Investition

Geht die Kunst im öffentlichen Raum baden?

1. „Die Badende" von Oliver Voss auf der Binnenalster ­ Beurteilung durch die Kunstkommission?

2. „Der Bojen-Mann" von Stephan Balkenhol auf der Außenalster

Wie der Presse zu entnehmen ist, soll die Figur „Die Badende" von Oliver Voss auf der Binnenalster temporär ausgestellt werden. Das wirft vor dem international anerkannten Programm „Kunst im öffentlichen Raum" viele Fragen auf. Qualitätsgarant für die Kunst im öffentlichen Raum ist in Hamburg nach der Verwaltungsanordnung von 1981, geändert in 1996, die Kunstkommission.

Stephan Balkenhol hat vier Bojen-Männer auf Hamburgs Gewässern ausgestellt, wofür vorher die Einwilligung der Kunstkommission eingeholt wurde. „Der Bojen-Mann" auf der Außenalster ist dieses Frühjahr nicht wieder aus seinem Winterlager auf die Außenalster zurückgekehrt.

Ich frage den Senat:

1. Wer hat die Ausstellung der Figur „Die Badende" auf der Binnenalster temporär genehmigt?

Die zuständige Behörde.

2. Ist die Figur durch die Kunstkommission beurteilt worden?

Nein.

a. Wenn ja, mit welchem Votum?

Entfällt.

b. Wenn nein, warum nicht?

Laut Verwaltungsanordnung ist die Kunstkommission hierfür nicht zuständig.

3. Wer hat die Figur finanziert ­ zum Beispiel Herstellungskosten, Gebühren für Sondergenehmigungen et cetera?

Den beteiligten Behörden ist nicht bekannt, wer die Figur finanziert.

4. Hat die Stadt Hamburg selbst einen finanziellen Beitrag für den Entwurf, die Herstellung und die Ausstellung et cetera der Figur geleistet beziehungsweise wer wird dieses tun (bitte nach den einzelnen Bereichen aufschlüsseln)? Nein.

5. Plant die Kulturbehörde eine Überarbeitung der Verwaltungsanordnung zur Kunst im öffentlichen Raum?

Wenn ja, mit welchem Inhalt?

6. Sieht die Kulturbehörde Handlungsbedarf hinsichtlich der Verwaltungsanordnung für Kunst im öffentlichen Raum dergestalt, dass die Kunstkommission auch auf private Investitionen als Qualitätsfilter ausgeweitet wird?

a. Wenn ja, wann wird die Behörde die Anordnung ändern?

b. Wenn nein, warum nicht?

Ein Arbeitskreis der Kunstkommission hat die Überarbeitung der Verwaltungsanordnung in der 18. Legislaturperiode aufgenommen. Ein Entwurf liegt vor, die Beratungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

7. Aus welchen Gründen ist „Der Bojen-Mann" von Stephan Balkenhol seit Frühjahr 2011 nicht wieder auf der Außenalster aufgestellt worden?

Aufgrund langwieriger, technisch aufwendiger Restaurierungsmaßnahmen im Sockelbereich, die in der 31. Kalenderwoche abgeschlossen werden konnten.

a. Wird das Kunstwerk zu einem späteren Zeitpunkt wieder an demselben Standort platziert werden?

Wenn ja, wann?

Ja, die Aufstellung an demselben Standort ist für die 32./33. Kalenderwoche vorgesehen.

b. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.