Kindertagespflege
Tagespflegebörsen Antragsstau und Wartezeiten beim Tagespflegegeld?
In Hamburg betreuen rund 2.000 Tagesmütter und -väter mehr als 5.000 Kinder. Über die Eignung als Tagespflegeperson entscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sogenannten Tagespflegebörsen der Bezirke. Sie erteilen die Erlaubnis zur Pflege und bewilligen die öffentliche Förderung, das Tagespflegegeld. Aktuell beklagen zahlreiche Tagesmütter und -väter lange Wartezeiten bei der Bearbeitung von Tagespflegegeld-Anträgen im Bezirksamt Wandsbek mit der Folge, dass Tagesmütter und -väter selbst in erheblichem Umfang in finanzielle Vorleistung treten müssen.
Ich frage den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen im Wesentlichen auf der Grundlage von Auskünften der bezirklichen, für die Kindertagespflege zuständigen Dienststellen wie folgt: Statistiken über Wartezeiten werden in den Bezirken nicht geführt. Die folgende Tabelle zeigt die von den Bezirksämtern geschätzten aktuellen Wartezeiten.
Aus den Schätzungen lässt sich kein belastbarer Durchschnittswert für Hamburg ableiten.
3. Wie lang waren diese Wartezeiten zum 31.12.2009, 30.06.2010 und 31.12.2010 (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt auflisten)?
Nach Einschätzung der Bezirke gab es in Altona, Bergedorf und Harburg zu den genannten Zeitpunkten keine Wartezeiten. Im Bezirk Hamburg-Mitte betrug zu den genannten Zeitpunkten die Wartezeit jeweils maximal zwei Wochen, in Eimsbüttel etwa zwei bis drei Wochen, während die durchschnittliche Wartezeit in Hamburg-Nord ein bis zwei Wochen betrug. In Wandsbek betrug die Wartezeit zwischen einem und drei Monaten. Aus diesen Angaben lassen sich keine belastbaren Durchschnittswerte für Hamburg ableiten.
4. Wie groß ist der „Antragsstau" (unbearbeitete Anträge sowie noch nicht abschließend bearbeitete Anträge) derzeit bei den unter Frage 1. aufgeführten Stellen (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt auflisten)?
Der folgenden Tabelle sind die Zahlen der unbearbeiteten sowie die nicht abschließend bearbeiteten Anträge zu entnehmen.
Bezirk „Antragsstau" (Stichtag: 30.06.
In den Bezirken Altona, Eimsbüttel, Bergedorf und Harburg sind derzeit personelle und organisatorische Maßnahmen nicht erforderlich.
In Hamburg-Mitte werden die Anträge nicht grundsätzlich nach Eingangsdatum, sondern nach Bewilligungsbeginn bearbeitet. Dadurch erhalten die Tagespflegepersonen zeitnah ihre Gelder. Um die Arbeitssituation zu verbessern, werden zukünftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Geschäftszimmer zeitweise zur Entlastung der Mitarbeiterinnen im Bereich der Tagespflegebörse eingesetzt.
In Hamburg-Nord werden die Anträge nicht grundsätzlich nach Eingangsdatum, sondern nach Bewilligungsbeginn bearbeitet. Ferner wurde die Grundqualifizierung neuer Tagespflegepersonen, die gemäß Zuständigkeitsanordnung seitens der Bezirke durchgeführt wird, vorübergehend an das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration abgegeben, um zeitliche
Kapazitäten für die Erteilung von Pflegeerlaubnissen und die Bearbeitung von Tagespflegegeldanträgen zu erzielen.
Im Bezirk Wandsbek wird durch interne Prioritätensetzung und die vorrangige Bearbeitung dringlicher Anliegen dem Antragsstau gegengesteuert. Ferner hat der Bezirk Wandsbek im Jahr 2010 die Nachbesetzung von zwei Stellen in der Tagespflegebörse durch Umsetzung von Mitarbeiterinnen aus anderen Bereichen ermöglicht. Ein aktuelles Personalauswahlverfahren wurde bereits vor Ausscheiden des Mitarbeiters eingeleitet.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration berät gemeinsam mit den für Kindertagesbetreuung zuständigen bezirklichen Abteilungsleitungen über Weiterentwicklungen und Verbesserungen der Arbeit der Tagespflegebörsen. In den Beratungen geht es sowohl um die Analyse einzelner Arbeitsprozesse als auch um die Abstimmung gemeinsamer, bezirksübergreifender Standards in der Aufgabenwahrnehmung. Darüber hinaus wird geprüft, ob das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vorübergehend Aufgaben bei der Grundqualifizierung neuer Tagespflegepersonen übernehmen kann.