Körperscanner

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Mit den Drs. 19/5165 und 20/1120 wurde dargestellt, dass für die Fluggast- und Gepäckkontrolle im Sinne des § 5 Luftsicherheitsgesetz am Flughafen Hamburg die Bundespolizei zuständig ist. Die Körperscanner am Flughafen Hamburg werden im Rahmen eines Feldtests von der Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei im Auftrag des Bundesministeriums des Innern eingesetzt. Insoweit ist für den Einsatz der Körperscanner allein das Bundesministerium des Innern zuständig. Das Bundesministerium des Innern hat am 29. Juli 2011 eine Presseerklärung zu dem abgeschlossenen Feldtest herausgegeben (siehe www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/07/koerperscanner.html?nn=303936.).

Dies vorweggeschickt beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Bundesministeriums des Innern und der Flughafen Hamburg GmbH wie folgt:

1. Welche Erkenntnisse konnte der Senat aus der Testphase der Körperscanner am Flughafen Hamburg ziehen?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

2. Welche Erkenntnisse konnte der Flughafen Hamburg aus der Testphase der Körperscanner am Flughafen Hamburg ziehen?

Sollte diese Technologie flächendeckend eingeführt werden, ist nach Ansicht der Flughafen Hamburg GmbH darauf zu achten, dass sie neben den Aspekten Sicherheit, Wahrung der Persönlichkeitsrechte und gesundheitliche Unbedenklichkeit auch die Schnelligkeit und den Komfort für die Passagiere berücksichtigt.

3. Liegen dem Senat oder dem Flughafen Hamburg Zahlen vor, wie viele Fluggäste die Fluggastkontrolle mittels Körperscanner vollzogen haben?

4. Liegt dem Senat beziehungsweise dem Flughafen Hamburg eine Umfrage und/oder Auswertung vor, wie die Körperscanner bei den Reisenden aufgenommen wurden?

Wenn ja, wie sieht diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst; der Flughafen Hamburg GmbH liegen keine eigenen Zahlen beziehungsweise Informationen vor. Laut vorgenannter Presseerklärung des Bundesministeriums des Innern haben die Körperscanner eine hohe Akzeptanz bei den Passagieren gefunden.

5. Welche Kosten sind im Rahmen der Testphase entstanden und wer hat welchen Anteil übernommen? Bitte detailliert aufschlüsseln.

Die Kosten des Feldtests werden aus dem Haushalt der Bundespolizei bestritten.

Detailliertere Angaben liegen dem Senat hierzu nicht vor.

6. Stimmt der Senat der Aussage zu, dass der Einsatz von Körperscannern zum einen zu einer erhöhten Sicherheit im Flugverkehr führt und gleichzeitig für den Reisenden eine schnelle und unkomplizierte Art der Sicherheitskontrolle ist?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wird sich der Senat für den weiteren Einsatz von Körperscannern einsetzen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

8. Der Flughafen Hamburg gilt als „Luftkreuz des Nordens", und die Passagierzahlen nehmen seit Jahren stetig zu. Gleichzeitig wird ein höherer Sicherheitsstandard bei den Fluggastkontrollen vorgeschrieben. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das steigende Passagieraufkommen bei den hohen Sicherheitsstandards so abzuwickeln, dass die Gründlichkeit und der Standard der Sicherheitskontrolle nicht leiden, der Passagier aber möglichst schnell und komfortabel zu seinem Flug kommt?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

9. Wie hoch ist der Personaleinsatz bei dem Betrieb eines Körperscanners? Bitte im Vergleich zu einer regulären Kontrolle aufzeigen.

An den Kontrollspuren mit Körperscannern ist der Personaleinsatz genauso hoch wie bei der herkömmlichen Kontrolle.

10. Wie hoch ist der Zeitaufwand einer Fluggastkontrolle bei dem Betrieb eines Körperscanners? Bitte im Vergleich zu einer regulären Kontrolle aufzeigen.

Eine Auswertung der vorliegenden Testergebnisse durch die Bundespolizei liegt noch nicht vor.

11. Welches Zwischenergebnis zum Einsatz der Körperscanner liegen dem Senat und/oder dem Flughafen Hamburg vor?

Dem Senat und der Flughafen Hamburg GmbH liegen keine Zwischenergebnisse vor.

12. Für die Grenzkontrolle und die Fluggastkontrollen sind die Bundespolizei und damit das Bundesministerium des Inneren (BMI) zuständig. Inwieweit haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Dienststellen und der Flughafen Hamburg in der Testphase mit der Bundespolizei und dem BMI zusammengearbeitet?

Die Bundespolizei, das Bundesministerium des Innern und die Flughafen Hamburg GmbH haben in der Testphase partnerschaftlich zusammengearbeitet. Sämtliche Maßnahmen wurden eingehend mit den Beteiligten besprochen.

13. Wie wird oder hat sich der Senat respektive wie haben sich die zuständigen Dienststellen und der Flughafen Hamburg an dem Erfahrungsbericht des BMI beteiligt?

Ein Abschlussbericht wird nach Auswertung der Testergebnisse von der Bundespolizei erstellt. Der Senat und die Flughafen Hamburg GmbH sind daran nicht beteiligt.

14. Wann ist mit dem Abschlussbericht über die Testphase der Körperscanner zu rechnen?

Das Bundesministerium des Innern gibt hierüber keine Auskunft.

15. Beabsichtigt der Senat, die Bürgerschaft über das Ergebnis der Testphase beziehungsweise über den Erfahrungsbericht zu informieren?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

16. Sofern der Erfahrungsbericht über den Einsatz der Körperscanner am Flughafen Hamburg positiv ausfällt, könnte sich der Senat vorstellen, die Körperscanner auch an den Kreuzfahrtterminals zum Einsatz zu bringen?

Wenn ja, wie schnell könnte der Senat dieses umsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

Im Übrigen sind die Sicherheitsmaßnahmen der Kreuzfahrtterminals in einem durch die zuständige Designated Authority (eine Dienststelle der Wasserschutzpolizei, die für die Umsetzung der Hafensicherheitsmaßnahmen zuständig ist) genehmigten Gefahrenabwehrplan aufgeführt. Diese sehen aktuell für Kreuzfahrtterminals nicht den Einsatz von Körperscannern vor. Die Designated Authority wird nach Vorliegen des Erfahrungsberichts diesen prüfen und über eine Anpassung der Gefahrenabwehrpläne entscheiden, wobei es den Betreibern der Kreuzfahrtterminals obliegt, technische Prüfsysteme ihrer Wahl, die dem Stand der Technik entsprechen und ein erforderliches Sicherheitsniveau gewährleisten, einzusetzen.