Alle Hamburger Grundschüler müssen schwimmen lernen!

Die Nichtschwimmerquote unter Viertklässlern in Hamburg ist beunruhigend: Nach neuesten Auswertungen der „Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft" (DLRG) kann unter den Grundschülern nach der vierten Klasse fast jedes zweite Kind (46,7 Prozent) nicht schwimmen. Hierbei werden zudem noch erhebliche Unterschiede in den einzelnen Stadtteilen festgestellt. Während Kinder aus einkommensstarken Stadtteilen im Durchschnitt bis zu 100 Prozent das Schwimmen erlernen, sind es in sozial schwachen Stadtteilen häufig nur weniger als 5 Prozent der Zehnjährigen, die schwimmfähig sind.

Bei der Definition der Schwimmfähigkeit liegen die DLRG und der Senat auseinander.

In der Drs. 20/655 weist der Senat auf die Frage, wie er sich die hohe Anzahl von Viertklässlern erklärt, die nicht schwimmen können, auf die 82,9 Prozent der Grundschülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2009/2010 das Frühschwimmabzeichen „Seepferdchen" und 53,3 Prozent das Jugendschwimmabzeichen „Bronze" und höher abgelegt haben, hin.

Laut der Vereinbarung über die Gültigkeit der „Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen" in Verbänden und Schulen, dem unter anderem der DSV und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) angehören, gelten als Kriterien für sicheres Schwimmen zum Beispiel, 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im tiefen Wasser schwimmen zu können und sich unter Wasser genauso gut zurechtzufinden, wie über Wasser. Diese Definition käme dem Deutschen Jugendschwimmabzeichen Bronze gleich.

Seit dem Schuljahr 2006/2007 trägt die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) die Verantwortung für den Schwimmunterricht an den Schulen. Demnächst steht die Vertragsverlängerung und damit ein neuer Vertrag zwischen der zuständigen Behörde und der BLH an. Angesichts der erschreckenden Zahlen und der Verschlechterung der Gesamtsituation müssen die bisherigen Zielvereinbarungen neu überdacht werden. Zudem sind Überprüfungsmaßnahmen erforderlich.

Bundesweit werden die allgemeinen Schwimmabzeichen, wie zum Beispiel das Seepferdchen und das Jugendschwimmabzeichen Bronze, anerkannt. Die BLH bietet daneben noch eigene Schwimmabzeichen, wie zum Beispiel den „Junior Pinguin", der eine vergleichbare Prüfung wie für das Seepferdchen beinhalten soll, oder den „Pinguin" an. Das trägt nicht gerade zur Übersichtlichkeit bei.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sicherzustellen, dass alle Hamburger Grundschulkinder (mit Ausnahme der gesundheitlich eingeschränkten Kinder) bis zum Ende der Grundschulzeit schwimmen können, also das Jugendschwimmabzeichen Bronze erreichen;

2. Schwimmunterricht in das Curriculum der zweiten Klasse in der Grundschule aufzunehmen;

3. zu prüfen, inwieweit in die Bildungsrichtlinie für Kindergärten mindestens ein Tag pro Monat eingebaut werden kann, an dem das Thema Wassergewöhnung und Wasserbewältigung, Erfahrungen und Gefahren an und im Wasser behandelt wird;

4. das von der DLRG mit durchgeführte Hamburger Wassersicherheitsprojekt „Ab ins Wasser - aber sicher!", das zum Ziel hat, insbesondere Kinder im Alter zwischen vier und sechs Jahren mit dem Element Wasser vertraut zu machen, auszubauen und verstärkt in Kooperation mit Kindertagesstätten anzubieten;

5. die erforderlichen Maßnahmen für die betroffenen Kinder, die nicht schwimmen können, insbesondere in den sozial schwachen Stadtteilen, zu ergreifen, zum Beispiel durch zusätzlichen Schwimmförderunterricht, Projektwochen in der Schule, Schwimmlerncamps in den Ferien;

6. bei der anstehenden Vertragsverlängerung mit der BLH die Zielvereinbarung neu zu gestalten (siehe Punkt 1), und zu prüfen, welche Instrumente zur Einhaltung der Zielvereinbarung, insbesondere der Lernziele der Kinder beim Schwimmen, geeignet sind und dann auch tatsächlich angewendet werden;

7. die „Schwimmfähigkeit" der Kinder so klar zu definieren, dass Eltern und Begleitpersonen diese unmissverständlich einschätzen können;

8. bis Ende 2011 eine Bestandsaufnahme aller Hamburger Grundschulkinder hinsichtlich ihrer Schwimmfähigkeit zu machen (bitte mit Angaben dazu, welche Schwimmabzeichen und Schwimmfähigkeiten die Schüler in den einzelnen Jahrgängen haben);

9. der Bürgerschaft über die Durchführung der Punkte 1 bis 8 bis zum 30. September 2011 zu berichten.