfahrten. Der Schienenpersonennahverkehr beginnt und endet dagegen am Hamburger Hauptbahnhof. In der Folge besteht neben dem normalen Zugverkehr ein beträchtlicher und komplizierter Rangierverkehr von und zur Abstellanlage. Das führt zu Engpässen am südöstlichen und westlichen Bahnhofskopf sowie auf dem Gleis 35.

Engpasssituationen treten hauptsächlich im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr auf. Die Schienenwegkapazität ist hier fast ausgeschöpft. Während der Nacht sind dagegen noch Kapazitäten vorhanden.

Aus dem Betriebsverfahren ergaben sich dagegen keine Überlastungstatbestände.

4. Voraussichtlich welchen nachgefragten Zugtrassen wird zukünftig nicht in angemessenem Umfang entsprochen werden können?

Konkrete Aussagen zu zukünftigen Trassenablehnungen sind gegenwärtig nicht möglich, da sich diese erst nach Bearbeitung von konkreten Anmeldungen zum Netzfahrplan erkennen lassen.

5. Welche kurz- und mittelfristigen Abhilfemaßnahmen wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?

Die DB Netz AG hat die Vorgabe betrieblicher Nutzungsbedingungen in den Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) geprüft, mit der auf organisatorischem Wege Abhilfe geschaffen werden könnte. Eine Anpassung der SNB würde ­ vorbehaltlich einer Zustimmung der Bundesnetzagentur ­ zur Erhaltung der bestehenden Kapazität führen.

6. Inwieweit beeinflussen die Erkenntnisse aus der Kapazitätsanalyse die Erstellung des Jahresfahrplans 2012?

Die im Rahmen der Kapazitätsanalyse ermittelten Abhilfemaßnahmen können entsprechend den rechtlichen Vorgaben der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung frühestens die Erstellung des Jahresfahrplans 2013 beeinflussen, sofern die Bundesnetzagentur den vorgesehenen betrieblichen Nutzungsvorgaben zustimmt. Im Übrigen siehe Antworten zu 4. und zu 5.